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Kann man mit 8 Monaten davonkommen

wenn man ein Kind tötet ?
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post 27 Nov 2007, 15:40
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[heating da road]
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"Kind stirbt durch Unfall - Verlorenes Rad als Ursache

Vor einem Jahr verlor eine Frau auf der A 8 bei der Messebaustelle an ihrem Auto ein selbst montiertes Winterrad. Das führte zu einer Unfallkette mit Schwerstverletzten und einem toten Kind. Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mussten sich nun die 34-Jährige und ein 37-Jähriger vor Gericht verantworten.

Am 12. November 2006 ist die Karlsruherin gegen 10 Uhr auf dem Rückweg von München in ihre Heimatstadt. Bei der Landesmesse gilt eine Tempobeschränkung von 80 auf der Fahrbahn mit drei verengten Fahrstreifen. Eine Standspur fehlt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit unterschreitet die 34-Jährige rasch: Beim Abbremsen hört sie schnell lauter werdende, ihr unerklärliche Geräusche. Besorgt bremst sie weiter, schaltet die Warnblinkanlage ein. Nach einem lauten Knall kommt der Alfa Romeo auf der rechten Spur zum Stehen. Der Wagen hat das linke Vorderrad verloren.

Sekunden später kracht ein Renault bei guter Sicht in ihr Auto. Auf dessen Rücksitz sitzen angeschnallt zwölfjährige Zwillinge. Die bleiben so unversehrt wie der am Steuer sitzende Vater. Nur seine Frau verletzt sich leicht. Der Vater hat Warnblinker eingeschaltet, die Polizei verständigt und sitzt bereits wieder in seinem Wagen wie seine ganze Familie, als ein Golf in den Renault rast: mit 95 km/h, wird später ein Gutachter errechnen. Durch diesen Aufprall werden die Zwillinge und die Frau schwer verletzt. Ein Kind stirbt später in der Klinik.

"Ich war schon oft dabei, ich dachte, ich könnte es", erklärt die Alfa-Fahrerin vor dem Amtsgericht. Sie hatte zwei Wochen vor dem Unfall die Winterräder montiert und mit einem Drehmomentschlüssel festgezogen. Allerdings beseitigte sie weder Rost an Radflanschen noch an deren Gegenstücken und versäumte es, die Radschrauben nach einigen Kilometern nachzuziehen. Dies sind für den Gutachter die Ursachen des Radverlusts. Auch an den übrigen Alfa- Rädern waren die Schrauben locker.

Im Dunkeln bleibt das Verhalten des Golf-Fahrers, der wohl ungebremst in den Renault raste. Der 37-Jährige kann sich vor Gericht an die letzten Sekunden vor dem Aufprall nicht erinnern. Bei einer geschätzten Sichtbarkeit des Renaults über mindestens 200 Meter errechnet der Sachverständige einen Reaktionszeitraum von 7,6 Sekunden vom Auftauchen bis zur Kollision. Für den Staatsanwalt ein "nicht nachvollziehbarer Reaktionsverzug".

Richterin Nast-Kolb verurteilt den Golf-Fahrer, der "schlichtweg nicht aufgepasst hat", zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe, die Frau zu 100 Tagessätzen à 30 Euro, beide wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Ermittlungen gegen den Renault-Fahrer hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, da er durch den Tod seines Kindes schon gravierende Folgen erlitten hat."

Quelle: Bericht Stuttgarter Nachrichten 14.11.07


Es geht mir um den letzten Teil des Textes, eigentlich, denn ich finde die richterliche Entscheidung ziemlich komisch.

Erstens, der eigentliche Drama-Verursacher ist der Golf-Fahrer, oder? Also hat er, rein objektiv gesehen, das Kind getötet. Ist da die Bewährungsstrafe nicht zu mild?

Zweitens, der Unfall passiert lange nachdem der Frau das Rad abgeflogen ist. Wenn ich nun auf der Landstrasse irgendwo aufsetze, und Kühlwasser von mir ausläuft, dann kommt ein anderer, rutscht auf dem Frostschutz aus und landet im Graben, und da kommt ein ANDERER und fährt irgendwie dem da ins Genick oder was weiss ich... dann bin immer noch ICH schuld? Dann bin ich auch im Restaurant schuld, wenn ich einen Braten esse, und dann das Küchenpersonal sich beim Abwasch verletzt...

