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Vollständige Version anzeigen: Infos zu Zweitwohnsitzsteuer/Bescheide
ulli
Liebe Zweitwohnsitzsteuerbetroffene,

hier gibt es für euch Informationen bezüglich der Zweitwohnungssteuer der Stadt Dresden. Dies gliedert sich in zwei Teile: 1. Informationen für Studierende, die einen Bescheid bekommen haben und 2. Informationen für Studierende, die eine Steuererklärung zugeschickt bekommen haben.
Bei Fragen wendet euch an ulli(at)stura.tu-dresden.de, aber bitte lest erst und fragt dann.

1. Studierende mit Bescheid

in den letzten Tagen haben die meisten von euch einen Bescheid zugeschickt bekommen, in dem eine Summe x (meist im Rahmen zwischen 60 und 120 Euro) für die vergangenen 9 Monate verlangt werden. Darüber hinaus ist eine Summe festgelegt, die zukünftig pro Quartal gezahlt werden muss. Für euch steht die Wahl, die Steuer zu zahlen, euch umzumelden oder sich dagegen zu wehren. Letztere sollten jetzt weiterlesen

Der StuRa hat sich schon vor geraumer Zeit gegen diese Steuer ausgesprochen und hat Gelder freigegeben, um Musterklagen gegen diese Steuer für drei Studierende zu bezahlen. Der StuRa wird diesen Beschluss jetzt auch umsetzen und hat sich eine Kanzlei gesucht, die diesen Weg für uns und für euch beschreiten wird. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass wir nicht sicher sein können, eine juristischen Erfolg zu erreichen. Es gibt unterschiedlich lautende Urteile zur Zweitwohnungssteuer und noch keines ist endgültig entschieden. Wir sehen unsere Erfolgsaussichten sehr gemischt. Im Anschluss möchten wir euch erklären, wie der normale Weg ist und wie unsere Lösung aussieht. Also bitte lest in aufmerksam weiter.

Der normale Weg würde wie folgt aussehen:

1. Erlassung des Bescheides
2. Widerspruch gegen den Bescheid
3. Die Stadt schickt einen Abhilfebescheid (In diesem erklärt die Stadt, wie sie zu dem Widerspruch steht und teilt mit, wie sie voraussichtlich entscheiden wird. Euch würde dann die Möglichkeit gegeben eine Stellungnahme dazu zu verfassen oder den Widerspruch zurückzuziehen.)
4. Widerspruchsbescheid durch die Stadt (Wenn dieser positiv ist, würde die Steuerpflichtigkeit entfallen)
5. Bei negativem Ausgang habt ihr eine gewisse Frist gegen den Bescheid zu klagen (Dies würde in der Regel durch mindestens zwei Instanzen gehen und in der ersten Instanz ungefähr 18 Monate oder länger dauern. Solltet ihr dagegen nicht klagen, erkennt ihr den Bescheid an.)

Hier noch einige zusätzliche Informationen dazu:
a. Ein negativer Widerspruchsentscheid kostet euch 35 bis 50 €, je nach Aufwand
b. Solltet ihr nach der Abhilfe den Widerspruch zurückziehen würden die Gebühren entfallen
c. Im Falle der Klage würden euch bei einer Niederlage zusätzliche Kosten entstehen
d. Dieser Weg dauert durch zwei Instanzen mindestens 3 Jahre
e. Für die gesamte Zeit des Widerspruches und der Klage müsstet ihr trotzdem zahlen und würdet im Erfolgsfall die Steuer erstattet bekommen

Der StuRa wird einen anderen Weg wählen. Wir möchten ein Musterverfahren gegen die Stadt Dresden anstrengen. Wir hoffen also auf einen großen Pool von Widerstandswilligen und werden daraus zusammen mit der Kanzlei drei Fälle aussuchen, welche stellvertretend klagen. Dieses soll ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sein und wird parallel mit dem Widerspruch eingereicht

So würde der oben genannte Weg entfallen und einen Bescheid würde es wahrscheinlich erst nach Abschluss des Verfahrens geben. Wir hoffen also, dass die Stadt die Widersprüche nicht bescheidet und erst mit dem Ende der Klage eine Bescheid erlässt oder euch sogar die Möglichkeit gibt, den Widerspruch nach einem für uns negativen Ende zurückzuziehen, so dass euch keine Kosten entstehen. Es ist anzunehmen, dass die Stadt dieses mitmacht.

Im Übrigen kann auch ein vorläufiges Verfahren durch zwei Instanzen 18 Monate dauern. Immer noch langsam, aber schneller als ein normales Verfahren.

Um mit uns diesen Weg zu gehen und auch in den Genuss eines anwaltlich formulierten Widerspruches zu kommen, müsst ihr euch aber an die Kanzlei wenden und euch von ihr vertreten lassen. Für die meisten von euch würde dieser Schritt kostenneutral erfolgen. Also euch würden keine anwaltlichen Gebühren aufgedrückt werden. Trotzdem wäret ihr anwaltlich vertreten. Diese Variante ist aber abhängig von eurem Einkommen. Um nähere Informationen zu bekommen und/oder daran teilzunehmen schreibt bitte eine Mail an: ulli(at)stura.tu-dresden.de Dies ist notwendig, da wir gern eine Überblick über die Anzahl der Fälle bekommen möchten. Für jeden von euch ist das sicherlich ein schaffbarer Umweg.

