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Vollständige Version anzeigen: Online-Recht
Dr_NickRiviera
Hi

Ich wollte ne kleine über dyndns gehostete HP zum laufen bringen, diese soll nur so für engeren kreis
von
Interesse sein.
Ich kenne mich jedoch mit online Recht nicht so wirklich aus und wollte mir nur wegen ne paar Zeilen
nicht eine blutige Nase holen manch einer Jurist ist da schnell am Bleistift zucken.
Deshalb die Frage : brauche ich für eine Seite wie diese /edit: Adresse entfernt edit:/
ein Impressum?

Alle Bilder gehören mir bzw wurden von mir Gemacht ausser der Flyer natürlich.

Ich wäre dankbar wenn einer mir n Tipp geben könnte.

MfG

Dr. Nick[I][/I]
kickkult
impressum ist in jedem fall notwendig! der verfasser der HP muss jedem besucher sofort ersichtlich sein...würde das impressum bei unsicherheit auf jedenfall einbauen, kann mich ja auch irren!
onkelroman
meines wissens nach ist das bei einer kleinen privaten seite nicht nötig, vielleicht muss der verfasser per mail erreichbar sein, aber mehr auch nicht.. wird das ganze größer und gewerblich*, musst du nach § 10 absatz 3 MDStV den inhaltlich verantwortlichen mit vollem namen und anschrift angeben. ausserdem musst du ständig (elektronisch = per email) erreichbar sein. diese angaben müssen schnell und intuitiv zu finden sein.

* als gewerblich gilt die seite nicht nur, wenn du was verkaufst, sondern auch dann schon, wenn du zb zu spenden aufrufst oder banner auf der seite hast, mit denen du dir ein paar cent verdienst.
derFotograf
Zitat(Dr_NickRiviera @ 28 Nov 2005, 13:01)
Hi

Ich wollte ne kleine über dyndns gehostete HP zum laufen bringen, diese soll nur so für engeren kreis
von
Interesse sein.
Ich kenne mich jedoch mit online  Recht nicht so wirklich aus und wollte mir nur wegen ne paar Zeilen
nicht eine blutige Nase holen manch einer Jurist ist da schnell am Bleistift zucken.
Deshalb die Frage : brauche ich für eine Seite wie diese http://radio30.mine.nu/~microvolt/index.html
  ein Impressum?

Alle Bilder gehören mir bzw wurden von mir Gemacht ausser  der Flyer natürlich.

Ich wäre dankbar wenn einer mir n Tipp geben könnte.

MfG

Dr. Nick
*



Also ein Impressum ist nicht notwendig, solange Du deine Seite nur vorübergehend online stellst.
Jedoch eine Kontaktmöglichkeit musst Du angeben, also Emailadresse oder so. (Außer als TESTseite)
Wenn Du jedoch beabsichtigst die Seite länger online zu lassen, dann benötigst Du ein Impressum mit dem Verantwortlichen und dessen Kontaktmöglichkeit mit Adresse. Das reicht dann auch schon als Impressum.

Wenn Du es nur für Freunde zugänglich machen willst, versehe die Seite doch einfach mit einem Passwortzugang und gut ist...

Ein Tipp: Mach mal die Bilder speichertechnisch kleiner wink.gif
derFotograf
Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 13:05)
meines wissens nach ist das bei einer kleinen privaten seite nicht nötig, vielleicht muss der verfasser per mail erreichbar sein, aber mehr auch nicht.. wird das ganze größer und gewerblich, musst du nach § 10 absatz 3 MDStV den inhaltlich verantwortlichen mit vollem namen angeben. diese angaben müssen schnell und intuitiv zu finden sein.
*


Das hat mit Größe und gewerblich nix zu tun....bei gewerblich kommen nur noch mehr Angaben hinzu.

Wichtig ist der Begriff "geschäftsmäßig" was auf eine nachhaltige Tätigkeit zurückführt, hat nichts mit Geld verdienen zu tun, das wäre gewerbsmäßig. Und "privat" kann ebenso "geschäftsmäßig" sein. Wie gesagt es hängt von der Dauer ab.
onkelroman
seh ich nicht so. ich unterscheide zwischen privaten und gewerblichen seiten. wenn ich (laut deiner definition) auf meiner privaten seite sachen verkaufe, mache ich mich strafbar weil ich steuern hinterziehe, die ich beim verkauf abführen muss. also melde ich, um das zu verhindern, ein gewerbe an, wodurch ich dann auch zwangsläufig gewerblich meine seite betreibe.

