Na so pauschal kann man das glaub ich nicht sagen

Ein Jurist würde wohl sagen es kommt drauf an. ^^
Erste Frage wäre z.B. ob es sich hier um eine AGB handelt (wovon ich mal ausgehe)
und dann eben ob es eine unangemessene Abweichung von der regelmäßigen Verjährung ist.
Zur Verdeutlichung mal nen zitat aus nem BGH Urteil:
"Bei Berechtigungskarten und Gutscheinen, die dem jeweiligen Inhaber die Möglichkeit verschaffen, eine bestimmte Ware oder Leistung zu verlangen, kann zwar nicht jede zeitliche Begrenzung der Gültigkeitsdauer als nicht hinnehmbare Verletzung des Äquivalenzprinzips und unangemessene Benachteiligung des Kunden angesehen werden. Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein"
Es bleibt also eine Interessenabwägung, die aber häufig zugunsten der Verbraucher ging.
Ohne genaue Kenntnisse über den Sachverhalt zu haben, isses also nich so eindeutig.
Am Ende ist es eh ne ganz andere Sache sein Recht auch zu bekommen. Einfach mal hingehen und versuchen den Gutschein einzulösen. Wenn Sie nich wollen, einfach bischen drauf pochen und mit der Rechtsprechung wedeln. Ob Sie sich dann drauf einlassen, ist ja eine andere Frage. Denn daran anschließend dürfte man sich fragen, ob sich ein richtiger Streit lohnt