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Anträge für 2.Wiederholung
Nitric Acid
26 May 2005, 21:44
Wo gibts n die? Ich bräucht da mal einen!
t.a.k.1
26 May 2005, 21:46
Hey, ich hab meinen von unserem Prüfungsamt gedownloadet. Normalerweise reichts eig. wenn du mal nachfragst oder dich zum .pdf durchklickst
Nitric Acid
26 May 2005, 21:58
Hab grad mal nachgeschaut, bei Wirtschaftswissenschaften steht der glaub ich nicht zum Download.
Hab gehört dass man da echt n ausergewöhnlichen Grund braucht um noch ne Wiederholung genehmigt zu kriegen, und das man nur sehr selten einen bewilligt kriegt!
öhm? prüfungsamt hingehen, wenn offen und da fragen?
Was passiert eigentlich wenn man nicht innerhalb des vom Prüfungsamtes gestellten Termines hingeht und beantragt?
Wird man dann sofort zwangsexmatrikuliert oder intressiert die das gar net?
also n bekannter von mir wurde net zwangsgeext.. aber die studienberatung hatte ihm vorher schon gesagt, dass ers eigentlich müsste.... er hat sich dann selber rausgeworfen, damit er n wartesemester für sein nächstes studium bekommt
Das ganze ist irgendwie komisch. Auf jeden Fall muss man sich selber eXmatrikulieren. Für das Prüfungsamt erlischt nur der Prüfungsanspruch, d.h. man kann sich nicht mehr für Prüfungen anmelden. Das Prüfungsamt meldet das ganze an das Immatrikulationsamt und die schauen irgendwie, dass der betreffende sich eXmatrikuliert.
Bei den Wiwis ist, nach allem was man mir zugetragen hat, wirklich ein sauguter Grund nötig, um eine 2.WH genehmigt zu bekommen. Also falls dein Vater gerade gestorben ist, könnte das noch gelten. Auskunft darüber erteilt das Prüfungsamt, entscheiden tut der Prüfungsausschuss, an den du den Antrag für die 2. WH stellen musst (diesen gibst du aber auch im Prüfungsamt ab).
Zitat(Chris @ 27 May 2005, 00:29)
Das ganze ist irgendwie komisch. Auf jeden Fall muss man sich selber eXmatrikulieren. Für das Prüfungsamt erlischt nur der Prüfungsanspruch, d.h. man kann sich nicht mehr für Prüfungen anmelden. Das Prüfungsamt meldet das ganze an das Immatrikulationsamt und die schauen irgendwie, dass der betreffende sich eXmatrikuliert.
Bei den Wiwis ist, nach allem was man mir zugetragen hat, wirklich ein sauguter Grund nötig, um eine 2.WH genehmigt zu bekommen. Also falls dein Vater gerade gestorben ist, könnte das noch gelten. Auskunft darüber erteilt das Prüfungsamt, entscheiden tut der Prüfungsausschuss, an den du den Antrag für die 2. WH stellen musst (diesen gibst du aber auch im Prüfungsamt ab).

bei den etechs isses net besser... wir bei den etchnikern bekommen auch nur bei guten studienerfolgsaussichten (sonst viele prüfungen erfolgreich und möglichst in der regelstudienzeit) maximal eine wh2 im studium
t.a.k.1
30 May 2005, 10:28
also mein grund war, das ich einfach zu wenig gelernt hatte und ich unbedingt weiterstudieren will (wortwörtlich). das hat genügt um eine 2.wh zu bekommen
Nitric Acid
30 May 2005, 12:45
Aber nicht an der Wirtschaftsfakultät oder?