Wir müssen diesen Weg wählen, da der StuRa sich nicht in der Lage sieht, Musterwidersprüche zu formulieren oder euch andere juristische Hilfe zukommen zu lassen. Wir sind weder Juristen, noch können wir die Verantwortung dafür übernehmen. Mit dem genannten Weg können wir die Fälle sammeln und euch alle ordentlich vertreten. Für die Klagen selber können wir nur Studierende nehmen, die auch an der TU Dresden immatrikuliert sind, jedoch steht der Weg mit der anwaltlichen Vertretung in dem Pool allen Studierenden offen.

Wir wollen keinen zwingen diesen Weg zu wählen und am Ende ist es eure Entscheidung. Wir sind überzeugt, dass es der beste Weg ist und am wahrscheinlichsten in eurem Sinne erfolgt. Gern stehen wir auch für Beratungen bereit. Jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr ist Ulrich Rückmann für Fragen aller Art im StuRa zu erreichen. Am Besten ist es, persönlich vorbeizukommen. Am Donnerstag, dem 23.11. wird es einen Extra-Termin im StuRa zwischen 16 und 18 Uhr geben.

2. Informationen für Steuererklärungen

Wenn ihr erst vor kurzem eine Steuererklärung zugesandt bekommen habt, dann wendet euch für eine näheren Beratung an: ulli(at)stura.tu-dresden.de Hier bekommt ihr wichtige Informationen zum Ausfüllen dieser Erklärung.
Auf alle Fälle müsst ihr diese Erklärung ausfüllen und in der angegeben Frist zurückschicken. Hier sind noch keine Widersprüche möglich, da es sich nicht um einen Bescheid handelt, sondern nur um eine Vorstufe, damit ein Bescheid erlassen werden kann. In Kürze werden auf unserer Internetseite wieder Informationen dazu bereitstellen.
schennster
Welche ist denn die beauftragte Kanzlei?
FrodoBaggins
Zitat(schennster @ 20 Nov 2006, 19:02)
Welche ist denn die beauftragte Kanzlei?
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Selbst wenn jetzt geklagt, muss trotzdem bezahlt werden, da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat. In Dresden sind ca. 450 Studenten betroffen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (5A 118/04) ist noch nicht rechtskräftig. In einem neueren Urteil des verwaltungsgerichts Schwerin wird die Zweitwwohnsitzsteuer betätigt (3A 1504/04).
Man kann jetzt wegen des Geldes klagen und sich auf einen Rechtstreit einlassen, der einem sowieso nichts mehr nützt und der wahrscheinlich scheitern wird, oder aber man meldet sich einfach um... und wenn man den Sachbearbeitern nicht ganz blöde kommt, weil die auch nur Menschen sind, dann helfen die einem auch...
Chris
Die Klage hat zwar keine aufschiebende Wirkung, doch ist wohl, laut der Darstellung des StuRas davon auszugehen, dass die negativen Bescheide erst nach Abschluss des Verfahrens erstellt würden. Insofern müsste man wohl nichts vorher zahlen.

Und über den Ausgang des Verfahrens kann man nur spekulieren. Die sichere Variante ist natürlich sich umzumelden, und für 7 Euro im Jahr die benötigten Versicherungen zu erweitern.
ulli
liebe leute,

ich will hier noch nicht sagen, welche kanzlei das macht. wir müssen erst den vertrag unterschreiben. das machen wir wahrscheinlich heute oder morgen. außerdem will ich, dass die leute sich beimir melden. ich brauche auch einen überblick über die anzahl der leute.

unsere klage hat einen aufschiebende wirkung. das ist ein sogenanntes 80/v. verfahren. einstweiliger rechtsschutz. trotzdem kann es passieren, dass man das geld dann nachzahlen muss. das schöne bei unserem modell ist, dass wir alle unter einen hut bekommen, aber nur drei leute klagen. außerdem entstehen außere möglicherweise den kosen für die den widerspruchsbescheid keinerlei kosten. aber ob wir gewinnen, dass wissen wir nicht. mit den urteilen hast du recht. es gibt welche für uns welche gegen uns. aber wir zwingen keinen, dabei mitzumachen, sondern bieten es nur an.

es scheint studenten zu geben, die sich ihrer heimat besonders verbunden fühlen und ihr kein geld wegnehmen wollen oder der eltern hartz 4 beziehen und die ansonsten umziehen müssten. das prinzip der steuer ist, dass die leute sich ummelden sollen, damit die stadt mehr schlüsselzuweisungen bekommt (600-700 euro im jahr). das bekommt dann die gemeinde, von der man sich wegmeldet, nicht mehr.

wir gehen davon aus, dass die leute, sie sich noch nicht umgemeldet haben, das auch nicht mehr machen werden und gegen die steuer sind. den wollen wir helfen. und wer sich ummelden soll, dass wöllte ich doch lieber den menschen überlassen, die davon betroffen sind. es ist ganz allein ihre sache
Socres
ich habe mich bereits im april umgemeldet und trotzdem einen bescheid für januar bis april erhalten, was soll ichn machen?
ulli
Zitat(Socres @ 22 Nov 2006, 16:03)
ich habe mich bereits im april umgemeldet und trotzdem einen bescheid für januar bis april erhalten, was soll ichn machen?
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da warst du leider ein bißchen zu spät. die stadt hat aus billigkeitsgründen den menschen die steuer erlassen, die sich innerhalb der ersten zwei drei monate umgemeldet haben. pech für dich.
ich würde dir raten, dass du die steuer bezahlst, so viel wird es nicht sein, und die sache danach ruhen lässt. es ist freglich, ob es sich lohnt, wegen 4 monaten einen aufstand zu machen, da du dich ja umgemeldet hast und damit die sache ausgestanden ist. du kannst dich dagegen wehren, aber ich würde dir davon abraten.