bunglefever
20 Mar 2009, 20:19
Hat man mir kürzlich erzählt, dass das gar nicht so selten passiert und sich ne Einsicht echt lohnen kann. Ist es bei Euch schon mal vorgekommen, dass ihr ne Note durch Einsicht überprüft und festgestellt habt, dass Euch eine falsche vergeben wurde? Würde mich mal spasseshalber interessieren, jetzt, so kurz bevor die Noten kommen
lovehina
20 Mar 2009, 20:29
mich hat jExam mal Theoretische Informatik bestehen lassen mit ner 2 obwohl ich gar nich zur Klausur war. war toll.
bunglefever
20 Mar 2009, 20:41
Zitat(lovehina @ 20 Mar 2009, 19:29)
mich hat jExam mal Theoretische Informatik bestehen lassen mit ner 2 obwohl ich gar nich zur Klausur war. war toll.

kuul. das wünsch ich mir grad für AuD. Dummerweise war ich da.
Der_Beo
20 Mar 2009, 20:45
ich war mal zu einer prüfung für nen schein und hab aus unwissenheit ein leeres blatt abgegeben und in der zeit die fragen abgeschrieben. das leere blatt hat wohl die 40% der nötigen punkte erzielt.. glückwunsch bestanden!
--
Schlummerpieps
20 Mar 2009, 20:50
Das ruft doch gleich meine Frage auf den Plan! Haben die beim Prüfungsamt ein einsehen mit unwissenden Erstsemesterstudenten? Ich war zu einer Prüfung krank geschrieben, hab den Krankenschein aber bei den falschen Personen eingereicht und jetzt eine 5,0 wegen nicht erscheinens als Prüfungsleistung dastehen

Heute war da aber leider keiner mehr zu erreichen...
survivalkit
20 Mar 2009, 22:43
bei mir war das prüfungsamt von den wiwis echt fies. bei notenveröffentlichung hatte ich bwl2 mit ner 2,0 bestanden...nach nem wochenende stand dann die richtige note: 5,0

hat mich gefreut
aber mal abgesehen davon - ich rate zu einsichtnahme der prüfungen, denn ich glaub durch die masse an noten und die weitergabe ans prüfungsamt geht da bestimmt einiges schief...
cantrella
21 Mar 2009, 03:24
ich hatte auch mal ne 5,0 stehen, war dann da und es kam raus, dass er in seiner exceltabelle mist gebaut hat und ich ne 1 hatte ... das krasse finde ich aber eignetlich, dass wenn ich ne 3 gehabt hätte, ich wohl nich nachgefragt hätte und die note stehen geblieben wär
dieFranzi
21 Mar 2009, 12:10
Also i bin ja generell der Meinung, dass meine Leistungen generell schlechter bewertet werden, als sie eigentlich sind
...hab noch keine Einsicht gefordert.
onkelroman
21 Mar 2009, 12:15
in der auswahl fehlt der wichtigste punkt..
und zwar "ich bin zumindest bisher immer davon ausgegangen, dass alles seine ordnung hat".. das wär dann bei mir der fall.
Mrs. Spookiness
21 Mar 2009, 12:36
also ich würde raten, immer zur einsicht zu gehen. bisher kam noch fast jeder mit ner besserern note raus.
Numanoid
21 Mar 2009, 13:24
Bei mir wurde mal in einer Prüfung eine komplette Doppelseite nicht korrigiert. Wurde einfach übersehen. :o
lovehina
21 Mar 2009, 15:50
Zitat
bei notenveröffentlichung hatte ich bwl2 mit ner 2,0 bestanden
sofort bestätigen lassen mit stempel und unterschrift.
hab ich bei GthI so gemacht, da konnten die dann nix mehr ^^
bademeister
21 Mar 2009, 16:17
Zitat(lovehina @ 21 Mar 2009, 14:50)
sofort bestätigen lassen mit stempel und
unterschrift.
hab ich bei GthI so gemacht, da konnten die dann nix mehr ^^

