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Vollständige Version anzeigen: 2. Studiengangwechsel
mondkuchen
hallo,

ich habe 2004 angefangen mit studieren und im wintersemester 2005 (also nach zwei semestern) das erste mal gewechselt.
doch leider war auch das eine fehlentscheidung, und nun würde ich gerne (wieder nach 2 semestern) einen letzten versuch starten.
ich suche nun jemand, der vielleicht schon mal einen solchen wechsel vollzogen hat und mir vor allem tipps für den begründungsantrag für das bafög-amt geben kann. was sind gute formulierungen die man da einbingen kann?
danke im voraus,

mfg
Onkel Possi
soweit ich weiss macht das bafög amt nur einen wechsel mit glaub nicht das du nach einem 2. weiter bafög bekommst
Amelina
Soviel ich weiß, darf man nur einmal wechseln. Das ist jedenfalls in Baden-Württemberg so. Ein Freund von mir hat hier angefangen, dann abgebrochen und ist nach Berlin gegangen und bekommt dort kein Bafög mehr.
zett
bin mir auch ziemlich sicher, dass man nur 1x wechseln kann. kumpel von mir hat auch schonmal gewechselt und jetzt ziemlichen stress, dass studium zu schaffen, kann sich aber n erneuten wechsel nicht leisten, weil dann das bafög weg ist. von daher rate ich dir, den wechsel lieber zu lassen.
Steppenwolle
öhm würde mich auch mal interessieren, wie oft man an der tu wechseln kann. ich glaub sogar das es kein barfög mehr gibt wenn man das 2te studium abgebrochen hat :/
ansonsten würde ich es irgendwie mit persönlichen problemen begründen ... zb hat die große liebe plötzlich schluss gemacht und man hatte monatelang nur depri-phasen oder so..ka

wenn jemand weiß wie oft man ein studium an der tu anfangen kann, bitte per pm mir mitteilen oder hier reinposten ... big thanks and adjö
che
ich denke selbst wenn das BAfög-amt einen zweiten Wechsel mitmachen würde, du keine Chance mehr hättest, weil du schon 4 Semester studiert hast. Und ich denke deshalb ist es wie bei 1. Studienwechsel nicht mehr möglich... außer natürlich diesen persönlichen zwingenden Gründen... wie man das so nennt.

Aber am besten hingehen und fragen.
zazi
es geht nur ein begründeter studengangswechsel vor beginn des 4. sem.
ich hab einen nach 2 sem gemacht, musste es begründen und es hat geklappt. die letzten 2 sem gibt es dann als bildungskredit oder so (muss man vollständig zurückzahlen)
bafög hat einen ähnlichen status wie sozialhilfe und soll dir aus der notlage helfen, also sollte man auch selbst bereit sein dafür etwas zu tun. also ist es auch nur für die leute gedacht, die es wirklich benötigen.

!- zazi
zett
also auf den seiten des studentenwerkes findet sich keine angabe dazu, wie oft man wechseln kann, sondern nur, was zu beachten ist.
Infos hier
loqo
zazi hat es eigentl. schon gesagt, ein wechsel ist im normalfall bis max. zum 3. uni(!)semester problemlos möglich, danach musst du driftige gründe angeben, warum du wechseln willst, zb. chemiestudent.. hast plötzlich ne allergie gegen irgend n stoff und wirst nie wirklich in dem beruf arbeiten können..

und falls du irgendwie, was ich nicht glaube, einen 2. wechsel vom amt genehmigt bekommst, musst du innerhalb von 8 uni(!)semestern, dein vordiplom/zwischenprüfung usw haben, denn sonst fliegst du, wegen hochschulgesetzt..

zusammenfassend lässt sich sagen, nein es ist nicht möglich und lass es lieber bleiben, investier die zeit für diesen kram lieber in dein jetziges studium oder such dir ne lehre o.ä.


loco war's
mondkuchen
nur so zur info: ich habe mich beim bafoeg-amt erkundigt und die haben gesagt, dass es durchaus eine möglichkeit gibt, weiterhin bafoeg zu erhalten, jedoch muss ich dazu eben das begründungsschreiben ausfüllen. das einzige was ich wollte, waren tipps zu dem formular und keine lebensberatung.
da ihr meine situation nicht wirklich einschätzen könnt, finde ich die ratschläge, mein jetziges fach weiter zu studieren sehr schlau. das lässt sich ja auch schön leicht sagen, aber was solls.
trotzdem danke für eure hilfe,
mfg
drölf
du wist ja wohl nen grund gehabt haben, erneut zu wechseln!

wie wärs, wenn du genau diesen grund da rein schreibst? yeahrite.gif

2 semester kloppt man ja ned eben mal inne tonne, sondern aus triftigen gründen
che
Zitat(loco @ 27 Jun 2006, 15:45)
und falls du irgendwie, was ich nicht glaube, einen 2. wechsel vom amt genehmigt bekommst, musst du innerhalb von 8 uni(!)semestern, dein vordiplom/zwischenprüfung usw haben, denn sonst fliegst du, wegen hochschulgesetzt..
*


ich weiß das nicht hier her gehört, aber in welchem Ansatz des Hochschulgesetzes steht das? Wurde mir zwar auch schon erzählt aber ich habs nicht gefunden. Da steht nur das du, wenn du 8 Semester ohne Vordipl studiert hast, dir die Immatrikulation für einen neuen Studiengang verwährt wird. Mehr nicht, bei Exmatrikulationsgründen steht so was auch nicht.
Quickley
Hi Mondkuchen,

