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Vollständige Version anzeigen: 13. Monatsmiete ab 1.1.06 auch in DD?
babyG
da ich im oktober neue papiere beantragen muss täte mich mal interessieren ob jmnd von euch was definitives zur nebenwohnsitzsteuer weiß.. wir hatten das ja schon mal hier im forum ein bissl erörtert aber war ja auch noch nix 100%.. denn ich bin ja am überlegen wenn ich eh neue ausweise beantragen muss ob ich mich dann eben halt ned gleich in DD hauptwohnsitzlich meld.... wäre auch cool wenn mir jmnd nochn paar vor/nachteile posten könnte...(KFZ Steuer etc im Vergleich..oder so)

dank euch schonmal
EnjoyTheChris
Tja was heißt genaueres. Zweitwohnsitzsteuer wird 10% der Kaltmiete betragen und wohl vierteljährlich eingezogen.

Dem kann man nur entgehen, wenn man sich abmeldet (nicht totgefährlich, aber ist natürlich ein Vabanquespiel) oder ummeldet. Ummelden hat Vor- und Nachteile.

pro:
* Umzugsbeihilfe/Begrüßungsgeld (wie man es auch nennen mag) gibt es wahrscheinlich wieder, zuletzt 150 EUR
* eben keine Zweitwohnsitzsteuer


kontra:
* Haftpflicht! Evtl. ist man dann nicht mehr bei seinen Eltern haftpflichtversichert, eine Haftpflicht braucht man! Kostet so ab 40 EUR im Jahr
* Gewerbe (Gewerbe wird dort angemeldet wo der Hauptwohnsitz ist, bzw. wo die Geschäftsräume liegen)
* evtl. Fahrzeuge (müssen eigentl. am Hauptwohnsitz angemeldet sein, evtl. kann man sie auch am Zweitwohnsitz anmelden) -> verbunden damit Kosten (neue Schilder, evtl. höhere Versicherungsbeiträge...)

C'ya,

Christian
schnatterinchen
ich hatte ans studentenwerk ne mail geschickt:
Zitat
Ab 1.Jan 06 soll die Zweitwohnungssteuer in Kraft treten. Ich wohne in
einer WG (alle Bewohner sind mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern geblieben).
Fallen Studenten mit unter diese Steuer - auch BAföG-Empfänger? Oder wird es
dort eine andere Regelung geben?


nach einem monat (!!!) kam das zurück:
Zitat
Sie finden dazu einen Artikel im Spiegel-Ei 8/2005 auf der Website des
Studentenwerks unter "Wir über uns".
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an unsere
Rechtsberatung: Tel: 4697 820.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Sucker
Sozialberatung


ich hab das zwar durchgelesen und auch diese §verweise aber ich bin mir immer noch nicht sicher
muss mich auch noch weiter erkundigen

nach der aussage "Mit einer solchen Steuer soll die besondere Leistungsfähigkeit von Bürgern abgeschöpft werden, die sich - wie hier beispielsweise - mehrere Wohnsitze „leisten“ können." können doch eigentlich keine studis gemeint sein oder wink.gif

bei "Zweitwohnung im Sinne der Dresdner Satzung ist jede Wohnung, die einen Dresdner Einwohner als Nebenwohnung gemäß § 12 Abs. 2 des Sächsischen Meldegesetzes innehat." bin ich mir auch nicht sicher... bin ich "dresdner" einwohner wenn ich meinen hauptwohnsitz woanders habe
simpson
also meines wissens braucht man für nen zweitwohnsitz nen erstwohnsitz..und den hat man nur [im falle des hauptwohnsitzes bei den eltern] wenn man da ein eigenes bad und ne eigene küche hat. also n seperater eigenständiger wohnbereich. und ich glaub nich dass das irgendwer von den studenten bei den eltern hat. [ich hab nurn bad smile.gif]
ich glaub auch, dass man dann für erst- und zweitwohnsitz miete zahlen muss.. um unter diese neuregelung zu fallen.
also nebenwohnsitz != zweitwohnsitz
schnatterinchen
soooo...... ich hab telefoniert!!! phone.gif

also prinzipiell ist es erstmal so, dass jeder, der irgendwo in deutschland eine wohnung/hauptwohnsitz hat und in dd eien zweitwohnung angemeldet hat, die steuer zahlen muss. d.h. auch studenten

