Zitat(aeon @ 23 Jan 2014, 00:54)
Wobei ich mich frage, wie relevant das in Zukunft noch ist, die 13-19 jährigen wandern eh grad alle von fb ab

Witzige Koinzidenz mit den Mühlen der Politik: Hier kommen aus verschiedenen Gründen beide "Parteien" (Konsumenten & Staat) zufälligerweise zeitgleich zum gleichen Schluss: FB ist nicht der Weisheit letzter Schluss.
Wie dem auch sei; möchte an der Stelle auf kleine aber feine Unterschiede hinweisen, denn es gibt:
a) Gesetz zur Regulierung
b) Erlass / Verwaltungsvorschrift
c) Handlungsempfehlung
(<--- bisher einzige Vorlage, schwächstes Instrument)Die drei Sachen kann man dann noch entweder
A) resortübergreifend / generell oder
B) auf Ministerialebene / fachspezifisch (bspw. Kultus -> Lehrer) machen.
Das ist wichtig zu unterscheiden, denn ein resortübergreifendes Gesetz für alle Staatsbeamten würde den Insassen von Justizvollzugsanstalten ein ganzes Stück Freiheit nehmen, die Schülern aber zugestanden wird. (Moment

)
Die Frage ist doch: Vertrauen wir Facebook hinsichtlich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte unsere Kinder an? Die Frage kann jeder für sich selbst beantworten.
*abadd
P.S.: Palaver bezüglich "FB als Unterrichts- oder Hausaufgabentool zur Schüler-Lehrer-Interaktion" ist völlig obsolet. Diesbezüglich dürfte bei der E-Learning-Abteilung jeder ernstzunehmenden Pädagogen-Vereinigung Einigkeit herrschen.