und mit der dauer hat es auch nichts zu tun. wenn ich mir mit 8 eine kleine seite bastle, auf der ein foto von mir und meine hobbies stehen, kann ich die auch 30 jahre lang online lassen, das ist in bezug auf rechtliche verpflichtungen im sinne des mediendienst-staatsvertrags irrelevant..

ich muss mich allerdings hinsichtlich meiner aussage korrigieren, dass bei privaten seiten kein impressum notwendig ist: es muss nämlich sehr wohl name und anschrift angegeben sein, denn als "dienstanbieter" gilt jede natürliche (und juristische) person, die eigene (oder fremde) Mediendienste zur Nutzung bereit hält (oder den Zugang zur Nutzung vermittelt).

mehr davon gibts übrigens hier.
derFotograf
Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 13:29)
seh ich nicht so. ich unterscheide zwischen privaten und gewerblichen seiten. wenn ich (laut deiner definition) auf meiner privaten seite sachen verkaufe, mache ich mich strafbar weil ich steuern hinterziehe, die ich beim verkauf abführen muss. also melde ich, um das zu verhindern, ein gewerbe an, wodurch ich dann auch zwangsläufig gewerblich meine seite betreibe.

und mit der dauer hat es auch nichts zu tun. wenn ich mir mit 8 eine kleine seite bastle, auf der ein foto von mir und meine hobbies stehen, kann ich die auch 30 jahre lang online lassen, das ist in bezug auf rechtliche verpflichtungen im sinne des mediendienst-staatsvertrags irrelevant..

ich muss mich allerdings hinsichtlich meiner aussage korrigieren, dass bei privaten seiten kein impressum notwendig ist: es muss nämlich sehr wohl name und anschrift angegeben sein, denn als "dienstanbieter" gilt jede natürliche (und juristische) person, die eigene (oder fremde) Mediendienste zur Nutzung bereit hält (oder den Zugang zur Nutzung vermittelt).

mehr davon gibts übrigens hier.
*



Lieber onkelroma, es interessiert doch niemanden wie DU das siehst....es geht nur darum wie der Gesetzgeber es sieht, und das steht nunmal so im Gesetz....
Wenn Du 30 Jahre lang deine Kinderbilder online stellst ist das eine nachhaltige Tätigkeit weil es auf Dauer angelegt ist. Da gibt es keine Diskussion. Und damit besteht Impressumspflicht...Aber soll ja bald mal exakt definiert werden.... yes.gif
derFotograf
Übrigens gilt hier das Teledienstgesetz und nicht der Mediendienste-staatsvertrag.
mcnesium
hab dein startseitenbild mal ein bißchen webseitenfreundlicher gemacht. die jpg qualität auf 40% gedrückt und damit das bild von 500 auf knpp 90kb verkleinert wink.gif

onkelroman
Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 13:33)
Lieber onkelroma, es interessiert doch niemanden wie DU das siehst....es geht nur darum wie der Gesetzgeber es sieht, und das steht nunmal so im Gesetz....
Wenn Du 30 Jahre lang deine Kinderbilder online stellst ist das eine nachhaltige Tätigkeit weil es auf Dauer angelegt ist. Da gibt es keine Diskussion. Und damit besteht Impressumspflicht...Aber soll ja bald mal exakt definiert werden....  yes.gif



lieber derFotogra, die aussage "sehe ich nicht so" war als "ich bin nicht einer meinung mit dir" zu verstehen. was anders ausgedrückt bedeutet: "das was du schreibst, stimmt meiner meinung nach nicht".

und ich bin immernoch der überzeugung: es ist absolut unwichtig, wie lang ein seiteninhalt online bleibt. sollte das nicht so sein, zeig mir doch einfach einen passenden gesetzesauszug, mit dem du deine aussagen belegen kannst smile.gif
derFotograf
Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 13:39)
lieber derFotogra, die aussage "sehe ich nicht so" war als "ich bin nicht einer meinung mit dir" zu verstehen. was anders ausgedrückt bedeutet: "das was du schreibst, stimmt meiner meinung nach nicht".

und ich bin immernoch der meinung: es ist absolut unwichtig, wie lang ein seiteninhalt online bleibt. sollte das nicht so sein, zeig mir doch einfach einen passenden gesetzesauszug, mit dem du deine aussagen belegen kannst smile.gif
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TDG
Hier bitte...
derFotograf
Zitat(mcnesium @ 28 Nov 2005, 13:37)
hab dein startseitenbild mal ein bißchen webseitenfreundlicher gemacht. die jpg qualität auf 40% gedrückt und damit das bild von 500 auf knpp 90kb verkleinert wink.gif
*

notworthy.gif
Zaphod
...
derFotograf
Zitat(Zaphod @ 28 Nov 2005, 13:45)
> nicht notwendig, solange Du deine Seite nur vorübergehend online stellst. [...]
> Wenn Du jedoch beabsichtigst die Seite länger online zu lassen, [...]