was simpson meinte war folgendes: irgendwo im norden deutschland gab es einen rechtsspruch oder eine einigung, dass man nur eine zweitwohnung besitzen kann, wenn man denn eine erstwohnung hat. da die meisten studenten aber nur ein zimmer bei ihren elten haben und dadurch der mindestbedarf eines erwachsenen an wohnraum nicht gedeckt ist, entfällt diese erstwohnung und man hat ein recht auf eine eigene...
das wurde rechtlich vom studentenwerk versucht durchzuboxen - ging aber (noch) nicht

bei einer wg wird da auch kein unterschied gemacht (zb dass der wohnraum ja geteilt wird oder so... nix da)

bafög oder nich ist wohl auch egal

das was wichtiger ist, ist die tatsache, dass es studenten wohl mehr belastet als andere einwohner, die sich eine zweitwohnung "leisten" können. denn eigentlcih war es neben der tatsache, dass die stadt dd geld haben will, so angedacht, dass die abgezockt werden, die sich hier so eine art urlaubdomizil oder größere datsche unterhalten und so im "luxus schwimmen"

das studentenwerk versucht da dran zu bleiben, hat aber mit der stadt noch nix erreichen können.

keine ahnung was ich jetzt da machen soll - aber ich denk ich meld mich um... shocking.gif aber da müssten ja auch meine wg-mb mitmachen...
oder will einer von euch klagen?
Teebs
du bist tatsächlich der held!
abgesehn davon sollteste erstma durchrechnen, wie du günstiger kommst... bei ner wg geht ja dann auch die steuer durch die zahl der mb
Chris
Wieso müssen die WG MBs mitmachen?

Ich glaube nicht, dass die Steuer ausschliesslich dafür gedacht ist, dass sie die Reichen trifft. Ich denke, sie soll mit voller Absicht die Studenten treffen. Immerhin brauchen diese in ihrer Studienstadt eine Menge Infrastruktur, und enthalten meistens ebendieser Stadt Schlüsselzuweisungen des Landes vor, weil sie eben noch bei ihren Eltern wohnen. Nachdem die Umzugsbeihilfe wohl nicht so recht fruchtet, macht man es jetzt eben so.

@teebs: sind trotzdem noch für jeden 10% der persönlichen kaltmiete wink.gif
chaoscamp
Also ich persönlich werde erst mal weiter abwarten da ja noch ein wenig zeit ist und dann mal weitersehen, vll erreicht das studentenwerk ja auch noch was wink.gif

@ schnatterinchen
Einwohner biste dann wenn du in der stadt wohnst also auch wenn es nur ne zweitwohnung ist wink.gif
§ 10 I Sächische Gemeindeordnung
wird auch deutlich wenn man § 15 SächsGemO noch dazu liest
VTOL
Wenn man in einem Wohnheim wohnt, ist man jedenfalls nicht davon betroffen.

Ich hab mir dennoch meinen Hauptwohnsitz auf Dresden ins Wohnheim gelegt. Damals gabs noch 250€ und außerdem ist es doch sehr edel vollwertiger Einwohner dieser genialen Stadt zu sein. cool.gif
Teebs
Zitat(VTOL @ 09 Aug 2005, 14:35)
Wenn man in einem Wohnheim wohnt, ist man jedenfalls nicht davon betroffen.
*


wieso? ich schnall gar nix mehr confused1.gif
VTOL
Hab ich mal auf dem Formular des Einwohnermeldeamtes gelesen, das Beherbergungen nicht als dauerhafter Wohnraum gelten, und somit steuerbefreit sind.
der-prophetII
Der Grund für diese Zweitwohnsitzsteuer ist natürlich der:

