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Vollständige Version anzeigen: [Suche]Wohngeldempfänger
wombat1st
ich suche jemanden der aktuell wohngeld bekommt, oder erfahrungen mit wohngeld hat. und zwar geht es ums beantragen und um möglichkeiten wie man möglichst viel rausschlagen kann. es gibt ja ne untergrenze unter der man gar nicht liegen darf. wie hoch die ist, läßt sich leider nur schwer rauskriegen. wenn man dann mehr hat, kriegt man ja auch wieder weniger.
kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen oder hat einschlägige erfahrungen damit gemacht!?!??!!
gfx-shaman
also das einzige was ich erfahren hab ist: wohngeld gibt es nur fuer den hauptwohnsitz.
aMy
o willstn das herbekommen?
Gibts das nicht nur wenn man Sozialhilfe bekommt?!? confused1.gif
Kenn mich da nicht aus...
wombat1st
also ich weiß das man es definitiv kriegen kann. aber nur, wenn zum beispiel der bafög anspruch verloren gegangen ist.
deswegen suche ich ja jemanden der ahnung davon hat.
bunny
amy hatte mal wieder keine ahnung.. egal

ich hab mal wohngeld bekommen als ich aus meiner ausbildung geflogen bin.. da bin ich zwar arbeiten gegangen aber habe das dann wohl untern tisch fallen lassen..
man braucht nen wohngeldantrag. den hab ich von der gemeinde bekommen. da musste man dann viele zettel ausfüllen. ein zetter musste vom vermieter ausgefüllt werden! dann musst du einkommen usw angeben!
nach 4 monaten kam dann sogar mal geld an. habe bei ner miete von 300 euro.. ganze 195 bekommen.. bei 0 euro einkommen!
aMy
QUOTE (aMy @ 01 Jul 2004, 20:09)
Kenn mich da nicht aus...

Und wer alles liest ist klar im Vorteil
yocheckit
das würde mich auch mal interessieren. wo muss man denn den antrag stellen? beim hautp- oder beim nebenwohnsitz (wenn das für einen nebenwohnsitz überhaupt geht)?

allerdings hab ich gelesen, dass das wohngeld die kosten der wohnung zu 100% deckt
Kramsky
QUOTE (yocheckit @ 04 Jul 2004, 17:42)


allerdings hab ich gelesen, dass das wohngeld die kosten der wohnung zu 100% deckt

ich glaub das kommt auf deine restlichen Einkünfte an
gfx-shaman
QUOTE (gfx-shaman @ 01 Jul 2004, 19:46)
also das einzige was ich erfahren hab ist: wohngeld gibt es nur fuer den hauptwohnsitz.

und nochma extra fuer yocheckit! wink1.gif

fakt ist, du bekommst def nur wohngeld fuer deinen hauptwohnsitz.
stellen solltest du den antrag in dem fuer dich "verantwortlichen" sozialamt.

ach ja: was jeder mittlerweise wissen sollte: wer bafoeg bekommt kann sich wohngeld abschminken. wer seinen hauptwohnsitz bei den eltern hat, kann sich wohngeld abschminken (zumindest zu 99,9%).
yocheckit
bei unter 1000€ auf dem konto und 0 einkünften dürfte das doch hinhauen oder?
gfx-shaman
das kommt drauf an wieviel leute in deiner "wohnung" wohnen und was diese dann an einkuenften haben (bin mir aber nicht sicher ob sich das nur auf familienmitglieder bzw lebensabschnittspartner bezieht)
yocheckit
alles andere wäre ja auch eine riesen-sauerei!
also müsste ich meinen hauptwohnsitz erstmal nach dd verlegen, dann die kohle vom studentenwerk abfassen und schließlich wohngeld beantragen. dann könnte sich das ja direkt lohnen!
pow
hier in dd stellst du gibt es die hauptwohngeldstelle auf der junghansstraße, anträge und kriegst du aber in jedem ortsamt. du brauchst den neg. bafögbescheid zb. du bekommst nicht die volle miete bezahlt die nebenkosten zum beispiel nur zu hälfte ungefähr..., es wird dir iemsnd ne genaue grenze sagen können, weil das wg von der art deiner Wohnung/alter, saniertheit..., deinem einkommen, und dern m² abhängt. du stellst den ntrag nur für deinen teil der wohnung wenn du inner wg lebst. über 42 m² wird dir als ealleinstehender die mehr mietkosten nicht bezahlt. ich bekomm bei etwa 300 eus einkommenwarmmiete 210 eus etwa 70 euro dazu. du mußt auch angaben zu zinseinnahmen,...machne, aber deinen kontostand mußt du nicht angeben.
so ich hoffe das reicht erst mal
bunny
@yo.. hab mal gehört dass man das geld vom studentenwerk nur innerhalb von einem jahr bekommt... bist ja aber schon ne weile länger hier...
wombat1st
jepp, was bunny sagt stimmt. hat jemand nen vorschlag wie man vielleicht trotzallem noch an das geld kommt, wenn ich mich erst jetzt hier anmelde.
rakete
na, wenn du jetzt deinen Hauptwohnsitz hier meldest, hast du noch ein Jahr zeit... confused1.gif
wombat1st
aber ich habe doch meinen nebenwohnsitz schon seid 2jahren hier. für das wohngeld würde ich dann daraus nen hauptsitz machen.
yocheckit
ja und? genau das ist doch sinn und zweck der sache! ich studiere ja auch noch nicht mal ein jahr an der uni.. wink1.gif

