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Vollständige Version anzeigen: Antrag auf die 2. Wiederholung
Doomsn
In meiner Mailbox fand sich vorhin das:

Zitat(Informatik-FSR)
Hallo Welt,

mit dem in Kraft treten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes gilt von nun an, dass alle Anträge für 2. Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Prüfungstermin zulässig sind.
Somit gilt die alte Regelung, dass WH2s nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" gewährt werden, NICHT mehr.
Diese neue Regelung gilt für alle gerade laufenden und neu eingehenden Anträgen auf Genehmigung einer 2. Wiederholungsprüfung.

Bei weiteren Fragen und/oder Hinweisen, meldet euch einfach bei der studentischen Studienberatung und/oder uns.


Viele Grüße

--
Nico Hoffmann
Fachschaftsrat Informatik
www.ifsr.de


Das wäre ja ein Ding. shocking.gif

Kennt sich vielleicht jemand von euch soweit damit aus, diese Aussage irgendwie belegen zu können?
Tupolev
Warum sollte das nen Ding sein?
Trotz dieser Floskel mussten nur die wenigsten die ich kenne einen einigermaßen Stichhaltigen Grund angeben. Es wurde einfach nur geschrieben:

"Hiermit möchte ich meine 2. Wiederholungsprüfung im Fach XX beantragen." und das wars gewesen...

Viel Wind um nichts...
Doomsn
Es besteht doch ein Unterschied, ob man auf die Nettigkeit anderer angewiesen ist oder rechtlich einen pauschalen Anspruch darauf hat. smile.gif
Linnie
shocking.gif was studieren die denn? ich kannte es bis jetzt nur mit stichhaltigen gründen.

@doomsen: ja das stimmt. unser rechts-prof hat uns das schon erzählt. ein normaler antrag reicht.
das argument dahinter "die 2. w wird es schon richten" somit kann´s nicht nach gesicht gehn.
Tupolev
Zitat(Linnie @ 12 Jan 2009, 18:34)
shocking.gif was studieren die denn? ich kannte es bis jetzt nur mit stichhaltigen gründen.
*

Maschinenbau.
Aerin
also aus eigener erfahrung kann ich sagen das das kein problem is rolleyes.gif schlimmer is wenn man irgendeine frist verschläft
Sowjet
Also bei den Minfern wurden genug durch die rigorose Verschärfung der Antragsregel geext. Könnt ich jetzt weiter machen, nachdem ich sie jetzt bewilligt kriegen würde?! >.<
Chris
Theoretisch müsste das sogar möglich sein, wenn weder eine 2.WH beantragt hast, noch schon eine geschrieben hast. Ist dein Prüfungsanspruch vorhanden, dürftest du dich wieder immatrikulieren können und weitemachen.
CoolSun
Zitat
Diese neue Regelung gilt für alle gerade laufenden und neu eingehenden Anträgen auf Genehmigung einer 2. Wiederholungsprüfung.


Ich interpretiere daraus - wer bereits geext wurde, hat Pech gehabt.
Stormi
Oder war einfach mal zu blöd für das Fach.
sn3ek
Ich finde diese Regelung auf jeden Fall Positiv. Die Angst wurde mir ein wenig genommen, was meine WH1 angeht. Aber laut 2006er Regelung ist es in Fächern, wie Logik, Mathe oder solche Konsorten eh nicht sonderlich schwer an eine WH2 zu kommen, denn dort fliegen nunmal die meisten durch. Und wie schon von einigen gehört bzw. im HnH gelesen: Diese Einführung unterstützt die Faulheit von uns Studenten wink.gif Aber es ist gut und entspannend zu wissen, dass es möglich ist, eine WH2 zu beantragen ohne Angst zu haben nach einer verrissenen WH1 geext zu werden.
Doomsn
Zitat(sn3ek @ 12 Jan 2009, 21:52)
Aber es ist gut und entspannend zu wissen, dass es möglich ist, eine WH2 zu beantragen ohne Angst zu haben nach einer verrissenen WH1 geext zu werden.
*

Das finde ich mit Blick auf meine Mathe-WH1 nämlich auch.
Stormi
Dafür hast du dann nach der verrissenen WH2 die Gewissheit, dass du 1. gehen kannst und 2. deine Zeit verschwendet hast.
Doomsn
Was für mich nach der deutlich schöneren Alternative klingt. :P
mmarx
Zitat(Stormi @ 12 Jan 2009, 21:57)
deine Zeit verschwendet hast.
*


… sagt der Design-Patterns-Prediger.
sn3ek
So hier mal die Worte des Informatik-Prüfungsamtes dazu:

Zitat
Diese Auskunft stimmt nicht ganz. Es muss kein Antrag mehr gestellt
werden. Eine Zulassung zu einer 2. WH kann aber nur erfolgen, wenn
diese zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt wird. Der
nächstmögliche Prüfungstermin ist jeweils das darauffolgende Semester,
da an unserer Fakultät jede Prüfung auch jedes Semester angeboten
wird.

Momentan ist eine Online-Einschreibung noch nicht möglich. Es wird auf
den Webseiten informiert wann diese zur Verfügung steht. Eine
Anmeldung zu den Prüfungen ist aber zu den Sprechstunden im
Prüfungsamt möglich.

Nähere Informationen dazu werden veröffentlicht, sobald die Protokolle
der Prüfungsausschussitzung vom Freitag, den 09.01.2009 im Prüfungsamt
vorliegen.


Mit freundlichen Grüßen
Andrea Bandura
Prüfungsamt Fakultät Informatik
Stormi
Soviel ich weiß, stand das mit dem nächstmöglichen Prüfungstermin (egal welche WH) auch in den POs von 1998 und 2004, war aber ungültig, da im HSG eine einjährige Frist vorgesehen ist. Evtl. haben die den Passus gelöscht. Da würde ich mich nochmal schlau machen an eurer Stelle.
Doomsn
Das ET-Prüfungsamt hält sich noch etwas bedeckt. Auf meine Anfrage kam das:

Zitat(ET-Prüfungsamt)
Sehr geehrter Herr Doomsn,
das SHG gilt natürlich für alle.
Die Durchführungsbestimmungen werden für die Studierenden der Fak. E&I noch bekanntgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Töpfer


Es bleibt spannend. :o