Dresden hat ca. 482.000 Einwohner. Ab 500000 Einwohner bekommt die Stadt Dresden eine ganze Menge mehr Geld vom Bund. Da Dresden aber seit einigen Jahren keinen grandiosen Zuwachs verbuchen kann, wird natürlich mit allen Mitteln versucht, auf die 500000 zu kommen.
Leipzig soll übrigens auch nachziehen, so "wie ich es gehört habe", da sie trotz ihres Eingemeindungsfetischismus immer noch nicht die 500000 Einwohner geknackt haben.
babyG
@VTOL ich wohn ja auch im Wh... man is das ein hickhack.. fürchterlich eben und vor allem finde ich es eben wieder mal so dolle dass man keine wirklich klare ansage von der stadt bekommt was denn nun eigentlich wie los is da tauchen mal hier und da ein paar kleine pressemeldungen auf aber mal ne richtige info... tztztzt naja ich werde mal die wochen zum einwohnermeldeamt gehen und mich dort nochmal schlau machen yes.gif
Mimi
ob es begrüßungsgeld gibt, steht noch nicht 100%ig fest... und wenn es welches gibt, steht noch nicht fest, wieviel...
kann mir jemand sagen, wo ich das beantragen muss (das begrüßungsgeld, quasi)?
smile.gif
stth
jo... musste.. beim stura beantragen? weis net denk schon, bin dieses jahr ja auch damit dran smile.gif
Sydney
Zitat(Mimi @ 09 Aug 2005, 17:28)
kann mir jemand sagen, wo ich das beantragen muss (das begrüßungsgeld, quasi)?

Die bisherige Regelung ist so, dass man sich im laufenden Jahr ummeldet und dann kann man bei der Stadt Dresden zwischen Januar und März des folgenden Jahres die Umzugsbeihilfe beantragen. Wer sich also dieses Jahr schon umgemeldet hat oder es noch vor hat, der muss sich noch mindestens bis Januar 2006 mit der Antragstellung gedulden.

Der derzeitige Betrag liegt bei 150 €, aber wie schon geschrieben worden ist, wird dieser Betrag jedes Jahr aufs Neue von der Stadt festgelegt.

Weitere Informationen und das Formular sind auf den Seiten der Stadt Dresden zu finden.
der-prophetII
Und da sich viele Studenten auch ohne diesen Betrag ummelden werden, wird er mit Sicherheit geringer ausfallen.
Mimi
danke @sydney
sQeedy
Zitat(VTOL @ 09 Aug 2005, 14:35)
Wenn man in einem Wohnheim wohnt, ist man jedenfalls nicht davon betroffen.
*

Das ist genau der Punkt über den ich mich auch noch am meisten aufrege. Sind Studenten im Wohnheim schlechter dran als in WG's? Sollten sie deshalb nix zahlen? Woher nehmen dann die Studenten in WG's das Geld? Wo bleibt die Gleichberechtigung in diesem Falle? Ich will jetzt nicht, dass alle Studies zahlen sollen sondern, dass kein Studi zahlen soll - was ich auch als das Vernünftigste erachte. Was ist mit Bafög? Noch mehr Schulden? Ich kann den Standpunkt der Stadt verstehen, aber es sollte dann eher an der Festlegung der Zahl gedreht werden nicht an den Einwohnern (Einbeziehung von Studenten in die Statistik als besondere Belastung z.B. ... da kann man doch sicher was machen... ).
VTOL
Oh yeah, es lebe der deutsche sozialdemokratische Neidgedanke.

Wieso kriegt der da was, was ich nicht hab? Ist der was besseres? Dem geht's doch garnicht schlecht, mir gehts doch viel schlechter, ich hab das noch viel mehr verdient! Wo bleibt die totale Gleichschaltung? sp_ike.gif

Wieder mal ein sehr schönes Beispiel und ein Beweis für die internationale Studie, die belegte, daß die Deutschen das neidischste und mißgünstigste Volk der Welt sind.

Es geht hier nicht darum ob jemand schlechter dran ist oder nicht. Es geht darum, daß ein Wohnheim eine Art Hotel darstellt, und daher keine Wohnsitzsteuer erhoben wird. Oder willst jetzt auch noch daß Hotelgäste eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen sollen? Zutrauen tät ich's dir. Wohnheimplätze sind von anfang an befristet auf die Dauer der Ausbildung und werden streng genommen eigentlich nur ein Semester vermietet, was dann immer wieder um eins verlängert wird. In einer WG unterschreiben die Bewohner einen "DAUERnutzungsvertrag". Also einen UNBEFRISTETEN Mietvertrag.