Wo kommt das denn her?
Ich bin kein Rechtsexperte, hab mich aber schon damit auseinandersetzen müssen und behaupte ohne jegliche Gewähr folgendes zu wissen:

Das mit dem Impressum ist im Teledienstegesetz (§6) und im Mediendienste-Staatsvertrag (§10) geregelt.

Dass nur "geschäftsmäßige" Seiten unter diese Regelung fallen, könnte zwar ein Argument für dich sein, kein Impressum anzugeben, aber da das Wort sicher sehr locker ausgelegt werden kann, schlage ich vor, dass du trotzdem zur Sicherheit ein vernünftiges Impressum schreibst.
13:48: Hui, da schreiben ja so viele gleichzeitig...
*



Na eben, "geschäftsmäßig" heißt auf längere Zeit angelegt und dann ist ein Impressum notwendig, jedoch nciht als Testseite oder so..
onkelroman
Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 13:42)
TDG
Hier bitte...
*


mich interessiert nicht, was daniel a. rehbein, der betreiber der seite bahnhof-hamburg.de, da für eine interpretation hingeschrieben hat.

aber findest du es nicht seltsam, dass im originalen gesetzestext des bundesministeriums für justiz nichts von nachhaltigkeit zu finden ist?
derFotograf
Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 13:55)
mich interessiert nicht, was daniel a. rehbein, der betreiber der seite bahnhof-hamburg.de, da für eine interpretation hingeschrieben hat.

aber findest du es nicht seltsam, dass im originalen gesetzestext des bundesministeriums für justiz nichts von nachhaltigkeit zu finden ist?
*

nein, es geht um die auslegung des wortes...aber mach mal..vielleicht kannst ja in deinen überlegungen nen neuen gesetzestext entwerfen smile.gif

eine argumentation finde ich jedoch extrem überzeugend: welcher seriöse webmaster diskutiert ein impressum weg???????
Dr_NickRiviera
Vielen dank für zahlreiche Antworten.
Ich nehme die Seite erst einmal offline und werde sehen was ich nu mache und ob es sich überhaupt
lohnt.

@mcnesium

danke für den Vorschlag wink.gif habe so die restlichen Bilder bearbeitet und etwas Speicher-Technisch kleiner
gemacht.

MfG

Dr.Nick
onkelroman
Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 14:00)
nein, es geht um die auslegung des wortes..



lol.gif erzähl das mal dem richter, nachdem du einen mit einem bügeleisen erschlagen hast.. "ich habe das aber so ausgelegt, also bin ich eindeutig im recht"..

es geht nicht darum, das impressum "wegzudiskutieren". aber du stelltst die behauptung der "nachhaltigkeit" auf, kannst sie nicht belegen und erzählst mir noch vor ein paar posts, das was ich denke, interessiert niemanden und es zählt nur das, was eindeutig im gesetz steht!?

du widersprichst dir dadurch selbst. aber wie dem auch sei, ich rate dr. nick, mal hier nachzuschauen, das ist die offizielle version. da steht alles notwendige was du benötigst smile.gif
derFotograf
Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 14:13)
lol.gif erzähl das mal dem richter, nachdem du einen mit einem bügeleisen erschlagen hast.. "ich habe das aber so ausgelegt, also bin ich eindeutig im recht"..

es geht nicht darum, das impressum "wegzudiskutieren". aber du stelltst die behauptung der "nachhaltigkeit" auf, kannst sie nicht belegen und erzählst mir noch vor ein paar posts, das was ich denke, interessiert niemanden und es zählt nur das, was eindeutig im gesetz steht!?

du widersprichst dir dadurch selbst. aber wie dem auch sei, ich rate dr. nick, mal hier nachzuschauen, das ist die offizielle version. da steht alles notwendige was du benötigst smile.gif
*


Dann schau dich doch mal selber um, das ist definiert. Und das was Du gerade geschrieben hast scheinst Du von Dir auf andere projezieren wollen.
Ich definiere nichts um und ich habe auch eine eigene Meinung dazu, ich rede aber nur von Fakten und erzähle nichts dem Richter wie Du das ja selber gesagt hast "ich bin der Meinung dass ist nicht so und so zu verstehen".
Mir doch auch egal was Du denkst. Mach dein Ding alleine.

