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Hartz 4 für studenten?
Der_Beo
17 Sep 2006, 14:55
Mein Dad meinte heute zu mir... sohnemann beantrage mal hartz4 vielleicht haben wir erfolg... ioch bekomme kein bafög und bin über 25... meint ihr ich bekomme was... hat da schon jemand erfahrungen gemacht?
Mrs. Spookiness
17 Sep 2006, 15:01
glaub nicht dass das funktioniert, da deine ausbildung ja im grunde förderungsfähig (durch bafög) ist. so hat man mir das damals auf dem sozialamt erzählt.
Der_Beo
17 Sep 2006, 15:02
und mein dad meitne eben das das nur bis 25 so ist...
Chrizzly
17 Sep 2006, 15:56
Vielleicht weil Hartz 4 = Arbeitslosengeld = Sozialhilfe? Könnte ich mir sogar vorstellen. Weiß aber ned, ob Bafög höhere Förderungsbedingungen stellt als Hartz 4.
yocheckit
17 Sep 2006, 17:17
Zitat
[...] Studenten erhalten in der Regel keine Leistungen.
steht im heft der bundesagentur für arbeit zum SGB II.
bis 27 sind deine eltern unterhaltspflichtig, weshalb ich bezweifle, dass es da was gibt.
gewaltfee
17 Sep 2006, 17:23
hartz4 ist theoretisch möglich, wenn du schonmal gearbeitet hast (bundeswehr/zivi zählt auch), welche hürden dir das zuständige amt dann in den weg legt, kann dir kein mensch vorhersagen.
liebe grüße
fee
yocheckit
17 Sep 2006, 17:27
hm.. und was soll das jetzt damit zu tun haben, ob man schon mal arbeiten war??
gewaltfee
17 Sep 2006, 17:30
frag mich doch nicht. wer im haus des wahnsinns überleben will, darf nciht versuchen es zu verstehen ^^
nee, im ernst, mir wurde das nachm bund so gesagt, wenn man noch nie gearbeitet hat, bekommt man nen anderen stempel und kein aglII, sondern im besten fall sozialhilfe. als student ist man trotzdem grundsätzlich bezugsberechtigt. wie genau in dem fall allerdings unterhaltspflicht der eltern und bafög mit reinspielen weiß ich nicht, weil ich keinen bock hatte mich in abhängigkeit vonstaatlichen stellen zu begeben
[edit]: vielleicht macht es sinn, einfach mal hinzugehen/anzurufen und sich zu erkundigen (mittels telephon ne sache von 5 minuten)
Mrs. Spookiness
17 Sep 2006, 17:32
naja, aber als student stehst du doch dem arbeitsmarkt nicht voll zur verfügung und daher glabe ich, dass das nicht geht.
Im äußersten Notfall und eigentlich nur für Alleinerziehende kann es für die Abschlussphase ALG_II als reines, allerdings unverzinsliches Darlehen geben.
denke nicht, dass das zutrifft. die konditionen sind allerdings auh schlechter als die des bafögs
Nein definitiv bekommen Studenten keine Förderung dergleichen...
(auch wenn sie kein BaföG bekommen)
Bitter aber wahr!
Grüße
tinatschi
17 Sep 2006, 18:28
also ich hab gehört das das gehen soll
einfach mal zum arbeitsamt und die tanten fragen, kost ja nix (nur zeit)
und vom arbeiten hängt hartz 4 nich ab, hab das auch für 2 monate zwischen ausbildung und studium kassiert
gewaltfee
17 Sep 2006, 18:43
während der ausbildung hat doch auch jemand für dich in die sozialkassen eingezahlt, oder?
No Name
17 Sep 2006, 18:44
Studenten kriegen kein ALG2 mehr gibts nicht zu sagen.
Zitat(No Name @ 17 Sep 2006, 18:44)
Studenten kriegen kein ALG2 mehr gibts nicht zu sagen.

Richtig hab ich auch gehört....
yocheckit
17 Sep 2006, 19:24
Zitat(gewaltfee @ 17 Sep 2006, 18:43)
während der ausbildung hat doch auch jemand für dich in die sozialkassen eingezahlt, oder?

nein, in ihrem fall nicht. es hängt auch mit sicherheit nicht davon ab, ob man schon mal eingezahlt hat oder nicht, weil das ALG II auch die sozialhilfe ersetzt.
nachfragen kann Der_Beo ja mal, da im begleitheft zum ALG II drin steht: "Studenten erhalten
in der Regel keine Leistungen". mich würden da nämlich mal die ausnahmen interessieren.

/edit: ich schätze, wenn Der_Beo schwanger werden könnte, könnte das auch was mit dem ALG II werden, aber was ist nun unwahrscheinlicher?
Mrs. Spookiness
17 Sep 2006, 19:48
Zitat(tinatschi @ 17 Sep 2006, 18:28)
und vom arbeiten hängt hartz 4 nich ab, hab das auch für 2 monate zwischen ausbildung und studium kassiert

