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Ziel von Hartz IV Das eigentliche Anliegen der Reform ist, Arbeitssuchende und ihre Hilfebedürftigkeit durch "intensive Betreuung" zu beseitigen. Zugleich wird die "Eigenverantwortung" von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhöht, ihr Leben aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Kurzformel: Fördern und Fordern. Förderung In neuen "Job-Centern" sollen so genannte "Fallmanager" für die Betreuung von höchstens 75 Arbeitslosen zuständig sein. Als "persönliche Ansprechpartner" sollen sie deren Vermittlungshemmnisse erforschen. Zusammen soll eine verbindliche Eingliederungsvereinbarung erstellt werden. Sie enthält alle "Anforderungen an die Eigenbemühungen" des Arbeitslosen und die ihm gewährten Leistungen: im besten Fall einen neuen Job. Ansonsten können auch ABM, andere Beschäftigungs- oder Trainingsmaßnahmen vereinbart werden. Problem: Bei 29 Bewerbern auf eine freie Stelle im Osten dürfte die bessere Vermittlung Wunschtraum bleiben. Unter 25-jährige Wer jünger als 25 Jahre alt ist, bekommt einen Rechtsanspruch auf "unverzügliche" Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Arbeitslosengeld II Sozial- und Arbeitslosenhilfe werden zum neuen Arbeitslosengeld II zusammengefasst. Der Regelsatz für allein Stehende beträgt im Osten monatlich pauschal 331 Euro, im Westen 345 Euro. Ehepartner bekommen 90 Prozent des Regelsatzes, im Osten also 298 Euro, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 199 Euro, ab 15 Jahre 265 Euro. Wohngeld Unterkunftskosten und Heizkosten werden, "soweit sie angemessen sind", in tatsächlich anfallender Höhe übernommen. Die Grenzen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Bedürftigkeitsprüfung Beim Arbeitslosengeld II finanziert der Steuerzahler den Lebensunterhalt. Deswegen erwartet der Gesetzgeber, dass Betroffene erst einmal eigenes Vermögen aufbrauchen. Ein noch in Arbeit befindlicher, bis zu 14 Seiten langer Fragebogen, zwingt sie zur Auskunft über ihre Wohnverhältnisse und Miete, Einkommen der Lebens- oder Ehepartner, auch der geschiedenen, Sparguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Schmuck und andere verkaufbare Wertgegenstände. Geschütztes Vermögen Ist das Einkommen des Lebenspartners höher als der pauschalierte Bedarf der Haushaltsgemeinschaft, gibt es nichts mehr. Barvermögen muss zunächst verbraucht werden, wenn es einen Grundfreibetrag von 200 Euro je Lebensjahr nicht übersteigt. Er darf höchstens 13 000 Euro betragen. Für Vermögen, dass der Altersvorsorge dient, gelten die gleichen Grenzwerte. Ausgenommen sind nur Riester-Verträge. Lebensversicherungen müssen verkauft werden. Selbstgenutzte Hausgrundstücke oder Eigentumswohnungen werden ebenso nicht als Vermögen berücksichtigt wie ein "angemessenes" Kraftfahrzeug. Zumutbare Arbeit Arbeitssuchenden ist künftig "jede Arbeit zumutbar", wenn sie nicht gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um etwa 100 Euro gekürzt. Arbeitssuchenden unter 25 würde in diesem Fall das Geld völlig gestrichen. Arbeits-Anreize Wer durch geringen Lohn weniger verdient als er für den Lebensunterhalt braucht, darf künftig mehr von seinem Einkommen behalten als bisher. Die auf das Arbeitslosengeld II anzurechnenden Freibeträge sind nach Einkommen gestaffelt und enden erst bei einem Bruttoverdienst oberhalb von 1 500 Euro. |
© SZ-Online vom 01.07.2004
Ich finde das eine tolle Sache. Vor allem die Bedürftigkeitsprüfung. Die heißt nämlich im Klartext: Wer sich keine Sorgen um seine Zukunft macht, alles Geld auf den Kopf haut etc. zieht im Bedarfsfall die besseren Karten. Derjenige, der sich monatlich 50 Euro abpresst für seine Lebensversicherung/Altersvorsorge hat den Zonk gezogen, weil er diese dann verkaufen, und davon leben muss. Ähnliches auch beim Bafög.