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Urlaubssemester und Prüfungen
Tequila
13 Apr 2004, 18:03
Ich bin jetzt im Urlaubssemester und weiß leider nich genau was man schreiben darf an Prüfungen etc. Hab schon beim Prüfungsamt nachgefragt. Die konnte mir allerdings nur sagen, dass man auf jedenfall neue Prüfungen nich schreiben darf. Aber was is mit neuen Scheinen und mit Praktikas?? Das einzige was ich weiß ist, dass ich die Wiederholungssachen schreiben darf. PLEASE HELP!!
Allanon
13 Apr 2004, 18:48
Scheine darfst Du sicher auch Praktikas
Tequila
13 Apr 2004, 19:04
Na das wär auf jedenfall cool, weil hab keinen Bock, nur die Sachen machen zu dürfen, bei denen ich schonmal durch bin.
yocheckit
13 Apr 2004, 19:16
manche bekommen damit auch ganz gut das semester voll..
wie sieht's mit vorgezogenen prüfungen aus? darf man die schreiben?
SidKennedy
14 Apr 2004, 16:43
QUOTE (Tequila @ 13 Apr 2004, 18:03) |
...Praktikas... |
wenn ich das wort lese, könnt ich echt kotzen gudi

nix für ungut - aber praktika ist schon plural. das s dort hinten is fürn arsch. "praktikas" is ja fast genauso bescheuert wie "praktikumse"

wollte ich nur mal loswerden
Schlachter
14 Apr 2004, 17:47
für alle die mehr über komische und skurile Eigenheiten der deutschen Sprache lesen wollen kann ich nur den "Zwiebelfisch" emppfehlen.
der Zwiebelfisch
Tequila
14 Apr 2004, 18:04
Kennt ihr den Spruch "Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!"???
SidKennedy
14 Apr 2004, 18:38
das sieht nicht aus wie ein zufälliger fehler gudi

und deine rechtschreibfehler will ich nich - da geh ich mir doch jetzt lieber 'nen bier holen. bis späädddaaa
p.s.: is doch nur spasssssss
Luzifer
14 Apr 2004, 19:05
och macht ihn doch nich so fertich - es gibt immerhin genug Idioten an der Uni, die das so nennen und in der Welt noch mehr, die nicht den Plural von Album richtig kennen - genausowenig wie von Globus oder man könnte ja auch mal auf die Schreibweise gewisser italienischer Nudeln verweisen, wo viele gerne n "s" dranhängen - also macht ihn nich wegen som Scheiss an, den ihr selber noch nichma richtig hinkriegt.
Wenn ich mich mit so ner Scheisse aufhalten würde, käm ich nich mehr dazu, Boshaftigkeiten zu schreiben, die mir wirklich Spaß machen...
Schlachter
14 Apr 2004, 19:58
Tequila
14 Apr 2004, 21:50
Jep das Leben is ja so schon ernst genug ...

...
mcnesium
14 Apr 2004, 23:33
Luzifer
15 Apr 2004, 03:41
it's just becos noone's ever asked you...
rakete
15 Apr 2004, 03:48
QUOTE (yocheckit @ 13 Apr 2004, 19:16) |
wie sieht's mit vorgezogenen prüfungen aus? darf man die schreiben? |
Nein, man darf nur Wiederholungspruefungen machen - und natuerlich alls das, wofuer man lediglich Student sein muss (Scheine und Praktika).
Tequila
15 Apr 2004, 13:35
Jo thx. Hab ich heut im FSR auch nochmal erfahren. Werd jetzt nur noch ins SWT-Praktikum kommen müssen!!

Für den Eingangstest bin ich ja eingeschrieben.
versis
14 Sep 2007, 09:18
Ich kaper diesen alten Thread mal für eine Frage, die mich gerade beschäftigt:
Weiß jemand, ob man zur Anmeldung seiner Diplomarbeit im Urlaubssemester sein darf? Ich werde meine Diplomarbeit frühestens im November anfangen können, also nicht im nächsten WS verteidigen - ist es also zulässig im WS ein Urlaubssemester zu beantragen, dann die Diplomarbeit zu schreiben und im nächsten Sommersemester wieder regulär angemeldet abzugeben und zu verteidigen? Fakultät Inf, Studiengang MedInf, Lehrstuhl Rechnernetze.
Zitat(versis @ 14 Sep 2007, 09:18)
Ich kaper diesen alten Thread mal für eine Frage, die mich gerade beschäftigt:
Weiß jemand, ob man zur Anmeldung seiner Diplomarbeit im Urlaubssemester sein darf? Ich werde meine Diplomarbeit frühestens im November anfangen können, also nicht im nächsten WS verteidigen - ist es also zulässig im WS ein Urlaubssemester zu beantragen, dann die Diplomarbeit zu schreiben und im nächsten Sommersemester wieder regulär angemeldet abzugeben und zu verteidigen? Fakultät Inf, Studiengang MedInf, Lehrstuhl Rechnernetze.