Ich finde Dresden ist da ziemlich fair, wenn ich mir da andere Städte ansehe, wo es keinen Anreiz gibt sich umzumelden, sondern nur die Steuer als "Strafe"

Wenn dir das mit der Zweitwohnsitzsteuer nicht paßt, dann:
1. studier woanders, oder
2. zieh in ein Wohnheim, oder
3. meld deinen Hauptwohnsitz hier an, oder
4. sh_heuldoch.gif

... wer die Qual der Wahl hat, ist FREI in seiner Entscheidung. cool.gif
René
Mahlzeit!

ich würde ein Wohnheim nicht mit einem Hotel gleich setzen. Da bekomme ich frische Bettwäsche, jeden Tag nen frisches Handtuch, habe ein Zimmermädchen usw. Von einer Beherbergung würde ich nicht sprechen ... aber du kannst auch gerne in eine Jugendherberge ziehen, da sparst du die Mehrwertsteuer! ;-)

Es heißt letztendlich `Wohn´-Heim! Was die Befristung angeht: es gibt die Vertragsfreiheit. Würde man nun Bewohner, die grundsätzlich befristet sind und semesterweise nen Nachweis vorlegen müssen, befreien, könnte man zur Umgehung der Zweitwohnsitzsteuer die Verträge im Wohnungsmarkt entsprechend gestalten ...

zum Thema WG: als Stadt würde ich nicht die Mühe machen, alle Zimmer zu erfassen etc. Es gibt einen gesamtschuldnerischen Mietvertrag, also wird sicherlich auch gesamtschuldnerich ein Steuerbescheid eingehen. Und dann dürft ihr untereinander die Summe auspokern! Alles andere wäre doch zu viel Aufwand!

zum Thema Umzugspauschale: ich habe da so meine Zweifel, daß es das nächstes Jahr wieder geben wird ...

zum Thema Versicherungen: informiere dich individuell beim Versicherungsmakler deiner Eltern. Hausrat könnte bereits für einen Nebenwohnsitz fällig werden, Haftpflicht auch trotz Hauptsitz nicht.

ansonsten verweise ich mal auf meinen Artikel zur Zweitwohnsitzsteuer:
http://renephoenix.de/?bid=817
yocheckit
absolut klasse! clap.gif

sowas nenn ich doch mal information! (auch wenn das vielen schon klar gewesen sein dürfte)
Sydney
Zitat(René @ 12 Oct 2005, 02:45)
zum Thema Umzugspauschale: ich habe da so meine Zweifel, daß es das nächstes Jahr wieder geben wird ...

Wenn du damit die Umzugsbeihilfe meinst - die wird es im nächsten Jahr wieder geben. Siehe auch die News auf der StuRa-Seite oder hier.
René
Zitat(Sydney @ 12 Oct 2005, 10:57)
Wenn du damit die Umzugsbeihilfe meinst - die wird es im nächsten Jahr wieder geben. Siehe auch die News auf der StuRa-Seite oder hier.
*


Ich habe es kurz danach gelesen ...
Tequila
Gibts auch ne Umzugsbeihilfe für Nichstudenten?
wombat1st
Zitat(Tequila @ 26 Oct 2005, 13:20)
Gibts auch ne Umzugsbeihilfe für Nichstudenten?
*

nein.
sodi
@rene´sehr gute page bzw. forum!!!

Zitat(anwalt.tv)
Keine Zweitwohnungssteuer für Studentenbude

Für eine «Studentenbude» muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlt werden. Ist der Studierende mit seinem Hauptwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet, dann darf die Universitätsstadt keine Steuern verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 5 A 118/04), berichtet die in Köln erscheinende Zeitschrift «Capital» (Ausgabe 11/2005). Voraussetzung ist, dass der Student bei den Eltern nicht tatsächlich über eine eigene Wohnung mit Küche und eigenem Bad verfügt.

Das Gericht stellte fest, dass für eine Zweitwohnung erstmal eine Erstwohnung nötig ist. In dem verhandelten Fall hatte eine Studentin gegen die Stadt Lüneburg geklagt, die von ihre Zweitwohnungssteuer verlangte. Im Hauptwohnsitz war sie in Celle gemeldet, wo sie ein Zimmer in der Wohnung der Mutter bewohnte. Die Richter entschieden für die Klägerin. Denn das Kinderzimmer sahen sie nicht als Erstwohnung der Studentin an.
Fehlerhaft war die Erhebung der Steuer den Richtern zufolge auch deshalb, weil die Stadt einen Erlass wegen Unbilligkeit hätte prüfen müssen: Die Steuer sei eine Abgabe für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen, die sich zwei Wohnungen leisten können. Die Studentin jedoch bezieht Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ihre Wohnung am Universitätsort ist schlichte Notwendigkeit. Dies sei offensichtlich und hätte die Stadt zu einer Überprüfung ihrer Steuerforderung drängen müssen, auch ohne einen besonderen Antrag der Studentin.


