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Vollständige Version anzeigen: Urheberrecht für Websites aufgehoben!?!
Chris
Laute Heise Online:

QUOTE
Nach einem Urteil des OLG Hamm vom 24. August 2004 (Az. 5 U 51/04) verstößt die Übernahme von Grafiken und Stylesheets auf die Website eines Konkurrenten nicht gegen Urheber- und Wettbewerbsrecht.
[...]
[Es fehle den Bildern] an der dafür notwendigen "Schöpfungshöhe", da nicht ersichtlich sei, dass für die verwendeten Effekte eine "Kunstfertigkeit vorgelegen habe, die nicht jedem gegeben sei". Auch ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG bestehe für die Computergrafiken nicht. Diese Vorschrift schütze nur die "persönliche Leistung des Lichtbildners". Eine Computergrafik sei dagegen nur das Ergebnis eines Programms, welches das Bild hervorbringe, "ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient". Dagegen sei es beim Lichtbildner nicht damit getan, nur auf den Bildauslöser zu drücken. Aus diesem Grund ergebe sich ein rechtlicher Schutz für digitale Grafiken nur in Ausnahmefällen, so die Richter aus Hamm.
[...]
[Der] Beklagte [habe] mit den Grafiken und den Stylesheets nur Teile der Seite übernommen, die nicht schutzfähig seien und die die Seite noch nicht zu einem Kunstwerk im Sinne des UrhG machten.
[...]
Zwar stellt das Urteil des OLG Hamm sicher keinen Freibrief für die Übernahme fremder Inhalte im Web oder gar die "Legalisierung von Website-Klau" dar. Für große Unsicherheit unter Designern und Website-Betreibern dürfte die Entscheidung der Richter aber sicherlich sorgen.


Also passt auf. Wenn ihr nur Grafiken verfremdet (also Farbanpassung, Überblendung ...), dürfen diese ohne weiteres von anderen übernommen werden. Und wenn ihr dann noch unkreative Farbkombinationen verwendet, dann kann eure komplette Website "nachgeahmt" werden, ohne dass ihr etwas dagegen tun könnt.
stth
wow.... so ne richtrlinie sollten die mal der gema aufdrücken...

das ist ja echt die höhe.... angry.gif angry.gif angry.gif
Chris
Hier noch die beiden Seiten zum Vergleich. Allerdings soll wohl der Kläger Verfahrensfehler begangen haben.

http://www.ipandmore.de/
http://web.archive.org/web/20030721134133/...://www.ntek.de/
(die Orginalseite von NTEK.de ist mittlerweile vom Netz, scheinbar sind die sich doch im Klaren, dass der Kläger nochmal einen Anlauf starten könnte, und dann auch Recht bekommt).
Pummel
>dass für die verwendeten Effekte eine "Kunstfertigkeit vorgelegen habe, die nicht jedem gegeben sei"
>Eine Computergrafik sei dagegen nur das Ergebnis eines Programms

Also hört sich für mich so an, als könne man das problemlos auf die Musikindustrie übertragen.
Leider lädt der bei mir die Grafiken der 2. Seite nich mehr, hat der die 1zu1 übernommen? Wenn ja wäre das ja n starkes Stück, da ja eigentlich die Grundlage einer solchen Grafik immer ein eigenes Photo ist ...


sQeedy
blink.gif also ich weiß nicht - zum erstellen einer grafik braucht man doch einen benutzer des programms.
ok wenn man einfach eine grafik nimmt und dann irgendeinen effekt drüberlaufen lässt, dann versteh ich's schon, aber hinter jedem design steckt auch ein kreativer gedanke, individuell und schützenswert.
ck
QUOTE (sQeedy @ 18 Oct 2004, 12:10)
...aber hinter jedem design steckt auch ein kreativer gedanke, individuell und schützenswert.

Hinter jedem? Ich denke, dass man unterscheiden muss, ob ein Effekt nur einem Programm entlehnt/entnommen ist oder ob da jemand zig Stunden dran rumprogrammiert hat.
Das ist genauso wie mit den Softwarepatenten...ein Stück Software, was Zahlen in einem Feld sortiert ist schnell geschrieben und schnell von (beinahe) jedem geschrieben [der/die sich 'mal ein wenig mit dem Thema befasst hat] -- ein selbstgeschriebenes Datenbanksystem ist da schon deutlich komplexer und damit dann auch schützenswert. Die Analogie trifft zwar nicht 100-prozentig, aber es gibt doch recht viele Überschneidungen, denke ich.
sQeedy
stimme ich dir vollkommen zu.
ich meine konkret den gedanken, ein bestimmtes design zu erstellen.
wenn ich eine website mache, habe ich doch schon eine gewisse vorstellung, wie ich sie "bestücke" und wie sie aussehen soll - die programme die ich dazu nutze um meine gedanken umzusetzen sind ja nur mittel zum zweck.
neo
kompletter schwachsinn sowas...

meine grafiken sind sicher zeitaufwendiger und bei weitem nicht so leicht zu erstellen wie (licht)bilder...

hoffentlich wird das nochmal überdacht...
papajoe
jaja, die dt rechtsprechung...
ich denke da zurück, als die damals noch telekom erfolgreich gegen ne andre webseite klagte, deren design größtenteils in magenta gehalten war. magenta is ne grundfarbe, das is beim besten willen nichts schützenswertes. webgrafiken find ich hingegen schon schützenswert, wenn ich dran denke, was ich selbst da teilweise fürne mühe reinsteck.
...alle schizophren!!
Chris
Jow. Beim Fotografieren ist auch jedes blöde Bild, und sei es, dass ich einfach ohne durch den Sucher zu guggen fotografiere, urheberrechtlich geschützt.

Warum soll es bei Computergrafiken anders sein. Es geht ja laut dem Urteil nicht darum, dass man hier irgendetwas nachempfunden hätte, sondern man hat 1:1 Kopien gezogen.
Schopenhauer
QUOTE (neo @ 18 Oct 2004, 15:27)
kompletter schwachsinn sowas...

meine grafiken sind sicher zeitaufwendiger und bei weitem nicht so leicht zu erstellen wie (licht)bilder...

ich wette ein professioneller fotograf würde dir das selbe über seine arbeiten erzählen wink1.gif