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Vollständige Version anzeigen: Die Bahn und das Semesterticket
JoSchu
Reisenden Studenten in Richtung Görlitz ist es in den letzten Tagen vielleicht auch so gegangen: Man fährt gemütlich mit dem RE in Richtung Heimat, hat wie immer sein Ticket ab Arnsdorf gelöst (auch wenn der RE hier nicht hält, allerdings gilt das Semesterticket bis hier) und wird vom Zugpersonal bei der Fahrkartenkontrolle plötzlich angesprochen, man hätte eigentlich ab Radeberg als letztem Halt lösen müssen, aber man würde noch einmal ein Auge zudrücken.
Nanu? Bisher gab es doch auch keine Probleme. Und man fährt die Strecke ja jetzt doch etwas regelmäßiger und dachte, sich im Tarifdschungel der Bahn einigermaßen auszukennen. Und war da nicht vor einiger Zeit ein Schaffner, der einen, als man versehentlich tatsächlich einmal ab Radeberg gelöst hatte, darauf hinwies, dass es ab Arnsdorf reicht?
Was geht da vor sich? Versucht man so, die Kosten für die Tariferhöhung der Bahnmitarbeiter einzunehmen?
Interessanterweise sagen die Beförderungsbedingungen der Bahn nichts dazu, dass bei Nutzung zweier Fahrscheine im "Verbindungsbahnhof" auch tatsächlich ein Halt stattfinden muss. Insofern stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer doppelten Bezahlung für die Strecke Radeberg-Arnsdorf gleich in doppelter Hinsicht - moralisch und juristisch.
truestepper
Vielleicht gibt dieser Link Aufschluß:

http://www.vvo-online.de/de/tickets_und_ne...cket/index.aspx
JoSchu
Zitat(truestepper @ 18 Jul 2007, 19:38)

"Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets sind bei der DB AG grundsätzlich Fahrscheine gemäß der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (Tfv 600) bis/ab dem letzten Haltebahnhof im Geltungsbereich des Semestertickets zu lösen. "
Der Witz ist, dass es einen solche Passus in den Beförderungsbedingungen der DB nicht gibt. Aber selbst dann bleibt die Frage nach der "moralischen" Grundlage: Warum sollte ich für die Strecke Radeberg-Arnsdorf, die ich schon über mein Semesterticket bezahlt habe, nochmal zahlen?

Edit: Ok, habs in den Beförderungsbedingungen des VVO gefunden:
Zitat
Fahrausweise werden mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung ausgegeben.
Die räumliche Begrenzung erfolgt durch Tarifzonen oder Grenzräume (Anlage 1) bzw.
Entfernungen. Die Tarifzonen werden grundsätzlich durch Haltestellen begrenzt. Liegt eine
Tarifzonengrenze zwischen zwei benachbarten Haltestellen, so endet für die Preisberechnung
die Tarifzone an der letzten zur Tarifzone gehörenden Haltestelle. Grenzräume erweitern nicht
die räumliche Gültigkeit einer Tarifzone.
Die zeitliche Begrenzung erfolgt nach Stunden, Tagen, Wochen, Monaten und Jahren.

Die obige Frage nach der Rechtmäßigkit stellt sich mir trotzdem weiterhin.
ThoDi
Zitat(JoSchu @ 18 Jul 2007, 19:48)
Der Witz ist, dass es einen solche Passus in den Beförderungsbedingungen der DB nicht gibt.


Was die DB dazu sagt, ist völlig irrelevant - das Semesterticket ist kein DB-Angebot!
truestepper
Richtig. Der VVO entscheidet über die Tarife im Verbundraum, nicht die DB, da sie nur für die Beförderung verantwortlich ist und dafür beauftragt wird.