Urteil des VG Lüneburg noch nicht rechtskräftig ist. Die Stadt Lüneburg hat Berufung eingelegt (Aktenzeichen des Berufungsvrfahrens: OVG Lüneburg, 13 LC 91/05)


Zitat(www.dbovg.niedersachsen.de)
Bezieht beispielsweise ein Student, der eine Zweitwohnung am Universitätsstandort [...] unterhält, Leistungen nach dem BAföG und finanziert damit sein Studium und die Miete seiner weiteren Wohnung, so ist offensichtlich, dass von einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Rede sein kann. In diesen Fällen drängt sich die Prüfung, ob die Festsetzung der Zweitwohnungssteuern nach Lage des Falles unbillig ist, auch ohne ausdrücklichen Antrag auf. Dass dies auch aus Rechtsgründen zu einer Befreiung von der Steuerpflicht führen kann, hat des Finanzgericht Bremen in seinem Urteil vom 1. Februar 2000 (AZ: 299283 K 2, KStZ 2000, 171(173)) damit begründet, dass „aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zwingend abzuleiten (sei), dass Studenten, die Leistungen nach dem BAföG erhalten, von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer generell befreit sein“ müssten.


Zitat(renephoenix.de)
–  in neubrandenburg ist mit wirkung vom 1.1.2005 eine zweitwohnungsstuer von 8 Prozent der jährl. Mietaufwendungen zu zahlen – Studenten erhalten einen Bonus von 10 EUR/Monat, max. 200 EUR


Zitat(www.sz-online.de)
So wie Dresden versucht, Einwohner zu gewinnen, möchten auch die Heimatgemeinden der Studenten sie als Einwohner behalten. Im Erzgebirge erstatten beispielsweise die Gemeinden Oelsnitz und Niederwürschnitz den jeweiligen Semesterbeitrag ganz oder zumindest teilweise. „J


Chris
Zitat(sodi @ 26 Oct 2005, 22:06)
Bezieht beispielsweise ein Student, der eine Zweitwohnung am Universitätsstandort [...] unterhält, Leistungen nach dem BAföG und finanziert damit sein Studium und die Miete seiner weiteren Wohnung[..]


Tja, jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob ein Student einen Zweitwohnsitz in der Universitätsstadt haben dürfte. Immerhin bezahlt ja das Bafög die Miete für das Jahr. Etc. pp.

Warum sich auch niemand der Wurzel des Problemes annimmt. Ich persönlich würde mir bei jedem Studenten der gegen die Zweitwohnsitzsteuer vor Gericht zieht erstmal beweisen lassen, dass er wirklich berechtigt ist, seinen Zweitwohnsitz in der Universitätsstadt zu haben. smile.gif
sQeedy
blink.gif warum sollte er keine berechtigung haben? du spielst auf die an, deren eltern auch hier wohnen? dann bin ich beruhigt smile.gif
Chris
Nein ... das Gesetz regelt eindeutig, dass man den Hauptwohnsitz dort hat, wo man sich länger als die Hälfte des Jahres aufhält.

Wenn man also den Hauptwohnsitz bei seinen Eltern belässt, müsste man als Student grob gesehen die ganzen Semesterferien, alle Wochenenden und noch ca. 20 Tage mehr bei seinen Eltern verbringen. Das mag vielleicht auf Leute zutreffen, die wirklich in der näheren Umgebung wohnen (wie Bautzen) und immer Freitags oder Montags frei haben (um ein verlängertes Wochenende zu Hause zu verbringen). Ein Großteil der Studenten wird aber in keinem Fall die geforderten 182 Tage im Haus seiner Eltern verbringen, und müsste demnach dem Gesetz entsprechend seinen Hauptwohnsitz in Dresden anmelden.

