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Vollständige Version anzeigen: Kinder müssen draußen bleiben
asmo
Ein Restaurantbesitzer aus Kraiburg in Bayern hat sein Lokal zur kinderfreien Zone erklärt. Kinder unter 12 Jahren haben keinen Zutritt. Dagegen hagelt es allenthalben Protest: vom Jugendbeauftragten der Kleinstadt bis zur bayerischen Familienministerin, alle wollen dem vermeintlichen Kinderfeind das Leben schwer machen. Verstößt der Wirt gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Inzwischen überprüft sogar das Bundesjustizministerium diese Frage.

Darf man so etwas sagen?! Kinder nerven manchmal unglaublich! Und die dazugehörigen Eltern auch. Weil sie nichts unternehmen, wenn ihr Nachwuchs mit Schuhen auf S-Bahn-Sitzen herumtrampelt oder ein endloses Schrei-Konzert an der Supermarktkasse anstellt. Bin ich jetzt kinderfeindlich? Ein heikles Thema. Nicht für einen Gastwirt aus Bayern. Er zog seine ganz eigenen Konsequenzen aus schlechter Erziehung und mangelhaftem Benehmen: Lokal-Verbot für Kinder unter 12 Jahren! Damit trat er eine Protestlawine los.

http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitr...ag_6627857.html
Chris
Die Idee die dahinter steht ist in der Tat einen Gedanken wert. Ob die Tat an sich gut oder schlecht ist, keine Ahnung. Es ist verständlich, dass man Kinder nicht zu sehr einschränken, und ihnen eine gute Kindheit gönnen sollte. Dass aber einige Eltern ihren Kindern nur noch sehr wenig verbieten, muss meiner Ansicht nicht sein. Ein Kind muss einfach lernen, dass in einer Gesellschaft nicht alles möglich ist, was machbar ist. Und das hat meinem Eindruck nach schon abgenommen. Sei es, dass man keinen Respekt mehr vor dem Lehrer hat, oder sei es dass man Happy Slapping betreibt.
asmo
Das war nicht die Antwort, die ich als erste erwartet hätte. Nice! smile.gif
Romeryo
Sollte man meiner Meinung nach nich auf alle Kids münzen. Gibt auch einige die noch benehmen kennen oder wenigstens die Klappe halten im Restaurant.
Wenn die Blagen plärren kann ma die Alten immer noch verwarnen da mal was zu tun (Erziehung?), ansonsten rauswerfen~ So einfach is das. Is doch gutes Hausrecht Lärm entsprechend zu entsorgen shifty.gif
asmo
Zitat(Romeryo @ 02 Nov 2007, 00:30)
Sollte man meiner Meinung nach nich auf alle Kids münzen. Gibt auch einige die noch benehmen kennen oder wenigstens die Klappe halten im Restaurant.
Wenn die Blagen plärren kann ma die Alten immer noch verwarnen da mal was zu tun (Erziehung?), ansonsten rauswerfen~ So einfach is das. Is doch gutes Hausrecht Lärm entsprechend zu entsorgen  shifty.gif
*


Das mag gut klingen, ist aber nicht zu realisieren, ohne Aufsehen zu erregen.
Romeryo
Wieso? Geht n Kellner hin und flüstert den Eltern mal was. Wenns ni hilft, bittet er sie eben höflich zu gehen. Da andre Gäste es sowieso befürworten müssten, wieder in Ruhe essen zu können~ Also entweder Kinder ordentlich erziehen oder eben ne mitnehmen. Kommt auch billiger xD
asmo
Diesem ganzen freundlichen Tohuwabohu ist der Betreiber halt mal aus dem Weg gegangen. cool.gif
Juri
​​
asmo
Ich denke nicht...kommt Zeit, kommt Reife...meistens. Hier wäre eher interessant zu fragen, warum sich niemand über Mutter-Kind-Cafes beschwert hat.
Chris
Also Kinderlärm kann schon sein. Ist auch normal. Ein Kind, das nicht rumschreit ist nicht normal. Wenn ein Kind aber beim Essen eine halbe Stunde rumplärrt, nur weil es keine Cola bekommt, dann passt was nicht. Ersteres würde ich tolerieren, bei zweiterem durchaus ein diskretes Vorgehen whip.gif des Kellners befürworten.