ich glaub' das war auch so gemeint, dass man mindestens ein jahr hier den hauptwohnsitz haben muss, bevor man das geld bekommt. ansonsten könnte man sich ja in dresden anmelden, kohle kassieren und anschließend wieder zurückmelden.

was mich jetzt zwecks wohngeld noch interessiert: kommt mal irgendwer vorbei und schaut sich die wohnung an? ich mein, ich kann doch sicherlich auch zwei räume in einer wg bewohnen, oder? und wenn, kommen die unangemeldet?
Chris
Das Geld vom Studentenwerk bekommt man direkt und ohne Umschweife. Naja. Ich glaub, da die Bearbeitungsfrist bei Ende des Jahres liegt, muss man immer bis Januar des nächsten warten. Aber irgendeine Sperrfrist, dass man schon ein Jahr hier wohnen muss gibt es nicht. Wahrscheinlich muss man aber zum Zeitpunkt der Bearbeitung in DD wohnen, und wann die genau ist, weiss man nicht (kann eben bis zum Dezember sein).
Funktioniert wahrscheinlich so: sobald die Stadt Dresden Geld für ihre Einwohner bekommt, bekommen die Studenten auch ihre Knete.
pow
meine wohnung habense nich angekuckt
wie das bei ner wg ist weiß ich nich. ich weiß, dass bei ner freundin mit nem sozialantrag vorbeigekommen sind unangemeldet. sie hat wg gemeldet, damit ihr freund nich mitzählt, aber das glaubense nich bei schlaf- und wohnzimmer wink1.gif ich denke man muß die nich reinlassen, aber wenn man sich an der tür schon verquatscht...
aber ich denke dass machen die nur bei auffälligen unstimmigen anträgen oder vielleicht sogar gart nicht bei der wohngeldstelle.
Kramsky
ich denk schon, dass man die Leute vom Sozialamt reinlassen sollte, weil sonst vermerken die: "Antragssteller hat Eintritt verwehrt" und das sieht dein Sachbearbeiter bsetimmt nicht gerne
bunny
ihr habt es nicht verstanden..

wenn man nach dd zieht und seinen hauptwohnsitz anmeldet hat man von da an 1 jahr zeit sich das geld zu holen. so war das jedenfalls bei leuten die ich kenne!!

als ich wohngeld bekam war das auch für ne wg.. war aber auch im mietvertrag so vermerkt..hatte da ein kleines zimmer für mich und dann hatten wir noch nen riesen wohnzimmer (küche bad flur keller nat auch) zusammen!
sQeedy
*ausgrab weil wieder aktuell* smile.gif
Ich spiele auch mit dem Gedanken meinen HWS in DD anzumelden. Hab oben gelesen man braucht einen negativen Bafög-Bescheid zum beantragen? Was, wenn man erst gar keinen gestellt hat? Und wo könnte man konkret anrufen um sich ausführlich zu erkundigen? smile.gif
wombat1st
Zitat(sQeedy @ 02 Jan 2006, 13:46)
*ausgrab weil wieder aktuell* smile.gif
Ich spiele auch mit dem Gedanken meinen HWS in DD anzumelden. Hab oben gelesen man braucht einen negativen Bafög-Bescheid zum beantragen? Was, wenn man erst gar keinen gestellt hat? Und wo könnte man konkret anrufen um sich ausführlich zu erkundigen? smile.gif
*