Leute, die sowieso schon in Dresden wohnen, haben ja auch kein Problem mit dem Nebenwohnsitz (da bleibt sich das aber auch egal, weil sie so oder so in Dresden wohnen).
chaoscamp
@ VTOL

ja genau und kaum äußert einer seine gedanken das er es nicht für gerecht hält, wofür auch einige gute argumente da sind, kommt einer der ihm vorwirft er ist neidisch und gönnt es den anderen net. rolleyes.gif
Denn wo bitte liegt der unterschied zu studenten die in einem wohnheim leben als zu denen die in einer wg leben?
Das mit der Art des Vertrages ist ja schon Blödsinn (gründe oben).
letzendlich sind die wohnheimplätze nichts anderes als wohnungen
die meisten haben mitlerweile nen einzelzimmer ne gemeinsame küche und bad.
Also ich kann da keinen unterschied erkennen.
Dafür ist dann der Strom und das Wasser (soviel ich weiß) pauschal drin.
also logisch ist die ungleichbehandlung keines fals und ich würde denken wäre auch gerichtlich angreifbar wink.gif
es einfach nur hinnehmen ist jedenfalls auch nicht richtig!
wenn sie schon sowas machen dann bitte aber schon gerecht!
JoSchu
Zitat(Chris @ 26 Oct 2005, 23:54)
Wenn man also den Hauptwohnsitz bei seinen Eltern belässt, müsste man als Student grob gesehen die ganzen Semesterferien, alle Wochenenden und noch ca. 20 Tage mehr bei seinen Eltern verbringen.

Du hast pro Semester schon grob 12 Wochen Ferien. Macht im Jahr 24, was von den geforderten 26/52 ja nun nicht uneinholbar entfernt ist. Man kann durchaus öfter im Heimatort als im Studienort sein. Und dann wäre es meines Erachtens ungesetzlich, den Erstwohnsitz nach Dresden zu verlegen. Man könnte also auch argumentieren, die Stadt Dresden nötige einen zu einem Gesetzesbruch.
sQeedy
wie man's dreht und wendet... wir bäuchten einen präzedenzfall, wie es die juristen immer so schön sagen wink.gif
baren
Nein, eine Individualentscheidung.
Atanasoff
Also wer nochmal genau nachlesen will wie sich das mit der Zweitwohnsitzsteuer verhält der kann in der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (pdf-Dokument) den genauen Wortlaut nachlesen.
Meine Erachtens ist das ziemlich klar, das Studies da mit einbezogen sind. Sogar an die WGs ham sie gedacht.
JoSchu
Das macht es ja noch nicht zwangsläufig rechtens.
Chris
Zitat(JoSchu @ 27 Oct 2005, 10:08)
Du hast pro Semester schon grob 12 Wochen Ferien. Macht im Jahr 24, was von den geforderten 26/52 ja nun nicht uneinholbar entfernt ist. Man kann durchaus öfter im Heimatort als im Studienort sein. Und dann wäre es meines Erachtens ungesetzlich, den Erstwohnsitz nach Dresden zu verlegen. Man könnte also auch argumentieren, die Stadt Dresden nötige einen zu einem Gesetzesbruch.
*


Stimmt hab nochmal nachgezählt.
Man hat 172 Tage vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien, etc, inklusive Dies Academicus). Du hast Recht, es fehlt nicht mehr viel zu den geforderten 26/52. Trotzdem bleib ich weiterhin bei meiner Aussage, dass es kaum einen Studenten gibt, der mehr als 182 Tage bei seinen Eltern schläft, obwohl er in Dresden eine Wohnung hat. Schlimmer wirds, wenn man sich noch anschaut, dass viele Studenten noch eine vollgepackte Prüfungszeit besitzen, was unsere 172 freien Tage um 56 reduzieren würde.

Deswegen würde ich jeden Studenten, der einwandfrei nachweisen kann, dass er wirklich seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern hat, auch die Nebenwohnsitzsteuer erlassen (ich persönlich).

