Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Jo, hab ich schon gemacht, kam dabei auch auf interessante Seiten, die sich mit dem neuen Kleidungsstil ausseindandersetzen. Hab dabei auch ein Bild des alten Logos gefunden, wüßte aber nicht, an welches Symbol mich das erinnern soll.
Daher muß ich der Stellungnahme von Thor Steinar zustimmen. So etwas zu verbieten zeugt von Angst und Panikmache, nicht von selbstbewußter wehrhafter Demokratie.
Ehrlich gesagt, finde ich, daß die Klamotten nicht schlecht aussehen. Leider reicht dafür mein Geldbeutel nicht.
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