Ich befinde mich zur Zeit in der gleich situation und führe gerade ausgibige Verhandlungen mit dem Bafögamt. Eins kann ich dir sagen...das mit der Begründung wird nicht einfach. Meine Erste Begründung wurde abgelehnt und nun bin ich dabei den dazugehörigen Wiederspruch zu verfassen. Die Stellen da in Dresden ganz schön auf stur. Naja würden sie das bei jedem machen, dann wäre das Land noch mehr pleite, als es ohnehin schon ist pinch.gif

Du kannst ja mal deine Erfahrungen, die du in nächster Zeit machen wirst, posten. Das würde mich schon sehr interessieren, ob du mehr Glück gehabt hast oder nicht. shifty.gif

Gruß

Quickley
mondkuchen
hey,

kann ich machen.

nur mal ne frage, wieso wurde der erste antrag abgelehnt? hattest du neigungswandel als grund angegeben oder einen der anderen?
Quickley
Ich habe viele Gründe angegeben, aber das hat wohl nicht gereicht. Ich habe auch sowas wie Erkrankungen in der Familie angegeben, wo ich nicht viel für die Uni machen konnte und so keine Leistung geben konnte, was auch nicht gelogen ist, aber das hat wohl nicht gereicht. Mein nächster Schritt wird wohl der Gang zum Psychiater sein um mir irgendwas wirksames attestieren zu lassen...mal gucken was das wird sad.gif
loqo
Zitat(mondkuchen @ 27 Jun 2006, 17:28)
nur so zur info: ich habe mich beim bafoeg-amt erkundigt und die haben gesagt, dass es durchaus eine möglichkeit gibt, weiterhin bafoeg zu erhalten, jedoch muss ich dazu eben das begründungsschreiben ausfüllen.

Zitat(loco @ 27 Jun 2006, 15:45)
ein wechsel ist im normalfall bis max. zum 3. uni(!)semester problemlos möglich, danach musst du driftige gründe angeben

Zitat
das einzige was ich wollte, waren tipps zu dem formular und keine lebensberatung.

wer nicht will der hat schon tongue3.gif

Zitat(Quickley @ 27 Jun 2006, 17:37)
Die Stellen da in Dresden ganz schön auf stur.

falsch, die ersparen sich einfach sinnloses hin und her geschicke von anträgen, denn nicht das studentenwerk bewilligt deinen antrag, sondern wohl eher das bundesverwaltungsamt.. das studentenwerk ist quasi nur sachbearbeiter und langer arm des bva..

das sollte ne anmerkung für die sein, die sich immer über das studiwerk aufregen, was sie denn immer für eine existenzvernichtende politik betreiben..

@che.. das wäre allerdings mal interessant, kenne es ehrlich gesagt auch nur vom hören sagen, mit dem 8. sem und diesen textabschnitt über die immatrikulation, nichts aber über die exmatrikulation..
irgend ein paragraphen-dreher einen absatz parat? shifty.gif
Mangoo
Zitat(che @ 27 Jun 2006, 17:36)
ich weiß das nicht hier her gehört, aber in welchem Ansatz des Hochschulgesetzes steht das? Wurde mir zwar auch schon erzählt aber ich habs nicht gefunden. Da steht nur das du, wenn du 8 Semester ohne Vordipl studiert hast, dir die Immatrikulation für einen neuen Studiengang verwährt wird. Mehr nicht, bei Exmatrikulationsgründen steht so was auch nicht.
*


Find ich aber auch richtig. Wer studiert denn bitteschön 8 Semester lang und hat noch nicht mal das Vordiplom?? Nach 8 Semestern schließe ich das Studium schon ab.
Atanasoff
So direkt steht das ja offensichtlich nicht drin, wenn da aber drin steht, dass du nach 8 semestern ohne Vordiplom den Studiengang nicht (nochmal) wechseln kannst, dann ergibt sich das fast. In den meisten Studienordnungen der Studiengänge stht soetwas drin, dass man bis zum 6./8. Semester sein Vordiplom haben muss, sonst wirst du von deiner Fakultät geext, nimmt man das zusammen ergibt da schon einen Begrenzung. Also die Regel bis zum wievielten Semester man sein Vordiplom haben muss, legt afaik jede Fakultät selbst fest.
Quickley
Zitat
falsch, die ersparen sich einfach sinnloses hin und her geschicke von anträgen, denn nicht das studentenwerk bewilligt deinen antrag, sondern wohl eher das bundesverwaltungsamt.. das studentenwerk ist quasi nur sachbearbeiter und langer arm des bva..


Die Entscheidung über die Bewilligung treffen ganz genau zwei Personen aus dem ansässigem Studentenwerk. Einmal der Abteilungsleiter und dann noch eine person, die auch eine leitende Rolle besetzt im StuWe. Ob das nun stimmt weiß ich nicht genau, aber so wurde mir das vom Abteilungsleider mitgeteilt. Also geht der Antrag nicht erst zum bundesverwaltungsamt. noexpression.gif

Gruß

Quickley
loqo
dann wird eben die ordnungsgemäße vergabe überwacht rolleyes.gif
bva zuständigkeiten
nun stell dir mal vor, das wäre nicht so und jedes studiwerk entscheidet nach eigenem ermessen, wer was bekommt und wer nicht noexpression.gif