Zitat(Perseus @ 22 May 2006, 07:55)
dass du auf Lebenszeit vom Dienst an der Waffe befreit bist und diesen Bescheid nicht anfechten kannst.
wenn ich mich recht entsinne, kann niemand anderer diesen bescheid anfechten, ich selber koennte doch aber wenn ich woellte, da ich ja durchaus meine gesinnung aendern kann,
kann mich aber auch irren, ist schliesslich ne ganze weile her

Zitat(Cuju @ 22 May 2006, 09:52)
ich auch dazu:
da du 25 bist kannst du den antrag eh vergessen

ist m.e. quatsch, hab noch nirgens gelesen das man hoechstalter nicht ueberschreiten darf, um beim bund anzufangen. entscheidender sind da schon eher koerperliche faehigkeiten fuer spezielle kariereziele.
zudem gibt es ja auch genuegend zivile jobs, ob man da jedoch auch hauptmann wird kann man bezweifeln ^^
ps.: hab gerade nachgeschaut, im zivilen bereich gibt die BW ein hoechstalter von 35 jahren an (wohlgemerkt fuer die freiwilligen!)
pps.: damit es kein offtopic ist, mein link des tages:
die bw als ziviler arbeitgeber