Was meint ihr denn dazu? Ist das nicht ein bisschen zu viel Krümelkackerei, zu viel "deutsch und bürokratisch sogar im Falle eines Unfalls"-sein ?

Dieser Beitrag wurde von valex22000: 27 Nov 2007, 15:40 bearbeitet
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post 27 Nov 2007, 16:24
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mhm ich finds richtig dass beide verurteilt worden sind, aber mir kommt die bewährungsstrafe auch zu gering vor wenn da wirklich ca 7 sekunden reaktionszeit waren und er dazu noch mit überhöhter geschwindigkeit ankam.


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post 27 Nov 2007, 16:43
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Gegen Zufälle kann keiner etwas machen. Das Problem ist, dass bei der Alfa Fahrerin das Auto nicht in dem Zustand war, den sich der deutsche Staat wünscht. Der ganze Unfall hätte verhindert werden können, hätte sie das Rad fachmännisch befestigt. Dies stellt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht dar. Und deswegen bekommt sie eine Teilschuld an dem Unfall.

<Sarkasmus>Und 8 Monate sind doch mehr als genug. Es geht hier ja nicht um vorsätzlichen Diebstahl von Eigentum, sondern nur um Kind.</Sarkasmus>


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post 27 Nov 2007, 16:51
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[heating da road]
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Irgendwie hast du ja recht, chris, es ist ja nur ein kind, ich meine, damals sind ja auch nur 9 Kinder aus 4000 oder so gestorben... schnick schnack...

Um jetzt wieder ernst zu sein: Technik kann immer versagen. Wenn ein Rad mit dem Drehmomentschlüssel angezogen wird (richtig eingestellt, vorausgesetzt), müsste es theoretisch auch fest sein. Wenn ein Rad trotzdem abfliegt, kann das auch als technisches Versagen beurteilt werden.

Ansatz: Bagatellunfall... die Autos dürfen nicht bewegt werden, weil die Versicherung Fotos machen will, oder? Ein Dritter rast in die Unfallstelle und verletzt sich. Ist da die Versicherung schuld? Der Staat? Der Fahrzeughalter (was braucht er denn Versicherung? Hätte er keine Versicherung gehabt, hätten ja beide weiterfahren können und der Folgeunfall wäre offensichtlich nicht passiert...) usw...

Ich finde das nur ein bisschen übertrieben, dass man in vielen Fällen mit der Mitschuld nur so um sich herumwirft...

Dieser Beitrag wurde von valex22000: 27 Nov 2007, 16:55 bearbeitet
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post 27 Nov 2007, 17:54
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Klar kann Technik immer versagen. Hier wurde aber festgestellt, dass der Rost nicht entfernt wurde und die Muttern nicht nachgezogen wurden. Und das an allen 4 Rädern. Von daher geht man da wohl - meiner Meinung nach zu Recht - davon aus, dass das Auto nicht verkehrssicher war (Anmerkung: geht man von solch harten Kriterien aus, sind sicher 80% aller deutschen Autos nicht verkehrssicher).

Warum man deswegen eine Teilschuld bekommen sollte? Nun, man handelt quasi "vorsätzlich" gegen die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Und in diesem Fall gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Wer die Gesundheit/ das Leben anderer bedroht/gefährdet gehört bestraft. Egal ob er es vorsätzlich oder unwissentlich tut.

Und zu deinem Ansatz:
1. Es gibt bestimmte Regeln, wie eine Unfallstelle zu sichern ist.
2. Es gibt bestimmte Regeln, wie man zu fahren hat.

Besonders letzteres scheint häufig in Vergessenheit zu geraten. Man darf auf deutschen Straßen nur soviel rasen, wie man sieht. Und wenn etwas unerwartetes kommt, dann muss davor gewarnt werden.

Ist halt alles nicht so einfach. Teilschuld bedeutet nur, dass man nicht alleine schuldig war und auch nicht immer, dass die Strafe aufgeteilt wird. Das wird beim finanziellen Teil so gehandhabt, aber den Rest muss jeder selbst abbüßen (also Führerschein weg, Gefängnisaufenthalt ...)

