Am 1.1.2006 trat die Zweitwohnsitzsteuer in Dresden in Kraft (Näheres dazu unter zweitwohnsitzsteuer.de und dem Exma-Artikel).
Das Studentenwerk und die Stadt hält sich allerdings etwas bedeckt, was allgemeine Auskünfte über die Steuer betrifft. Eine kleine Übersicht über vollständig betroffene und vollständige nicht Betroffene Wohnheime gibt es hier. Bei den anderen Wohnheimen gibt es keine öffentliche Liste, in wie weit die Bewohner betroffen sind. Die einzigen, die in Kenntnis gesetzt werden, sind die Betroffenen.
Die zweite Frage in diesem Zusammenhang ist die Höhe der Steuer. Diese beträgt 10% der Jahreskaltmiete, für die Wohnheime ist allerdings nur die Gesamtmiete einschl. aller Nebenkosten bekannt. Bei einem Wohnheimwechsel oder Neueinzug ist allerdings interessant, wie hoch die tatsächlische Gesamtbelastung ist (also einschl. dieser Steuer). Daher wollen wir hier einmal mit einer Sammlung anfangen. Gebt also euer Wohnheim sowie eure Wohnform an (wenn es verschiedene Wohntypen gibt) sowie die zu zahlende Kaltmiete.