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Sachsen Schlusslicht beim Verbraucherschutz Verband: Verbraucherpolitik der Länder erhält meistens Note „5“ Berlin - Der Verbraucherschutz in den 16 Bundesländern weist nach einer Studie erhebliche Lücken auf. In einem erstmals vom Bundesverband der Verbraucherzentralen erhobenen Notenvergleich sind Bayern und Nordrhein-Westfalen (NRW) zwar Spitzenreiter in der Verbraucherpolitik. Aber auch sie erreichten wie Berlin und Baden- Württemberg nur die festgestellte Bestnote „ausreichend“, während die übrigen 12 Länder mit „mangelhaft“ abschnitten. Schlusslichter seien Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen, erläuterte die Vorsitzende des Verbandes, Edda Müller, am Donnerstag in Berlin. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulrike Höfken, verlangte mehr Bundeskompetenzen beim Verbraucherrecht. Keine einheitlichen Konzepte Mit dem neuen Vergleich, der in Abständen wiederholt werden soll, will Müller erreichen, dass die Länder in einen Wettbewerb um Verbraucherschutz-Fragen eintreten. Bund und Länder sollten gemeinsam Konzepte zum Konsumentenschutz entwickeln. „Unzufrieden“ sei sie auch mit Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne). Diese habe trotz mehrfacher Bitte nicht die Länder für einheitliche Konzepte und Verbraucherschutz-Standards an einen Tisch gebracht. „Bis auf wenige Ausnahmen ist die Verbraucherpolitik der Länder konzeptionslos“, bilanzierte die Verbraucherschützerin. Eine eindeutige Zuordnung zu Schwarz-Gelb oder Rot-Grün sei nicht feststellbar. „Verbraucherschutz geht aber nicht zum Nulltarif“, kritisierte Müller den rapiden Abbau der Fördermittel in den letzten Jahren. Dabei betonte sie den Aufwand, mit dem sich die Zentralen anstelle des Staates für die Einhaltung bürgerlicher Rechte täglich einsetzten und unlauteren Wettbewerb bekämpften. Mit Verbandsklagen verhinderten sie zugleich Massenverfahren vor deutschen Gerichten. Rapider Abbau von Fördermitteln Derzeit verfügen die Verbraucherzentralen über rund 50 Millionen Euro Fördermittel sowie Eigeneinnahmen für bezahlte Dienstleistungen, Berichte und Veröffentlichungen. 27 Millionen Euro entfielen auf die Grundförderung durch die Länder, die auf rund 90 Millionen erhöht werden müsse, erläuterte der Sprecher der Verbraucherzentralen der Länder, Günter Hörmann. Je Einwohner bedeute das eine Aufstockung von 30 Cent auf 1 Euro. Aus dem Künast-Etat fließen den Verbraucherzentralen für verschiedene Zwecke in diesem Jahr insgesamt 15,9 Millionen zu, wie das Ressort auf Anfrage mitteilte. Sachsen erzielte in dem Ranking weit abgeschlagen nur 33,7 Prozent der möglichen 510 Punkte. Bayern schaffte als Nummer eins 56,1 Prozent und blieb auch bei drei von vier Hauptbeurteilungsmerkmalen auf dem Spitzenplatz: bei der Verbraucher-Orientierung der Regierung sowie der Landtage und bei der Arbeit der Kontrollbehörden wie der Lebensmittelüberwachung. Bei der Beurteilung von Regierungen und Parlamenten zählten zum Beispiel das Vorhandensein eines eigenen Verbraucherressorts und das Berichtswesen, Verankerung dieser Politik in Lehrplänen an Schulen sowie Ausschussarbeit und Länderinitiativen. Nimmt man diese Indices einzeln, kommt es zu Verschiebungen im Ranking. Beim vierten Index, der Arbeit der Verbraucherzentralen, landete NRW auf Platz eins, aber Bayern auf dem letzten Platz. (dpa) |
Traurig aber war....
Nrw oben und Sachsen unten...
und da soll mir noch einer Sagen wir könnten nix