Die juristische Fakultät der TU-Dresden ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung ihres Jura-Studiengangs vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Klage wurde wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt, wie die TUD gestern mitteilte. Weitere laufende Klagen am Verwaltungsgericht Dresden sind von der Karlsruher Entscheidung aber nicht betroffen.