Ja wie geil. Natürlich wird sich die Filmindustrie das nicht gefallen lassen. Vielleicht muss sie im Gegenzug dann den Hinweis auf Kopierschutz so gross wie das Cover machen, mit detaillierter Auflistung, was geht und was nicht geht. Das eigentlich Cover kommt dann als kleiner Aufkleber auf die Hülle

Nun, es gibt natürlich (zumindest in deutscher Rechtsprechung) kein Recht auf eine Privatkopie. Es ist lediglich erlaubt, diese anzufertigen, ohne dass eine Strafe droht. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Das große Problem was sich hierbei aber auftut, und das hoffentlich in den folgenden Prozessen aufgegriffen wird, nennt sich Pauschalvergütung. Diese bei uns auch als GEMA bekannte Abgabe wurde eingeführt, um die Künstler und Produzenten eben für das unkontrollierbare Kopieren zu entschädigen. Die eigentliche Frage stellt sich nun nach dem Sinn dieser Abgabe, wenn es nicht möglich ist, die Medien zu kopieren.