du mußt für diesen bescheid zwingend bafög beantragen. die ablehnung die du dann erhälst, ist die einzige möglichkeit dann damit einen wohngeldantrag zu stellen.
du kannst dafür beim sozialamt am fetscherplatz anrufen, erwarte aber keine ausschweifenden antworten, da die
a) gerne ihr geld zusammenhalten
b) angeblich erst nach stellen eines antrags rechtsverbindliche antworten gegeben werden dürfen (aussagen der tussis da)

ich geb dir gleich als tip mit, daß a) in so ziemlich jeder lage zum tragen kommen wird und du da nix kriegst, sondern alles erkämpfen mußt.
#npnk
hauptwohnsitz anmelden geht ganz einfach auf jedem ortsamt...

mit bafög etc hat das garnix zu tun...
also jetzt das reine ummelden ist sogar PFLICHT innerhalb der ersten 2 wochen afaik

mit dem wohngeld weiß ich net...
aber frag doch einfach mal auf deinem ortsamt an

ortsämter findest du hier: http://barrierefrei.dresden.de/index.html?...c78f77aa04ddfaa
wombat1st
ortsämter bringen dir gar nichts, da du dort nur den antrag abholen und abgeben kannst. ich würde nur zum sozialamt am fetscherplatz gehen, da du dort zur not auch mal deine bearbeiterin anschreien kannst.
sQeedy
Ich hab mal in meinem Ortsamt angerufen und die nette Frau hat mich auf unser Rathaus-Online gebracht. Ebenfalls meinte sie, man könne auch angeben, dass man aus den und den Gründen erst gar keinen Bafög-Antrag gestellt hat und dann würde das auch seinen Gang gehen.
Weitere Infos vom Rathaus Online:
Zitat
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, ist u.a. abhängig von der Haushaltgröße, dem Haushalteinkommen, den Wohnkosten (Energiekosten für Heizung, Elektrizität, Gas und Wasser werden nicht berücksichtigt), dem Ausstattungsgrad der Wohnung und der Baualtersklasse sowie der zugeordneten Mietenstufe.

Für die Stadt Dresden gilt die Mietenstufe 3.

bzw. siehe auch hier: http://www.dresden.de/index.html?node=8727
YaYstefan
würde mich aber auchmal interessoieren wie genau das jetz klappt!
irgednwie hab ich das gefühl das einige nicht genau wissen was wombat meint....
mit wohngeld meint sie nicht den einmaligen zuschuss fürs hauptwohnsitzanmelden!

Ich bekomme kein bafög mehr und würde es auchmal "probieren" wollen...
ABER:
bis ich einen negativBescheid vom Bafögamt habe, dauert es LOCKER 4 Monate,wegen Auskunft eines Elternteils. . . .
vorher müsste man einen Antrag aufs Vordiplom stellen, der auch erst "bearbeitet" werden müsste...
dann den antrag auf wohngeld, mit erneuter Auskunft der Eltern . . .
dann noch das Problem mit unserem Vermieter (seit 4 MOnaten noch kein Mietvertrag trotz 30x anrufen etc.)
Also ich glaube das ich die Fristen immer überschreite jedesmal wenn ich nur versuche das Wohngeld zu beantragen . ...
vor 9 MOnaten wird da nix kommen ....
gibts da nicht was "vorher" ? ich meine wäre doch käse sonst, akuter Geldmangel und 9 monate warten lassen .. :/
sQeedy
vorher gibts definitiv nix. mietvertrag muss man auf jeden fall vorlegen.
nur frage ich mich was du mit nem antrag auf vordiplom bei dieser sache hier willst?
und oben hab ich schon geschrieben, dass es ggf. auch ohne negativbescheid bafög geht.
loqo
jop, vorher gibts nichts, habs ja miterlebt, bei meinem mitbewohner seiner freundin.. die hing dann eben mal 2 monate in der luft, wegen studium fertig > hartz 4 > job usw..
tuesday
Klappt das ganze eigentlich auch bei Wohnheimen???
YaYstefan
weil ich den bafögantrag nicht ohne ein vordfipl-antrag bzw. vordipl selber beantragen kann.
ohne negativbescheid vom bafögamt ?? ..das glaube ich fast nicht . . .
loqo
Zitat(YaYstefan @ 02 Jan 2006, 15:09)
weil ich den bafögantrag nicht ohne ein vordfipl-antrag bzw. vordipl selber beantragen kann.