ja hab ich auch (und sogar fast das doppelte als mein jetziges bafög-obwohl ich damals bei meiner mutter gewohnt habe)-da habe ich aber auch dem arbeitsmart 100%ig zur verfügung gestanden (für die zwei monate).
Zitat
"Studenten erhalten in der Regel keine Leistungen"
is auch so.schwangere studentinnen erhalten alg II, wenn der vater keinen unterhalt zahlen kann.
wenn du kein bafög bekommst, deine eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind oder net zahlen können, hast du ja immernoch die mgl., einen studenten-/ ausbildungskredit zu nehmen...das wird der grund für ne ablehnung sein
letzlich ist es wahrscheinl. nur ne sache von der auslegung des paragrafens und da wirds sehr schwer sein, einen anspruch begründen zu können.
ein anruf beim amt is relativ sinnlos. die klären einen ja nich mal richtig bei nem persönl. gespräch im amt auf, bzw. sagen glei, dass studenten generell keenen anspruch haben.
Amelina
17 Sep 2006, 20:26
Man kriegt kein Geld,
in Baden-Württemberg dachten das auch viele, da ja jetzt bald Studiengebühren fällig sind. Wenn du halt keine reichen eltern hast oder Bafög bekommst, bleibt dir nur noch ein Bildungskredit übrig. Ist krass, aber was soll man machen?
Den kann man aber auch über das Bafögamt nehmen und dann sind keine Zinsen fällig - wenigstens eine Sache, die in dem ganzen ok ist.
Naja, müsst ihr euch bei den Langzeitstudenten beschweren, die mehrere Semester(und nicht nur eins oder zwei - das absolut normal ist) über die Regelstudienzeit sind.
phanatos
17 Sep 2006, 22:55
Also ich bekam letztes Semester nur 18 Euro BaFög. Daraufhin hab ich mich an das Arbeitsamt gewandt und nachgefragt was man da machen kann, da meine Eltern mir nicht soviel Geld geben können wie es vielleicht vorgesehen ist.
Man meinte: "Da sie Bafög, wenn auch nur 18 Euro, erhalten sind sie nicht berechtigt Geldleistungen von der ARGE zu erhalten. Den der geringe Betrag des Bafögs sagt uns, dass ihre Eltern sehr wohl in der Lage sind ihnen das Studium zu finanzieren."
Na klasse. Dabei ist die Situation eine völlig Andere. Das Bafögamt sieht ja nur den Bruttolohn und nicht das, was tatsächlich an verfügbarem Geld übrig bleibt nach Abzug der Steuern, Versicherungen sowie laufende Kosten wie Miete und Strom.
Das ich alleine wohne und eigentlich selber für meinen Unterhalt aufkommen will und muss ist da erstmal egal. Die Eltern müssen bis du 27 Jahre alt bist zahlen. Punkt.
Ja genauso ist es. Deine Eltern erhalten ja auch bis du 27 bist Kindergeld. Das kannst du dir auch direkt auszahlen lassen, wenn das deine Eltern lieber verfrühstücken, anstatt es für dich einzusetzen.
Dass du alleine wohnst ist mehr oder weniger dein persönliches Unglück. Wenn man es nicht hat, kann man es sich auch nicht leisten.
Es bleiben dir dann halt noch 2 andere Wege um noch genügend Geld zu bekommen. Entweder du arbeitest für 400 Euro im Monat (zusammen mit dem Kindergeld reicht das) oder du holst dir einen Studienkredit.
Es ist ja nicht so, dass für die Studenten nicht vorgesorgt wäre, von daher wäre es widersinnig Studenten zur ALG II zu berechtigen.
melder55
18 Sep 2006, 08:09
immer dieses fördern. jeder freut sich wenn er bekommt - klar !
aber es ist blödsinn das geld der anderen (ja da gibt es welche die es verdienen müssen) einfach für "jeden" zu verschenken ...
gewaltfee
18 Sep 2006, 10:56
nur so am rande: sobald das kindergeld für die jüngeren jahrgänge von 27 auf 25 jahre verkürzt wird, müssen die eltern auch nurnoch bis 25 für den unterhalt aufkommen.
ich kenn mich mit den dresdner ämtern noch nicht so aus, in berlin sind die in der regel sehr kulant.
No Name
18 Sep 2006, 11:01
Zitat(gewaltfee @ 18 Sep 2006, 10:56)
nur so am rande: sobald das kindergeld für die jüngeren jahrgänge von 27 auf 25 jahre verkürzt wird, müssen die eltern auch nurnoch bis 25 für den unterhalt aufkommen.

Das wollte ich schon nachfragen ob das denn so ist, möchte mich aber nicht auf deinen Kommentar hier verlassen. Ich bitte also mal um konkrete Angaben in Gesetzestexten.
§ 33 Absatz 2.2.b SGBIIZitat
Für alle, die im Jahr 2006 25 oder älter werden, bleibt es bei der alten Altersgrenze. Alle, die 2006 24 werden, bekommen noch bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld. Für alle jüngeren gilt die neue Altersgrenze von 25. So findet es sich - komplizierter formuliert - im am 29.06.2006 vom Bundestag verabschiedeten Steueränderungsgesetz 2007 (Artikel 3 "Änderung des Bundeskindergeldgesetzes", 3.). Dieses Gesetz muss schließlich noch vom Bundesrat bestätigt werden, es wären also theoretisch noch Änderungen denkbar.
siehe
Gesetzentwurf Seite 20-21
Artikel 3.3.
Chrizzly
18 Sep 2006, 12:20
Zitat(Amelina @ 17 Sep 2006, 20:26)
(...) Bildungskredit (...) über das Bafögamt nehmen und dann sind keine Zinsen fällig (...)

Wird der nich mit EURIBOR + 1 % verzinst? Also mehr als 4 %? Zwar ziemlich günstig aber immer noch höher als die Inflationsrate...
Amelina
18 Sep 2006, 18:21
Nein, hier musst de keine Zinsen zahlen. Wir hatten es uns auch überlegt, da Bafög aus ist. Aber meine Eltern übernehmens halt, ist ja nur noch bis Mai.
Also, wenn man kein Bafög mehr bekommt, in nem Bundesland studiert wo Studiengebühren sind, dnn ohne Zinsen. Ach ja, keine ahnung wie das in Sachsen ist, da sind ja noch keine Studiengebühren. Seid froh. Alles Abzocke.