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Vollständige Version anzeigen: Exmatrikulation Ende 3tes Sem, Bafög?
Tommy81
Folgendes Problem - Bin im 3ten Semester und habe eine 1WH vergeigt und es ist unklar ob ich eine 2WH bekommen würde, da noch einige Prüfungen offen sind.
Nun hat sich bei mir aber auch herrauskristallisiert das mir der Studiengang garnet wirklich zusagt, ich aber noch die wh abwarten wollte, für die ich auch wirklich gelernt hatte - leider ohne Erfolg.

Meine Frage wäre, ist es ratsam sich noch im 3ten Semester exmatrikulieren zu lassen, als wie noch 3 Wochen zu warten und dann theoretisch schon im 4ten Semester zu sein um evtl noch Bafög zu erhalten, falls ich mich entschließe nächstes Wintersemester was anderes zu studieren?

Wie siehts überhaupt mit den Chancen auf Bafög für das kommende Studium aus, wenn man sich erst zum Ende 3ten Semester exen lässt - also noch vor dem Beginn des 4ten und wie begründe ich das dem Amt?

Mfg ein etwas verzweifelter Kommilitone. weeping.gif
wicked
bei umentscheidung bis ende des 3. semesters kannst du unter angabe von wichtigen gründen noch bafög bekommen - schau mal hier. ich bin mit psychisch und fachlichen gründen verhältnismäßig unproblematisch durchgekommen; im zweifelsfall kannst du dich ja mal an den justiziar des studentenwerk mit deinem begründungstext wenden.
exmatrikulieren oder zumindest beurlauben solltest du dich definitiv bis ende des 3tens.
du kannst dann auch einen antrag über vorentscheid über fortzahlung stellen so das du nicht im wintersemester dann doch plötzlich ohne geld dastehst.

hth
Tommy81
Ich danke dir erstmal für die schnelle Auskunft.
Wie meinst du das mit Antrag auf Vorentscheid auf fortzahlung? Soll ich jetzt schon Bafög neu beantragen fürs kommende Wintersemester?

Sommersemster setze ich ja dann eh aus, weil exmatrikuliert und versuch mich mit Jobben über Wasser zu halten.
wicked
mit antrag auf vorentscheid meinte ich: du kannst beantragen das die jetzt schon entscheiden ob du mit der geäußerten begründung und dem geplanten wechsel im wintersemester dann bafög bekommen würdest.
find ich recht wichtig... im negativen fall kann man sich dann gleich was anderes überlegen.
Tommy81
achso, quasi das man schon ne rechtsgrundlage hat zur absicherung bei einem neuen antrag. gute idee. so muss ich dann wenigstens nicht auf gut glück hoffen es passt im wintersemester, sondern weiss es scho vorher obs gehen würde. yes.gif
loco
Zitat
1# Bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch wird in der Regel vermutet, dass ein wichtiger Grund vorgelegen hat und der Fachrichtungswechsel bzw. Ausbildungsabbruch unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes vorgenommen wurde. Bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt.


oder anders gesagt, bis zum ende des 2. sem musst du beim amt gewesen sein, danach wird es schwer bis nicht möglich.. meinte auch eine sachbearbeiterin..
also mach dir da keine hoffnungen
wicked
ich bin jetzt nicht mehr motiviert mich durch paragraphen zu wühlen... aber wenn sich nicht innerhalb eines jahr plötzlich alles geändert hat gilt bis ende 3. semester.
ich hatte nämlich genau die situation (3 semester tu, 1 semester beurlaubt, nu 1. semester htw) und bekomme bafög.
btw, wenn zitieren dann korrekt die betonungen übernehmen:
Zitat
1# Bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch wird in der Regel vermutet, dass ein wichtiger Grund vorgelegen hat und der Fachrichtungswechsel bzw. Ausbildungsabbruch unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes vorgenommen wurde. Bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt.

das bezieht sich schon auf das erstmalig
€: und die daraus folgende annahme des wichtigen grundes.
€2: eh man sich jetzt um interpretationen streitet; das stuwe dresden sagt es selbst auch deutlicher.
Tommy81
hab auch nochmal gegoogelt ... wenn vor 4ten geext dann mit begründung wechsel möglich ohne anspruch auf bafög zu verlieren. bis zum 2ten gehts ohne begründung. AB dem 4ten nur noch aus unabweislichen gründen.