Und Staat und verpflichtend vorgeschriebene Versicherungen (et. al.) sind niemals an etwas schuld.
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post 27 Nov 2007, 18:21
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Heiler
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die frau hat wenn dann unwissentlich fahrlässig gehandelt, nich vorsätzlich, unwissentlichen vorsatz gibts btw garnich


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post 27 Nov 2007, 18:28
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Ich bin erstaunt shocking.gif
Man braucht tatsächlich mehr als 7 Sekunden um mit 95 km/h 200 m zurückzulegen. Dachte, das geht viel schneller, und wollte der Zeitung beinahe schon eine schlechte Recherche vorwerfen. blush.gif


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post 27 Nov 2007, 18:43
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Straight Esh
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Zitat(NEO.POP @ 27 Nov 2007, 17:21)
die frau hat wenn dann unwissentlich fahrlässig gehandelt, nich vorsätzlich, unwissentlichen vorsatz gibts btw garnich
*

Die unwissentliche Verletzung der Sorgfaltspflicht nennt man "fahrlässig". Die wissentliche Verletzung hingegen "vorsätzlich".

Dementsprechend ist die Frau auch korrekt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
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post 27 Nov 2007, 18:44
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Vordiplom
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*mal abgesehen davon, dass der Vater seine Familie am besten gleich von der A8 hätte holen müssen......

(Ich erinnere mich ja nur noch dunkel an meine Fahrschulzeit)
Aber ist es nicht eigentlich so, dass man als Autofahrer einen gewissen Abstand zu seinem Vordermann halten muss......?.......Und der Jenige, der auffährt Schuld an dem Unfall ist (egal warum sein Vordermann stehen geblieben ist)????????????????????????????????????


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Zurück zu Dir.....
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post 27 Nov 2007, 19:03
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3. Schein
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Zitat(MafiaGirl @ 27 Nov 2007, 17:44)
.......Und der Jenige, der auffährt Schuld an dem Unfall ist (egal warum sein Vordermann stehen geblieben ist)????????????????????????????????????
*



ich lehne mich jetzt mal aus dem fenster und sage prinzipiell NEIN.

immer von fall zu fall sehen. bei unangebrachter fahrweise gibts auch teilschuld wink.gif

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post 27 Nov 2007, 19:26
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muy tranquilo
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Zitat(Chris @ 27 Nov 2007, 17:43)
Die unwissentliche Verletzung der Sorgfaltspflicht nennt man "fahrlässig". Die wissentliche Verletzung hingegen "vorsätzlich".

Dementsprechend ist die Frau auch korrekt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.


@ chris: fahrlaessige toetung ist wohl trotzdem nur fuer 'nen "hardcore-paragraphen-reiter" zutreffend, da die toetung erst 2 unfaelle nach dem eigentlichen eintrat!
mal rein hypothetisch: die raeder waeren korrekt montiert gewesen und die frau waere vorsaetzlich in die planke gerast - die unfaelle danach waeren genau so eingetreten - dann waer das ja vorsaetzlicher mord, oder?

Zitat(MafiaGirl @ 27 Nov 2007, 17:44)
(Ich erinnere mich ja nur noch dunkel an meine Fahrschulzeit)
Aber ist es nicht eigentlich so, dass man als Autofahrer einen gewissen Abstand zu seinem Vordermann  halten muss......?


@ mafia: der letzte, der da reingerauscht is hatte ja wohl sogar doppelten tacho abstand, also worauf willst du hinaus?

@ topic: ich will damit nicht sagen, dass die frau komplett unschuldig ist. raeder sollten grundsaetzlich nachgezogen werden (besonders du solltest das wissen, alex wink.gif ), aber die art und weise wie in manchen faellen strafen gehandelt werden ist doch wirklich merkwuerdig. was den golf-fahrer angeht, will ich nicht derjenige sein, der die strafe verhaengen muss, denn mit 'nem kind auf dem gewissen (auf garantie unwillentlich) ist er mehr als gestraft. auch damit will ich nicht sagen, dass er keine strafe verdient, aber wer sind wir denn, darueber zu urteilen?

Dieser Beitrag wurde von unicum: 27 Nov 2007, 19:28 bearbeitet


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Meine größten Erfolge habe ich im Lösen von Problemen, deren Erfolgskriterien nicht definiert sind.
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post 27 Nov 2007, 19:35

3. Schein
***

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Grundsätzlich (!) ist derjenige schuld, der auffährt.