ich bezweifele das. das sächsische hochschulgesetz sagt in § 16 folgendes:
Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht erbracht werden. Dies gilt nicht für Studenten die wegen familiärer VErpflichtungen beurlaubt wurden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist während des Beurlaubungszeitraumes möglich.
da die diplomarbeit eine prüfungsleistung ist, kannst du sie nicht im Urlaubssemester schreiben. die Diplomarbeit gehört auch zur Regelstudienzeit, also wird wohl nichts, kannst ja gern nachfragen, ob sie es trotzdem zulassen, aber hoffnung mach ich dir nicht und schon gar nicht bei den infs.
wenn du elternteil geworden bist oder angehörige pflegen musst, dann geht das schon, oder wenn du die diplomarbeit schon einmal verhauen hast.
ansonsten nein.
AFAIK aber da bin ich mir nicht ganz sicher, musst du dich zwar zur Anmeldung in einem regulären Semester befinden, kannst aber zur Abgabe beurlaubt sein. Da müsstest du das Prüfungsamt mal fragen, zu welchem Semester genau die Leistung der Diplomarbeit zählt.
Eine weitere Möglichkeit wäre deinen Betreuer dahingehend zu überzeugen, dass die Diplomarbeit erst im SS angemeldet wird, auch wenn du schon seit November dran schreibst.
Zitat(Chris @ 15 Sep 2007, 08:42)
AFAIK aber da bin ich mir nicht ganz sicher, musst du dich zwar zur Anmeldung in einem regulären Semester befinden, kannst aber zur Abgabe beurlaubt sein. Da müsstest du das Prüfungsamt mal fragen, zu welchem Semester genau die Leistung der Diplomarbeit zählt.
Eine weitere Möglichkeit wäre deinen Betreuer dahingehend zu überzeugen, dass die Diplomarbeit erst im SS angemeldet wird, auch wenn du schon seit November dran schreibst.

ich würde sagen, dass man nicht beurlaubt sein kann. das ist eine prüfungsleistung. aus basta.
vorher einfach schon schreiben und dann erst später anmelden geht dagegen. aber alles unter drei monaten nach anmelddung abgeben ist denen nicht zu verklickern. du hast 6 monate dafür und musst nachweisen, dass du in der lage bist, einen komplexen stoff in diesen 6 monaten zu verarbeiten. also wenn du sie erst im april anmeldest, dann kann sie frühestens zum juli abgegeben werden. und das muss man auch begründen.
Ich glaub an der Fak. Informatik sieht man eher einen guten Abschluss, als solche Probleme

Wie gesagt, meines Wissens nach zählt die Leistung der Diplomarbeit entweder zu dem Semester in dem man begonnen hat, oder zu dem Semester in dem man sie abgegeben hat. Aber nicht zu beiden.
Zitat(Chris @ 15 Sep 2007, 13:11)
Ich glaub an der Fak. Informatik sieht man eher einen guten Abschluss, als solche Probleme

Wie gesagt, meines Wissens nach zählt die Leistung der Diplomarbeit entweder zu dem Semester in dem man begonnen hat, oder zu dem Semester in dem man sie abgegeben hat. Aber nicht zu beiden.

dazu sollte man mal in der prüfungsordnung nachschauen. das ist das gesetz und da müsste es drinstehen.
*ausbuddel*
beim prüfungsamt der verkehrsfakultät steht seit kurzem zum thema:
Zitat
Für alle Studiengänge
* Entsprechend den Regelungen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen neuen Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) ist es für beurlaubte Studenten ab sofort generell zulässig, Prüfungen (auch Erstprüfungen) abzulegen.
das dürfte dann doch theoretisch für alle fakultäten gelten
lusch3
11 Feb 2009, 18:11
das wär ja super, da muss ich mal nachfragen

.
Tupolev
11 Feb 2009, 18:20
ARGH! Das hätte mir das Fortlaufen des Bafögs gerettet.
Kann man sich auch noch nachträglich beurlauben lassen (für das noch laufende Semester?).
moranar
11 Feb 2009, 18:36
Zitat(Tupolev @ 11 Feb 2009, 17:20)
ARGH! Das hätte mir das Fortlaufen des Bafögs gerettet.
Kann man sich auch noch nachträglich beurlauben lassen (für das noch laufende Semester?).

