Zitat
Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (Bafög) zu.
Der Förderhöchstsatz für Studierende steigt von 585 auf 643 Euro. Der Freibetrag für Eltern von Studierenden erhöht sich auf 1.555 von 1.440 Euro. Durch die Novelle werden 18,5 Prozent mehr Studierende, Schülerinnen und Schüler zukünftig gefördert.
Der Förderhöchstsatz für Studierende steigt von 585 auf 643 Euro. Der Freibetrag für Eltern von Studierenden erhöht sich auf 1.555 von 1.440 Euro. Durch die Novelle werden 18,5 Prozent mehr Studierende, Schülerinnen und Schüler zukünftig gefördert.
Quelle: www.bundesregierung.de