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Hilfe! U-Semester
lowray
28 Mar 2007, 09:41
hallo,
ich habe ein riesen problem. ich muss das ss2007 ein urlaubssemester beabtragen, damit ich das studium im zeitlichen rahmen bzw. überhaupt noch schaffe. ich hatte jetzt im ws ziemlich stress mit meiner (mittlerweile ex-)freundin und nebenbei bin ich noch umgezogen. obwohl sie in die neue wohnung erst mitwollte, hat sie sich einen anderen kerl gesucht

so habe ich effektiv im ws nicht das geschafft, was ich hätte machen sollen.
beim urlaubssemster-antrag wird immer ein nachweis für die begründung verlangt. ich brauch aber eine gute begründung ohne einen entsprechenden nachweis. wenn ich bspw. mit dem fahhrad durch europa fahre oder trampe gibt's doch keinen nachweis, oder?
was für einen nachweis kann man als "vorbereitung auf eine prüfung" haben? was fällt denn alles unter den punkt "sonstiges" im antrag? vielleicht kann mir auch jemand andere gute gründe nennen. notfalls auch als pn.
ich bin echt verzweifelt
schildkroet
28 Mar 2007, 09:47
Du musst das U-Semester beantragen, damit das Studium in der Regelstudienzeit klappt und Du im SS nicht alles schaffen würdest? Ist das denn kein Grund? Du musst irgendetwas Unimäßiges oder Finanztechnisches angeben. Mein Mitbewohner hatte die Begründung, dass er die Zeit braucht, um ein paar Prüfungen zu wiederholen
SidKennedy
28 Mar 2007, 09:57
na man kann in urlaubsseestern eh nur prüfungen nachholen, die man schonma verhauen hat. deswegen würde da ja bestimmt schon reichen, wenn du beim imma-amt den nachweis einer verhauenen prüfung bringst. ich kann mich nich mehr genau erinnern, aber möchte meinen, dass das erste urlaubssemester ohne weiteres genehmigt wird. hab damals auch prüfungsvorbereitung genommen und glaube da keinen nachweis gebracht zu haben. beim zweiten auslandsaufenthalt, da dann die imma-bescheinigung der auswärtigen uni.
Chrizzly
28 Mar 2007, 10:13
Vielleicht einfach mal im Imma.-amt anrufen? Oder Dich beim StuRa Rat erkundigen? Die offizielle Antragsfrist ist zwar schon vorbei, aber das neue Semester hat ja schließlich noch nicht angefangen.
Denke auch, dass das, was Du schreibst, ausreichend sein müsste!? Vor Allem, wenn der Stress sich auch noch ne Zeit lang hingezogen hat, und es das erste Urlaubssemester ist (wie sid bereits gesagt hat)
@schildkroet: Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Finanztechnisches nicht als Begründung zählen soll.
onkelroman
28 Mar 2007, 11:50
die ersten beiden urlaubssemester bekommst du ganz problemlos. kreuz einfach "wiederholung einer prüfung" an und wirf das ding ein. niemand wird nachfragen oder einen nachweis verlangen. erst beim dritten urlaubssemester wollen die was sehen.
abgesehen davon, im welchem semester bist du denn eigentlich?
das prüfungsamt gibt einem gerne weniger zeit, als man tatsächlich hat.
-> beim stura beraten lassen
abadd0n
28 Mar 2007, 14:54
Zitat(Gizz @ 28 Mar 2007, 12:21)
das prüfungsamt gibt einem gerne weniger zeit, als man tatsächlich hat.
Das steht klipp&klar in der Studienordnung.
Ansonsten sehe ich das so wie onkelroman.
#abd
ja aber unser prüfungsamt (verkehr) sagt z.B. man hat 6 semester fürs grundstudium...das stura sagt aber man hat rechtlich 8 semester (und das war ein verkehrsingenieur, der beim stura beraten hat)
lowray
28 Mar 2007, 18:35
ich habe schon alle prüfungen fertig. ich bin schon 1 semester vor maximaldauer. ich weiss ja nicht, wie die leute beim imma-amt ticken, deswegen frage ich hier lieber vorsichtshalber nach.
ellipirelli1980
28 Mar 2007, 19:31
hi,
also ich bin dieses sem auch beurlaubt und es ist tatsächlich so, wie onkelroman gesagt hat. einfach "vorbereitung auf eine prüfung" ankreuzen und eine formlose begründung beilegen. auch wenn du keine prüfung mehr hast es prüft keiner nach.
@gizz: waS die zeit fürs grundstudium angeht, so war es (ich glaube bis 1998) tatsächlich so, dass man nach 6 sem das vordiplom komplett haben mußte. seit dem neuen sächsischen hochschulgesetz von 1999 ist das aber neu geregelt. dort heißt es, dass man, wenn man im 5. semester kein komplettes VD hat an einer studienberatung teilnehmen muß. weitere konsequenzen gibt es nicht.
das mit den 8 semestern hat folgendes auf sich. das sächsische hochschulgesetz besagt, dass ein student, der in allen studiengängen mehr als 8 sem ohne vollständiges vd studiert hat, in sachsen nicht mehr neu immatrikuliert werden darf. ein weiterer paragraph besagt, dass eine exmatrikulation erfolgen KANN!!!, wenn gründe vorliegen, die nicht zur immatrikualtion geführt hätten. fügt man diese beiden praragraphen nun zusammen, so wäre theoretisch nach dem 8. eine exmatrikulation möglich. ich kenn jedoch niemanden, dem das so passiert ist. im gegenteil, ich kenne leute, die ihr vd auch erst im 9. und 10. sem gemacht haben und es gab auch keine probleme. wenn man im zeitverzug ist am besten immer mit dem prüfungsamt reden. weil eine solche mögliche exmatrikulation erfolgt nicht einfach so durchs imma-amt, sondern nur auf ausdrücklichen wunsch des prüfungsamtes und mit den leuten kann man meistens reden.
gruß elli
lowray
19 Jun 2007, 16:46
danke leute, es hat geklappt. war ganz easy. nur ein kreuz, das war's. man, hab ich mir nen kopp gemacht.