glaub nur innerhalb der ersten zwei monate des semesters... es sei denn du hast gute gründe es später zu tun...
hmm....teoretisch könnte man jetzt sein diplom (zumindest auf dem papier) in 8 semestern machen
zusätzlich könnte man sich doch jetzt, wenn es keinen anspruch auf bafög gibt und die finanzielle lage entsprechend schlecht aussieht, ein bis zwei semester vom arbeitsamt finanzieren lassen, ohne zeit zu verlieren
Mrs. Spookiness
11 Feb 2009, 18:53
mmh, das würde ja heißen dass man sein studium auch in der regelstudienzeit abschließen könnte...komisch das ganze...
Zottelfisch
11 Feb 2009, 19:00
Zitat(lusch3 @ 11 Feb 2009, 17:11)
das wär ja super, da muss ich mal nachfragen

.

im BAR in irgendeinem der Kästen beim P-Amt hab ich letzte Woche schon sonen Zettel, der darauf hinweist, hängen sehen
Doomsn
11 Feb 2009, 19:05
Ich frag mich, was wohl eine gute Begründung für einen Antrag sein könnte, wenn man ja eigentlich nur etwas Semester sparen will aber trotzdem weiterstudiert.
Geld vom Arbeitsamt kriegt man keins, solange man noch den Status Student vorzuweisen hat.
wombat1st
11 Feb 2009, 19:27
beantragen kann man alles..das funktioniert hier aber nur in gaaaanz wenigen einzelfällen. falls sich hier jemand ernsthaft mit dem gedanken trägt das zu versuchen, kann mir gerne ne pm schicken. ich hab da noch so ein prüfschema wo man vorab ganz gut sehen kann, ob die wartezeit sich lohnt
beantragen kann man alles..das funktioniert hier aber nur in gaaaanz wenigen einzelfällen. falls sich hier jemand ernsthaft mit dem gedanken trägt das zu versuchen, kann mir gerne ne pm schicken. ich hab da noch so ein prüfschema wo man vorab ganz gut sehen kann, ob die wartezeit sich lohnt
Zitat(Gizz @ 11 Feb 2009, 17:10)
*ausbuddel*
beim prüfungsamt der verkehrsfakultät steht seit kurzem zum thema:
das dürfte dann doch theoretisch für alle fakultäten gelten

laut Fakultät Informatik gilt das auch:
Zitat
Außerdem möchten wir auf die neue Regelung in § 20 des SächsHSG aufmerksam machen. Danach ist es für jeden Studenten nunmehr möglich, auch in einem Beurlaubungssemester Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.
polyethylene
12 Feb 2009, 13:08
Toll, dass es diese Regelung erst jetzt gibt, wo ich schon zwei Urlaubssemester hinter mir hab und keine Leistungen erbringen konnte.
Allerdings gibt's im Urlaubssemester ja leider kein Bafög...
fiend force
12 Feb 2009, 21:12
Zitat(polyethylene @ 12 Feb 2009, 12:08)
Allerdings gibt's im Urlaubssemester ja leider kein Bafög...

nö aber hartz IV. zumindest hab ich welches bekommen
und mit welcher Begründung?
fiend force
13 Feb 2009, 21:29
gar keine. einfach antrag mit immabescheinigung, auf der steht das ich im urlaubssemester bin, abgegeben und fertsch!!
war im oktober 2007, gab geld bis ende märz 2008. 347oironen plus miete
...hast du irgendwie vorm Studium Kohle verdient?
simpson
14 Feb 2009, 02:17
oder bafög versemmelt?
m.m.n. sind eltern (oder eben bafög) solang unterhaltspflichtig bis man die erstausbildung abgeschlossen hat (nicht abitur, nicht bis 27). d.h.wenn ich in 5 jahren immernoch studier..kann ich immernoch keine kohle von jemand anderem beanspruchen als den menschen die mich schon seit 30 jahren finanzieren?!
ich drifte ab..ich weiß..
fiend force
15 Feb 2009, 14:54
hab vorm studium zwar ne lehre gemacht und mein bafög is schon seitn paar semester ausgelaufen, war auch zu diesem zeitpunkt 29, (da studiengangwechsel) aber damit hat da wie ich weiß nix zu tun.
also ich hab das damals so verstanden. man ist für die arge so lang nicht förderungswürdig, solang man in irgendeiner weise, wenn auch nur theroretisch, bafög oder ähnliche förderung (verbilligtes studentendarlehen der kfw usw.) beziehen könnte. ob man das bekommt ist dabei erst einmal egal. das urlaubssemester ist da ein spezieller fall, da man in diesem semester, wie ich das vestanden habe, keinerlei anspruch auf solche förderungen hat. somit zieht das neue sozialgesetzbuch und man ist für den zeitraum des urlaubssemesters für algII förderungswürdig.