Das mit dem Nebenwohnsitz ist halt ähnlich gelagert wie mit P2P Programmen zum Filesharing, wie eMule. Sicher kann man mit diesen Programmen auch legale Sachen tauschen, aber der Großteil benutzt es doch nur um sich illegal Lieder etc. zu saugen. Genauso hier auch. Man kann sicher ganz legal seinen Nebenwohnsitz als Student in Dresden haben, aber der Großteil hat ihn hier nur, um Versicherungen und Steuern zu sparen.
Hot Doc
Also erstens habe ich meinen 2.Wohnsitz hier weil es einfach unmöglich ist jeden Morgen und jeden Abend von München hierher und wieder zurück zu fahren und nicht weil ich Steuern sparen will.
Zweitens muß ja wohl jedem selber überlassen werden, wo sein Lebensmittelpunkt ist. Ich habe im Großen und Ganzen nur eine Grundausstattung zum Überleben und Lernen hier und was ich zum "LEBEN" brauche (Skier, Surfbretter, die meisten meiner Freunde, ....) eben zu Hause.
Drittens muß man nicht 182 Tage bei den Eltern schlafen, sondern ein Urlaub, der von der Elterlichen Wohnung angetreten wird zählt auch zu den Hauptwohnungstagen.
Und viertens, und das ist der wichtigste Punkt: Die Zweitwohnungssteuer ist eine Luxussteuer. D.h. sie soll eine Wohnung besteuern, die man sich als Luxus (Ferienwohnung etc.) leistet. Ein Dresdner Student, der also zu Hause auszieht und sich eine Wohnung in Dresden nimmt, könnte also unter die Regelung fallen, da er ohne weiteres bei seinen Eltern bleiben könnte. Ein Student von Auswärts der nachweislich nicht ohne eine 2te Wohnung in Dresden auskommen kann, kann und wird keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, da sie Wohnung kein Luxus sondern eine Notwendigkeit ist.
Atanasoff
Sicher?? confused1.gif
swammy
endlich mal einer der ne klare ansage macht! smile.gif
sorry wenn ich diesen tread überflogen hab und schoma jemand anderes hier ähnliches gepostet hat wink.gif

dann fall ich mal unter die notwendigkeit...
JoSchu
Zitat(Hot Doc @ 03 Nov 2005, 16:38)
Ein Student von Auswärts der nachweislich nicht ohne eine 2te Wohnung in Dresden auskommen kann, kann und wird keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, da sie Wohnung kein Luxus sondern eine Notwendigkeit ist.
*

So weit sind wir mit unserem gesunden Menschenverstand sicher schon alle gekommen. Nur geht dieser der deutschen Justiz nunmal völlig ab und das heißt, dass wir uns nicht sicher sein können, solange es keine klare Ansage der Stadt oder einen Präzedenzfall gibt.
Hot Doc
Ich hab da was in der Zeitschrift Capital vom 20.10. gefunden:

Zitat
"Immer mehr Städte wollen ihre Kasse durch Abgaben für Zweitwohnungsbesitzer aufbessern. Mit dem verschärften Zugriff der Kommunen wachsen aber auch die rechtlichen Zweifel an dieser Praxis.


So muss der Bundesfinanzhof demnächst entscheiden, ob der Obolus auch von Bürgern gefordert werden darf, die berufsbedingt eine zweite Wohnung am Arbeitsort unterhalten (II R 10/03).

Abwehrstrategie. Steuerzahler mit doppelter Haushaltsführung sollten unter Hinweis auf dieses Verfahren ihren Bescheid über Zweitwohnungsteuer anfechten. Gleichzeitig können sie auf zwei Verfassungsbeschwerden verweisen (1 BvR 1232/00; 1 BvR 2627/03)...."


Vielleicht hilft das ja einigen weiter?!!?
Sonst hilft nur noch: drunk.gif oder pc_throw.gif oder tank.gif oder wenn alles nix hilft einfach sh_ficken.gif
Chris
Zitat(Hot Doc @ 03 Nov 2005, 16:38)
Also erstens habe ich meinen 2.Wohnsitz hier weil es einfach unmöglich ist jeden Morgen und jeden Abend von München hierher und wieder zurück zu fahren und nicht weil ich Steuern sparen will.
Zweitens muß ja wohl jedem selber überlassen werden, wo sein Lebensmittelpunkt ist. Ich habe im Großen und Ganzen nur eine Grundausstattung zum Überleben und Lernen hier und was ich zum "LEBEN" brauche (Skier, Surfbretter, die meisten meiner Freunde, ....) eben zu Hause.
*


Zitat(Hot Doc @ 03 Nov 2005, 21:24)
Sonst hilft nur noch:  drunk.gif  oder  pc_throw.gif  oder  tank.gif  oder wenn alles nix hilft einfach sh_ficken.gif
*


"Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. [..] In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung des Einwohners liegt."

