Zitat(aeon @ 23 Jun 2009, 16:04)
Nachdem hypocrisy nicht abwarten konnte bis der TE antwortet - Prinzipiell hat der Vorposter ein wenig Unrecht
es gibt 3 Szenarien
1. Du hast in
einem Studiengang eine Mathepruefung (egal, was da Inhalt ist) entgueltig nicht bestanden, so mit WH 2 beantragt und genehmigt und verkackt oder WH 2 ned genehmigt bekommen.
Was passiert:
Du verlierst deinen Pruefungsanspruch in
diesem Studiengang, bedeutet du kannst an keiner deutschen Universitaet mehr in
diesem Studiengang immatrikuliert werden. Alleridings kannst du sehrwohl noch an einer Fachhochschule in
diesem Studiengang immatrikulieren.
(Auch an der BA)

Laut neuem sächsischem Hochschulgesetz scheint sich genau das aber geändert zu haben.
Laut der Dame bei der HTW-Studienberatung darf man sich angeblich nun auch an keiner sächsischen FH/BA mehr für z.B. MB oder artverwandte Studiengänge einschreiben. Angeblich wird nun TU und HTW zumindest hier gleichgesetzt. Der Satz "1.W, 2.W, HTW" scheint nun nicht mehr zu gelten....
Wie sieht das eigentlich aus wenn man schon 6 Semester weg hat und noch kein Vordiplom in der Tasche? Die Frau anner HTW meinte, dass ich mich nirgends in Sachsen mehr immatrikulieren könne, weil ich 6FS studiert hab, ohne ne Zwischenprüfung (Vordiplom) bestanden zu haben....