hö, klär mich mal auf? eine imma besch. reicht doch fürn bafög antrag..
yocheckit
er meint sicher diesen leistungsnachweis ab dem soundsovielten semester, ohne den der bafög-antrag nicht bis zu ende bearbeitet wird, auch wenn man am ende eh kein bafög bekommen würde..

man könnte übrigens noch schauen, ob man einen antrag auf vorausleistung in härtefällen stellen kann. denn wo keine unterhaltspflicht seitens der eltern mehr besteht, muss das geld ja irgendwo herkommen und da kann man nicht 2 monate lang vom finger im mund leben..
loqo
das stimmt.. aber bei ihr war es eben so, weil die bearbeitungszeit eben zu lange gedauert hat
wombat1st
Zitat(sQeedy @ 02 Jan 2006, 14:35)
Ich hab mal in meinem Ortsamt angerufen und die nette Frau hat mich auf unser Rathaus-Online gebracht. Ebenfalls meinte sie, man könne auch angeben, dass man aus den und den Gründen erst gar keinen Bafög-Antrag gestellt hat und dann würde das auch seinen Gang gehen.
*


genau deswegen meinte ich, gehe zum sozialamt, da die menschen beim ortsamt keine ahnung haben. dein wohngeldantrag wird in keinem falle bearbeitet, wenn du nicht diesen bafögnegativbescheid vorlegst.

Zitat(YaYstefan @ 02 Jan 2006, 14:55)
Ich bekomme kein bafög mehr und würde es auchmal "probieren" wollen...
ABER:
bis ich einen negativBescheid vom Bafögamt habe, dauert es LOCKER 4 Monate,wegen Auskunft eines Elternteils. . . .
vorher müsste man einen Antrag aufs Vordiplom stellen, der auch erst "bearbeitet" werden müsste...

wenn du kein vordiplom hast, bist du doch auch nicht mehr bafögberechtigt und kriegst demzufolge deinen negativbescheid.

Zitat
dann den antrag auf wohngeld, mit erneuter Auskunft der Eltern . . .

der geht recht fix auszufüllen und von deinen eltern reicht nen einfaches blatt papier in dem sie dir bestätige wieviel unterhalt sie zahlen.

Zitat
dann noch das Problem mit unserem Vermieter (seit 4 MOnaten noch kein Mietvertrag trotz 30x anrufen etc.)
Also ich glaube das ich die Fristen immer überschreite jedesmal wenn ich nur versuche das Wohngeld zu beantragen . ...

solange du erklären kannst warum du für alles so ewig brauchst lassen sich die fristen beliebig erweitern.

Zitat
vor 9 MOnaten wird da nix kommen ....
gibts da nicht was "vorher" ?  ich meine wäre doch käse sonst, akuter Geldmangel und 9 monate warten lassen .. :/
nein, da wohngeld keine grundsicherung ist, sondern lediglich zur hebung deines wohlstands dient.
*



Zitat
Klappt das ganze eigentlich auch bei Wohnheimen???
*

theoretisch sind wohnheime einer richtigen wohnung gleichgesetzt, daß wirst dem sozialamt aber nur mit nem anwalt erklären können.

Zitat
man könnte übrigens noch schauen, ob man einen antrag auf vorausleistung in härtefällen stellen kann. denn wo keine unterhaltspflicht seitens der eltern mehr besteht, muss das geld ja irgendwo herkommen und da kann man nicht 2 monate lang vom finger im mund leben.. *