Also aufgepasst. Wer fickt und keinen Hauptwohnsitz in Dresden hat, verstösst höchstwahrscheinlich gegen das Sächsische Meldegesetz.
stroeh
Verheiratete müssen nicht länger zahlen
Verfassungsrichter verbieten Zweitwohnungssteuer

Ehepartner, die berufsbedingt in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung unterhalten, müssen dafür keine Zweitwohnungssteuer entrichten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die beiden Kläger hatten an ihren Beschäftigungsorten in Hannover und Dortmund eine Zweitwohnung gemietet, um von dort aus werktags ihren Arbeistplatz zu erreichen.

An Wochenenden und arbeitsfreien Tagen wohnten sie jeweils in ihrer ehelichen Wohnung an einem anderen Ort. Die von den beiden Städten deshalb erhobene Zweitwohnungssteuer erklärte das Gericht nun für unzulässig, weil sie die Ehe diskriminiere. (AZ: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03)

Die Verfassungshüter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Meldegesetz Eheleute zwinge, die Familienwohnung zum Hauptwohnsitz zu erklären. Verheiratete könnten deshalb nicht die Wohnung am Beschäftigungsort trotz ihrer überwiegenden Nutzung zum Hauptwohnsitz erklären. Die Zweitwohnungssteuer sei insoweit eine nicht zu rechtfertigende zusätzliche finanzielle Belastung des ehelichen Zusammenlebens, entschied das Gericht.
quelle:tagesschau

jetzt muss ich halt heiraten, oder auf eine weitere grundsatzentscheidung warten
baren
Na da gibt es jetzt eine gute Anmache.
mawo85
mal ne andere zum thema.
ich hab mich hier wegen der vermeintlichen 150€ angemeldet, hab aber noch nen zweitwohnsitz bei meinen eltern. muss ich dafür was zahlen????
baren
Das hängt von der Stadt ab, wo du deine Zweitwohnung hast.
Dr._Kotze
Zitat(VTOL @ 09 Aug 2005, 14:44)
Hab ich mal auf dem Formular des Einwohnermeldeamtes gelesen, das Beherbergungen nicht als dauerhafter Wohnraum gelten, und somit steuerbefreit sind.
*

Das Wohnheime - Beherbergungen sind würde ich nicht unterschreiben
radeberger
kann mir einer ne site nennen, die mir bestätigt, dass die Zweitwohnsitzsteuer nicht für Studentenwohnheime gilt? Ich brauche da endlich Klarheit.
Gizz
wenns dir sooo wichtig ist, musste halt mal bei der zuständigen behörde anrufen
radeberger
sowas muss doch irgendwo im Netz stehen
sodi
Zitat(radeberger @ 12 Nov 2005, 17:54)
kann mir einer ne site nennen, die mir bestätigt, dass die Zweitwohnsitzsteuer nicht für Studentenwohnheime gilt? Ich brauche da endlich Klarheit.
*


die wird es nicht geben, weil´s darüber keine klarheit gibt

somal mit sicherheit kein unterschied zw. wohnheim und wg gemacht werden wird....aber was is in unserem land schon sicher
René
Die Dresdner Satzung verweist auf die Sächsische Bauordnung (daher bitte nicht mit anderen Städten vergleichen, es gibt verschiedene Auslegungen).

In Dresden wird beispielsweise unter einer Wohnung ein zusammenhängender Komplex aus dem eigentlichen Zimmer, dem Bad sowie einer entsprechenden Küche verstanden, der gegenüber dem Treppenhaus bzw. dem restlichen Gebäude abschließbar ist. Befinden sich beispielsweise die Sanitärräume bzw. die Küchen außerhalb der abschließbaren Einheit, z.B. im Keller, spricht man nicht von einer Wohnung – und ist folglich von der Steuer befreit.

Zu gut Deutsch: St. Petersburger Straße ist eine Wohnung, das alte auf der Fritz-Löffler-Straße nicht.

@mawo85 -> kommt drauf an, ob dieser Ort die ZWS erhebt, macht (noch) nicht jeder Ort!

@stroeh -> du hast das Urteil nicht ganz verstanden, Heirat alleine macht´s nicht!

@hot hoc -> die ZWS ist eine Luxussteuer, aber das hindert sie trotzdem nicht, zu erheben. Die Gerichte haben bis jetzt entschiedlich entschieden (Lüneburg vs. irgendwo anders), im Moment wird dazu aber ein Grundsatzurteil erwartet. Solange ändert sich nix ...

ansonsten als Plattform für weitere Fragen: http://zweitwohnsitzsteuer.de