Hier steht die Definition von geschäftsmäßig und nachhaltig:
§3 TKG besagt unter Punkt 5 folgendes: "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" [ist] das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht"
onkelroman
Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 13:36)
Übrigens gilt hier das Teledienstgesetz (...)


Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 14:34)
Hier steht die Definition von geschäftsmäßig und nachhaltig:
§3 TKG [=Telekommunikationsgesetz, anm. vom onkel] besagt unter Punkt 5 folgendes: "(...)"


tdg und tkg sind zwei verschiedene dinge. was nachhaltigkeit bedeutet weiss ich selbst, aber dieser begriff kommt im tdg schlicht nicht vor. warum dann eine definition zitieren?

aber ist ja auch wurscht, ich seh schon, ich "mach besser mein ding alleine" smile.gif
simpson
besser is.. yes.gif
onkelroman
och lass uns doch ein bisschen streiten happy.gif
derFotograf
Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 14:53)
tdg und tkg sind zwei verschiedene dinge. was nachhaltigkeit bedeutet weiss ich selbst, aber dieser begriff kommt im tdg schlicht nicht vor. warum dann eine definition zitieren?

aber ist ja auch wurscht, ich seh schon, ich "mach besser mein ding alleine" smile.gif
*

Schau dich einfach mal um, TDG und TKG verfolgen die selben Ziele, darum kann man gesetzesübergreifend auch die Definitionen verwenden was auch bei Urteilen so verwendet wird...aber genau..MACH DEIN DING tongue3.gif

Zitat
Die gesetzlichen Pflichten gelten nach dem Wortlaut des § 6 TDG nur für Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste. Für den Begriff "geschäftsmäßig" gilt nach umstrittener Ansicht eine weite Definition. Danach sind alle Anbieter betroffen, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht Teledienste erbringen. In diesem Sinne äußert sich auch die Gesetzesbegründung zu § 6 TDG (vgl. GE der BReg., BR-Dr 136/01 v. 16.2.2001). Darüber hinaus findet sich eine entsprechende Definition auch in § 3 Ziff. 5 TKG für das "geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten". Die Interessenlagen dürften für den Bereich der Telekommunikationsdienste und der Teledienste gleichgelagert sein.

Zitat von RA Prof. Dr. Klaus Sakowski von der BA Heidenheim.

Also Wortklauberei brauchst mit mir echt nicht anfangen.... argue.gif blahblah.gif cheers.gif
derFotograf
Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 14:53)
tdg und tkg sind zwei verschiedene dinge. was nachhaltigkeit bedeutet weiss ich selbst, aber dieser begriff kommt im tdg schlicht nicht vor. warum dann eine definition zitieren?

aber ist ja auch wurscht, ich seh schon, ich "mach besser mein ding alleine" smile.gif
*


Zitat von deiner Jurisseite wo das ja ÜBERHAUPT nicht im TDG steht......
rofl.gif
Zitat
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
§6 TDG vor dem 1. Absatz.
onkelroman
ich sehe, es ist noch nicht zuende.. smile.gif

Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 15:18)
Zitat von deiner Jurisseite wo das ja ÜBERHAUPT nicht im TDG steht......
rofl.gif

confused1.gif was will es mir damit sagen?



Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 15:18)
§6 TDG vor dem 1. Absatz.

das ist mal endlich ein passender auszug zur "geschäftsmäßigkeit". über die nachhaltigkeit sagt das aber immernoch nichts aus. ich hab ja nun langsam auch keine lust mehr, ich meine ja nur: sicherlich verfolgen tdg und tkg dieselben ziele, aber wenn ich eine website betreibe, habe ich mich klar an das teledienstgesetz zu halten (wie du selbst schon richtig bemerkt hast). und darin ist von "nachhaltigkeit" nicht die rede. also kann ich auch strafrechtlich nicht belangt werden, wenn ich meine kinderfotos (die ich natürlich auch selbst geschossen habe, um hier mal kein urheberrecht zu verletzen) nach 10 jahren immernoch online habe.