Aber: Auf der Autobahn ist an sich nicht mit stehenden Fahrzeugen zu rechnen, wenn nicht gerade Stau ist. Wenn jemand von euch selbst die Ursache setzt, dass ihr auf der Fahrbahn stehen bleiben müsst, ist nicht nur der Auffahrende schuld.
Beispiele für Ausnahmen im gesamten Straßenverkehr: Halten an unübersichtlichen Stellen, starkes Bremsen ohne Grund (Bsp.: Hufeisennase) usw.

Strafmaß: 8 Monate auf Bewährung sind definitiv ok!
Wenn die Strafe nicht allzu hoch ist und davon ausgegangen werden kann, dass der Täter sich auch ohne Knast bessert, bleibt er auf Bewährung draussen.
Ausserdem hat er fahrlässig gehandelt. Überlegt euch mal, wie oft ihr unterwegs seid mit dem kfz und danach denkt: ein glück ist hier nichts passiert. Klar sind die Folgen des Unfalls schlimm, aber ob es nur ein geschrottetes Auto oder ein Mensch ist, war insoweit Zufall und für den Fahrer nicht vorherzusehen.

Zur Frage der Ursächlichkeit des Rades für das Kind: Erhöht das unsachgemäße Montieren von Rädern das Risiko, auf der Autobahn einen Unfall zu verursachen, der tödlichen Ausgang nimmt? Ich meine: definitiv ja!
Wenn jemand Frostschutz verliert kann man ihm aber keine Verletzung der Sorgfalt vorwerfen, beim Falschmontieren schon.
Man muss hier immer noch unterscheiden, ob jemand nur ursächlich war oder man ihm das auch vorwerfen kann.


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post 27 Nov 2007, 19:36
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Zitat(unicum @ 27 Nov 2007, 18:26)
@ chris: fahrlaessige toetung ist wohl trotzdem nur fuer 'nen "hardcore-paragraphen-reiter" zutreffend, da die toetung erst 2 unfaelle nach dem eigentlichen eintrat!

"Hardcore-Paragraphen-Reiter" ist ein anerkanntes Studium und nennt sich Jura smile.gif Vielleicht verhält sich Schuld auch transitiv...?
Zitat
mal rein hypothetisch: die raeder waeren korrekt montiert gewesen und die frau waere vorsaetzlich in die planke gerast - die unfaelle danach waeren genau so eingetreten - dann waer das ja vorsaetzlicher mord, oder?

Wenn dabei geplant war den Hintermann umzubringen, dann war es in der Tat vorsätzlicher Mord. Ansonsten vermutlich Tötung durch grobe Fahrlässigkeit.
Zitat
auch damit will ich nicht sagen, dass er keine strafe verdient, aber wer sind wir denn, darueber zu urteilen?
*

Menschen sind wir. Und als solche verfügen die meisten über ein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein.
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Perseus
post 27 Nov 2007, 19:48
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





hört doch bitte auf mit Juristereibegriffen um euch zu werfen, die ihr nicht versteht.

"vorsätzlicher Mord"? - Mord ist immer vorsätzlich.

abgesehen davon, dass man die Sache mit dem absichtlich in die Planke fahren wohl kaum derartig betrachten könnte, würde da aus der "fahrlässigen Tötung" eine "vorsätzliche Tötung" werden, die es aber ebensowenig gibt.

Die Frau würde wegen Totschlags verurteilt, der übrigens ebenfalls immer vorsätzlich ist, denn jede vorsätzliche Tötung eines Menschen, die kein Mord ist, ist Totschlag.
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post 27 Nov 2007, 19:49
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zottellos
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Punkte: 927
seit: 21.03.2007

vorsätzlicher Mord is doppelt gemoppelt!? Mord ist doch immer vorsätzlich.. sonst wär's doch Totschlag :o

edit: war ich wohl n müh zu spät wink.gif

Dieser Beitrag wurde von Zottelfisch: 27 Nov 2007, 19:50 bearbeitet


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Zitat(KevM)
trouble likes u, huh? ;)


A: haste salz da?
B: Muss ich mal gucken, willste kochen?
A: ach kochen, hab eben zitronen gefunden und wollte tequila zwitschern, aber keen salz da
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