Zitat(mondkuchen @ 27 Jun 2006, 17:28)
nur so zur info: ich habe mich beim bafoeg-amt erkundigt und die haben gesagt, dass es durchaus eine möglichkeit gibt, weiterhin bafoeg zu erhalten, jedoch muss ich dazu eben das begründungsschreiben ausfüllen.
Zitat(loco @ 27 Jun 2006, 15:45)
ein wechsel ist im normalfall bis max. zum 3. uni(!)semester problemlos möglich, danach musst du driftige gründe angeben
Zitat
das einzige was ich wollte, waren tipps zu dem formular und keine lebensberatung.
wer nicht will der hat schon
Zitat(Quickley @ 27 Jun 2006, 17:37)
Die Stellen da in Dresden ganz schön auf stur.
falsch, die ersparen sich einfach sinnloses hin und her geschicke von anträgen, denn nicht das studentenwerk bewilligt deinen antrag, sondern wohl eher das
bundesverwaltungsamt.. das studentenwerk ist quasi nur sachbearbeiter und langer arm des bva..
das sollte ne anmerkung für die sein, die sich immer über das studiwerk aufregen, was sie denn immer für eine existenzvernichtende politik betreiben..
@che.. das wäre allerdings mal interessant, kenne es ehrlich gesagt auch nur vom hören sagen, mit dem 8. sem und diesen textabschnitt über die immatrikulation, nichts aber über die exmatrikulation..
irgend ein paragraphen-dreher einen absatz parat?