ist aber auch, wie gesagt, nicht relevant, da ich gemäß tdg ja in jedem fall (und daher ungeachtet der nachhaltigkeit) angaben zu meiner person machen muss. so hammers jetzt endlich? happy.gif
cello
Inwiefern soll den die Dauer was damit zu tun haben, ob ich ein Impressum anbringe, und wie ist diese Dauer definiert?! Kann das nicht wirklich glauben, aber hab von Juristerei auch absolut keinen Plan und lasse mich gerne eines besseren belehren.
simpson
na gut.. popcorn.gif
derFotograf
Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 15:28)
und darin ist von "nachhaltigkeit" nicht die rede. also kann ich auch strafrechtlich nicht belangt werden, wenn ich meine kinderfotos (die ich natürlich auch selbst geschossen habe, um hier mal kein urheberrecht zu verletzen) nach 10 jahren immernoch online habe.

ist aber auch, wie gesagt, nicht relevant, da ich gemäß tdg ja in jedem fall (und daher ungeachtet der nachhaltigkeit) angaben zu meiner person machen muss. so hammers jetzt endlich?  happy.gif
*


Deshalb gibt es ja zu "geschäftsmäßig" die Definition im TKG welche als Definition für das schöne Wort im TDG ebenfalls benutzt wird...versuchte ich dir zumindest zu erklären und wie du es aus dem Zitat vom Prof. entnehmen kannst...naja
und nein du musst nach TDG eben NICHT in jedem Fall ein Impressum verfassen....wenn du eben nichts "geschäftsmäßiges" tust...das heißt nur für einen kurzen Zeitraum etwas online hast womit Du auch kein Geld verdienst zum Beispiel...ist das denn so schwer zu verstehen?
TESTzweck sollte doch ein einleuchtendes Beispiel sein.....

Deine Kinderfotos sind aber nunmal "nachhaltig" (weil langer Zeitraum) also "geschäftsmäßig"............Nun denn....langsam wirds mir och wurscht kuh.gif pokey.gif popcorn.gif
*vermissedenwurstfressersmilie*
Dr_NickRiviera
Was wäre das kleinste an Info was ich preisgeben müsste?
könntet ihr mir bitte n Beispiel geben? ich wäre sehr dankbar da ich mittelwelle durch die ganzen zitierten
Paragraphen nicht mehr durchsehe.


Vielen dank für die rege Beteiligung.

MfG

Dr. Nick
onkelroman
laut teledienstgesetz (§) musst du deinen namen, deine anschrift und eine emailadresse, unter der du erreichbar bist, angeben, sofern du denn die seite geschäftsmäßig betreibst smile.gif
derFotograf
Zitat(Dr_NickRiviera @ 28 Nov 2005, 15:47)
Was wäre das kleinste an Info was ich preisgeben müsste?
könntet ihr mir bitte n Beispiel geben? ich wäre sehr dankbar da ich mittelwelle durch die ganzen zitierten
Paragraphen nicht mehr durchsehe.
Vielen dank für die rege Beteiligung.

MfG

Dr. Nick
*


also email würde ausreichen...korrekt wäre name anschrift email..

aber dich wird mit deiner riesen seite mit der du sicher auch nen heiden geld machst eh niemand verklagen....oder doch??

andererseits, wovor hast du angst?? is der bericht etwa unseriös?? shocking.gif
Dr_NickRiviera
Ich habe nicht vor die Seite geschäftsmässig zu betreiben, die Seite wird nicht mal immer Online sein.
Es geht mir nur um Absicherung gegen einen hungernden Juristen der da zufällig sich verirren sollte.

Es geht mir darum Online so wenig persönliche Info preiszugeben wie es nur geht.(eine gesunde
Vorsichtsmaßnahme mehr nicht).
Alle die diese Berichte lesen würden kennen mich persönlich.
derFotograf
Zitat(Dr_NickRiviera @ 28 Nov 2005, 15:53)
Ich habe nicht vor die Seite geschäftsmässig zu betreiben, die Seite wird nicht mal immer Online sein.
Es geht mir nur um Absicherung gegen einen hungernden Juristen der da zufällig sich verirren sollte.
*


genau die warten alle nur drauf......
bones.gif bruce.gif busted_cop.gif essen.gif
abadd0n
Webforen: "Besonders gefährliche Einrichtungen"

Laut Hamburger Landgericht "handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

[...]

Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen. "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg."

Quelle: heise

Tja dann, gute Nacht eXma-Mods, in den Urlaub könnt ihr nun nicht mehr so einfach fahren. shiny.gif

Was'n Irrsinn...

#abd
Stormi
Ahjo, wenn ich also auf nen Lattenzaun draufsprühe "Der und der is scheiße", dann haftet in Zukunft der Zaunbetreiber, da er im Rahmen der Unternehmung "Zaun" Personal zur Bewachung hätte bereitstellen sollen. Sehr praktisch das.