Zitat(aeon @ 01 May 2011, 22:08)
Dritt-versuche sind laut Sächs-HG zum nächstmöglichen Termin zu absolvieren, bei den meisten ist das imho im nächsten Semester zur Prüfungsperiode
auch: ich glaube nicht, dass es funktioniert, dass du dich exmatrikulierst. für die Prüfung lernst und dich dann wieder immatrikulierst und die Prüfungen ablegst. Wenn du nicht sogar deinen Prüfungsanspruch komplett verlierst.
Um welchen Studiengang handelt es sich denn?
ProTipp: lass dich für die Prüfungen im nächsten Semester krank-schreiben und versuch später beim dem Prof, wenn du fit bist mündliche Nachprüfungen zu arrangieren. oder schreib sie dann direkt im nächsten Wintersemester mit, so kannst du die Vorlesungen auch noch mal besuchen

Danke für eure Hilfen!
Nach dem Exmatrikulieren kannst du jederzeit dein Studium, von dem Punkt an wo du aufgehört hast, wieder aufnehmen. Beachten muss man, dass dann die aktuelle prüfungsodrnung gilt und nicht mehr die vor der Exmatrikulation (sofern sich überhaupt was geändert hat).
Krankschreiben ist eine gute Idee... leider ist es beim Drittversuch nicht üblich, dass du (in meinem fall) dann erst zum nächstregulären Termin im Winter antreten kannst, sondern dass dir ein gesonderter Termin (meist 2 Wochen nachdem die Krankschreibung abgelaufen ist) angeboten wird (die Prüfung ist dann meist mündlich abzulegen).
Vg