Die Bibliothek bietet seit April den Service, vor Ablauf der Leihfrist per e-Mail an die fällige Abgabe zu erinnern. Ab und zu funktioniert er nicht immer, was die Nutzer aber erst dann erfahren, wenn es zu spät ist. Nach Angaben der SLUB sind nur weniger als ein Prozent der Nutzer von den Schwierigkeiten der Mailfunktion betroffen.
Pro angefangener Woche werden ein Euro pro Exemplar fällig, auf die der Nutzer auf Grund der fehlenden Informationen sitzen bleibt. Zwar gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Gebührenerlass zu stellen, der aber kaum Chancen hat beachtet zu werden. Es wird auf die Benutzerordnung hingewiesen. Wem die Frist nicht bekannt ist, hat immer noch einen Quittungsausdruck. Juristisch ist es also nicht anfechtbar.
Nun stellt sich die Frage, wozu es diesen Service gibt. Diese Probleme schienen nicht unvorhersehbar, zumal es eine lange Testphase gab und zum anderen die Risiken der verwendeten Software bereits vorher bekannt war. Die Universitätsbibliothek, die dasselbe Programm benutzt, verzichtet deshalb auf derartige Versuche. Bei einigen Bibliotheken anderer Universitäten scheint es jedoch zu klappen (Dortmund, Konstanz...), doch benutzen sie auch eine andere Software oder aktuellere Versionen.
Bleibt dennoch die Frage nach dem Wert dieses Angebots offen, auf das man sich ausdrücklich nicht verlassen kann.