ich hab auch schon aus einer WH1 5.0 eine 4.0 gemacht weil die Korrektoren ein ganzes
Blatt vergessen hatten zu korrigieren
tinatschi
21 Mar 2009, 16:21
gut zu wissen. gibt es eigentlich einen vorgeschriebenen zeitraum in dem man einsichten kann?
cantrella
21 Mar 2009, 16:49
ich meine gelesen zu haben, dass du 2 wochen, ab der veröffentlichung, zeit hast, der note zu widersprechen. Das macht aber keiner, sondern geht einfach hin und guckt sich das an (bei nem fehler ist das ja dann ein mündlicher widerspruch auf bürokratiedeutsch) .... Ich denke aber, dass wenn die Prüfung nich länger als ein Semester zurückliegt, man die meisten chancen hat, obwohl die die Klausuren ja mehrere Jahre aufheben müssen...
Na wie ist das - sind die Noten, die z.B. bei jExam stehen verbindlich oder kann das auch ein Tippfehler sein und das Prüfungsamt hat in seine Datenbanken die richtige Note eingetragen, sodass man bspw. laut jexam bestanden hat aber das prüfungsamt sagt: "nee"?
lovehina
21 Mar 2009, 18:56
bei mir wars n Datenbakfehler vom Prüfungsamt.
darum stand das auch so aufm Notenspiegel den sie mir ausgedruckt und gesiegelt haben.
Mit nem Datenbankfehler bei jExam kann man freilich n icht soviel erreichen.
bademeister
22 Mar 2009, 03:41
Zitat(lovehina @ 21 Mar 2009, 17:56)
bei mir wars n Datenbakfehler vom Prüfungsamt.
darum stand das auch so aufm Notenspiegel den sie mir ausgedruckt und gesiegelt
haben.
Mit nem Datenbankfehler bei jExam kann man freilich n icht soviel erreichen.


hast du denen dann noch mitgeteilt was Sache ist?

btw
Grundschulpädagogik und GthI?
Zitat(cantrella @ 21 Mar 2009, 15:49)
ich meine gelesen zu haben, dass du 2 wochen, ab der veröffentlichung, zeit hast, der note zu widersprechen. Das macht aber keiner, sondern geht einfach hin und guckt sich das an (bei nem fehler ist das ja dann ein mündlicher widerspruch auf bürokratiedeutsch) .... Ich denke aber, dass wenn die Prüfung nich länger als ein Semester zurückliegt, man die meisten chancen hat, obwohl die die Klausuren ja mehrere Jahre aufheben müssen...
man kann mindestens ein jahr lang einsicht nehmen.. ich habe das schon nach 11 monaten in anspruch genommen.. (nur um zu wissen, was damals in der prüfung dran war)
lovehina
22 Mar 2009, 11:11
Zitat(bademeister @ 22 Mar 2009, 02:41)
hast du denen dann noch mitgeteilt was Sache ist?

btw
Grundschulpädagogik und GthI?


nö. die hams seber gemerkt aber ich hatts ja schwarz auf weiss.
Grundschulpäd:
was denkste, was wir den kleinen der Zukunft alles vermitteln müssen...
Die haben hyperbolische Koordinatensysteme schon im Kindergarten.
Die sind schonungslos.
Schimpansenbaby
27 Mar 2009, 23:04
hallo,
wo muss man den antrag zur prüfungseinsicht stellen, an den entsprechenden dozenten/prof., bei dem man die klausur geschrieben hat oder beim institut? die prüfungsordnung sagt nämlich nur, dass man einen antrag stellen muss, aber nicht wo.
viele grüße
Zitat(Schimpansenbaby @ 27 Mar 2009, 22:04)
hallo,
wo muss man den antrag zur prüfungseinsicht stellen, an den entsprechenden dozenten/prof., bei dem man die klausur geschrieben hat oder beim institut? die prüfungsordnung sagt nämlich nur, dass man einen antrag stellen muss, aber nicht wo.

mhm, Anträge gibts zumindest an der Fakultär Informatik nicht. Die meisten Dozenten bieten Prüfungseinsichten an, zu denen man unangemeldet oder mit vorherige formloser Anmeldung per E-Mail (nur so "ich komme zu dem Termin vorbei", damit die Leute wissen, wieviele Leute zu erwarten sind) gehen kann.
Proxima
28 Mar 2009, 13:53
also bei uns wird das unterschiedlich gehandhabt.
im grundstudium gabs meist einen einsichttermin für alle, damit die alle in einem rutsch abgearbeitet werden konnten, man kann aber trotzdem danach immernoch einsehen gehn, ist ja dein gutes recht.
prinzipiel einfach den prüfer anschreiben, der für die prüfung verantwortlich ist/war, so wirds auch im hauptstudium gehandhabt
email is da völlig ausreichend.
franzman21
28 Mar 2009, 14:05

wenn ich das hier so lese, lohnt es sich vielleicht doch das prüfungsergebnis nochmal zu hinterfragen. hätte ich echt nicht gedacht, das es so "oft" vorkommt!
Kowi-Michael
17 Apr 2009, 14:23
Hallo an alle !
Wir, die Hochschulszene, haben uns das Thema mal angenommen. Ich suche daher für einen Artikel Personen, die bereits falsche Noten erhielten. Schön wäre es auch, wenn sich jemand meldet, der eine bessere Note hatte (obwohl ich nicht davon ausgehe, dass das jemand macht). Was geschah bei euch und wie seid ihr vorgegangen ?
Geplant ist ein Bericht zum Thema für den 4.Mai.
Für verlässliche Infos zum Thema Fristen zur Klausureinsicht/Falsche Note etc. bin ich euch sehr dankbar.
Meldet euch per PN oder an lotzi_1@freenet.de.
genau, hängt's an die große glocke