s.o. wohngeld ist keine grundsicherung, deswegen kannst da auch keinen abschlag kriegen.
sQeedy
ich seh schon. ich werd mal beim sozialamt anrufen.
aMy
anrufen bringt da nix. hingehen und der frau auf den wecker gehen. (viel zeit mitnehmen)
und womme hat recht: die versuchen ihre kohle gut zusammen zu halten - und unfreundlich sind se auch noch - meine sb jedenfalls
YaYstefan
das sind alles leute die sich besser nen naderen job suchen sollen wenns ihenen kein spaß macht ...
tzzzz!"
yocheckit
gibt genügend arbeitslose die so'nen job mit mehr enthusiasmus und einfühlungsvermögen angehen könnten.. ich bin für das aufheben jeglicher beamtenstatus und bezahlung nach leistung! natürlich auch mit evaluation, die ausnahmsweise dann auch mal konsequenzen hat..
Horst K.
Zitat(YaYstefan @ 02 Jan 2006, 14:55)

bis ich einen negativBescheid vom Bafögamt habe, dauert es LOCKER 4 Monate,wegen Auskunft eines Elternteils. . . .




man kann auch beim wohngeld-amt alles nachreichen. hab zb meinen antrag oktober 05
gestellt, obwohl ich fast noch nix (bafög-negativ-bescheid, erklärung des vermieters etc.)
vorweisen konnte. hier gilt aber das datum der antragsstellung, heisst ich müsste für einschl
oktober wohngeld nachgezahlt bekommen, wenns dann endlich mal bearbeitet ist.
che
Zitat(YaYstefan @ 02 Jan 2006, 14:55)
vor 9 MOnaten wird da nix kommen ....
*



...wie mein Vorredner schon bemerkt hat, ist es egal was du denen bei der Antragstellung abgibst.
Beim Bafög z.B. reicht ein formloser handschriftlicher Antrag... was sie dann alles von dir wollen teilen die dir dann in vielen Zetteleien mit. Wichtig ist nur das Datum der Antragsstellung und nicht wann die alles komplett zusammen haben. Darum schnellstmöglich alles beantragen, da du ab Datum der Antragsstellung nachgezahlt kriegst. Was du bis dahin machst is dein Problem, ich empfehle arbeiten, wie es auch meiner einer tut.

Zum Wohngeld ist es ein weiter Weg, du musst erst mal am Hauptwohnsitz wohnen und auch nicht mehr nur zum Teil bei deinen Eltern. Dann musst du denen glaubhaft machen warum du zuhause ausgezogen bist (nur Studium zählt nicht) und für in WG´s wohnenden Leuten ist es wichtig zu erklären, daß man in einer reinen Zweckgemeinschaft wohnt (z.B. jeder hat sein eigenes Fach im Kühlschrank). Bafög-Ablehnung ist zwingend. Aber wie das mit den Finanzgrenzen aussieht, weiß ich auch nicht. Hab aber mal gelesen, daß die einen mit 0€ Einkommen ablehnen wegen Unglaubwürdigkeit.
Hausbesuch von denen hatte ich noch keinen, aber ich darf bald bei denen auf der Junghansstr. vorsprechen, falls ich mehr rausbekomme, schreib ichs hier.
Horst K.
hab heute! (nach ca. 3 monaten) eine ablehnung meines wohngeldantrags bekommen:
„Der Antrag wird abgelehnt, weil Sie vom Familienhaushalt nur vorübergehend abwesend sind. Sie haben keine erkennbaren Entscheidungen getroffen, die eine endgültige Lösung vom Familienhaushalt deutlich machen.“
ich hab echt keine ahnung , was die noch von mir hören wollen. hab gesagt, dass der uniweg von meinen eltern aus zu lang wäre, ich dort keinen wohnraum mehr hab, usw...
hat irgendjemand ahnung, welche begründung bei denen zieht?!
stth
nebenwohnsitz bei ellies abmelden?
aMy
nö, hab ich ja auch noch.
meine aussage war: ich will in dresden bleiben, auch noch nach'm studium
Horst K.
hab meinen hauptwohnsitz in dd, das isses ja. meine eltern aber auch. vllt hat die das ja bewogen, zu sagen: da kann se ja wieder daheim einziehen. nur wäre das 1 1/2 h von uni weg, ich hab dort null wohnraum mehr, und generell ist das das letzte was ich will...
sQeedy
dann mach das denen klar. schreib, dass du auf keinen fall mehr zu deinen eltern ziehen willst und dass ihr euch unter "ungünstigen familiären umständen" getrennt habt (ob das nun stimmt oder nicht sei mal dahin gestellt). so oder so ähnlich, verstehst du?