Die erstinstanzliche Klage zur Zweitwohnsitzsteuer wurde zu Ungunsten des Studentenrats (StuRa) entschieden.
Seit dem Jahr 2006 wird in Dresden eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 10% der Nettokaltmiete erhoben. Hiermit soll jeder besteuert werden, der sich nicht mit dem Hauptwohnsitz in Dresden anmeldet. Der StuRa hatte jedoch drei Musterklagen gegen diese Steuer finanziert und in der ersten Instanz Recht bekommen. In dem damaligen Gerichtsverfahren ging es um die Auslegung des Begriffs „Erstwohnung“. Mit dem Urteil vom 10. Juli 2007 schien es zunächst so, dass alle Studenten und Studentinnen befreit sind, die als Erstwohnsitz nur ein oder mehrere Zimmer bei den Eltern haben, diese jedoch keine eigenständige Wohnung darstellen oder über diese kein extra Mietvertrag geschlossen wurde. Dennoch hatte die Stadt weitere (meist vorläufige) Bescheide für das Jahr 2008 verschickt.
Danach änderte die Stadt Dresden zudem die zugrunde liegende Satzung, gegen die erneut geklagt wurde - nun ist der StuRa in der ersten Instanz gescheitert. Weil die Chancen für einen Widerspruch als sehr gut eingeschätzt wurden, folgt nun ein Berufungsverfahrens zum Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 2. Juni 2010.
Deswegen rät der StuRa weiterhin dazu, den Bescheiden zu widersprechen. Dies muss innerhalb der im Rechtsbehelf angegebenen Frist von einem Monat nach der Zusendung des Bescheides erfolgen. Folgende Gründe sollten sich in diesem Widerspruch wiederfinden, sofern sie auch wirklich zutreffen:
• Wenn die Hauptwohnung nur aus einem Zimmer bei den Eltern besteht, so erfüllt dies nicht den Begriff der Erstwohnung.
• Das Entrichten einer Zweitwohnungssteuer erfordert eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die es ermöglicht, sich überhaupt zwei Wohnsitze leisten zu können. In der Regel ist bei Studentinnen und Studenten mit dieser Leistungsfähigkeit nicht zu rechnen. Natürlich ist es euch freigestellt, weitere Gründe gegen die Steuer im Widerspruch anzuführen.
Weitere Informationen erhaltet Ihr unter zwst@stura.tu-dresden.de
--------------------
|