Im übrigen finde ich Mutter-Kind-Cafes diskriminierend erziehenden Vätern gegenüber.
asmo
Zitat(Chris @ 02 Nov 2007, 00:50)
Im übrigen finde ich Mutter-Kind-Cafes diskriminierend erziehenden Vätern gegenüber.
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rofl.gif
Dann beschwer dich, wenn es soweit ist.
drölf
Zitat(Romeryo @ 02 Nov 2007, 00:34)
Wieso? Geht n Kellner hin und flüstert den Eltern mal was.
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Zitat
stelln'se das teil ab oder ich tu's!


oder wie? happy.gif
simpson
kinder dürfen alles..das fängt zuhause an..wo kinder sich an keinerlei ruhezeiten zu halten haben..und hört im restaurant höchstens auf, weil der wirt das hausrecht genießt.
wenn in der kneipe/restaurant ein glas umgeworfen wird, geschwister sich zoffen usw., dann liegt dass doch nicht an mangelnder erziehung. nur einzelkinder wissen nicht wie das is wink.gif

mich würde interessieren ob der wirt selber kids hat..
an sich finde ich die idee aber nicht schlecht.
caprice
Solange Eltern mit Kindern noch andere Restaurants zur Auswahl haben find dich das gut. Würde persönlich auch jederzeit ein kinderfreies Lokal vorziehen yes.gif . Warum sich Eltern überhaupt den Stress machen die Kinder mitzunehmen ... tz. Die essen und trinken doch eh nur das was sie zu Hause sehr viel billiger haben könnten... Fürs selbe Geld kann man auchn Jugendlichen aus der Nachbarschaft auf die Kinder aufpassen & Spaghetti kochen/Pizza machen lassen. Dann haben alle was davon °° Bevor die nich 2h still sitzen können würd ich kein Kind mitnehmen angry.gif .
Chris
Ein Kind kann keine 2h still sitzen. Soll es auch gar nicht. Aber einen gewissen Respekt besitzen. Den Onkel am Nachbartisch mit "was ist denn das auf deinem Teller, darf ich das mal anlangen?" nerven ist einfach nicht.
the ox
Zitat(Chris @ 02 Nov 2007, 10:04)
Den Onkel am Nachbartisch mit "was ist denn das auf deinem Teller, darf ich das mal anlangen?" nerven ist einfach nicht.
*

Jetzt mal Hand aufs Herz, wie oft passiert Dir das denn? Ich behaupte mal von mir, dass ich wirklich einiges Geld im Monat in die Gastronomie trage, aber solche Szenarien gehören bestimmt nicht zum Alltag. Irgendwie passt die Disskusion auch hierzu.
lusch3
ist auch nur ein sympton für einen mangel in der gesellschaft...in dem fall in der erziehung. ich kenn mind 5 kinder die total toll erzogen sind, aber dass das natürlich nur die ausnahme der regel ist, ist mir auch klar. von daher hilft evtl. so eine aktion, darauf aufmerksam zu machen, dass viele eltern mit ihren kindern völlig überfordert sind und sich dahingehend etwas ändern muss.
32er-maul
So viel ich weiß ist die Alterseingrenzung dieses Restaurantbetreibers absolut in Ordnung.

Aus dem Gaststättengesetz (GastG) entnehme ich:

Zitat
§ 1 Gaststättengewerbe

(1)
Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3. (weggefallen)
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

(2)
Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt ferner, wer als
selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der
Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum
Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten
Personenkreisen zugänglich ist.



Niemand, der eine Gaststätte (oder irgendeinen anderen Laden) betreibt ist dazu verpflichtet/kann dazu gezwungen werden (Ausnahme von der Regel z.B. Apotheken) jede beliebige Person in seine Räumlichkeiten rein zu lassen/ihr etwas zu verkaufen. Der Geschäftsmann an sich wird natürlich daran interessiert sein, möglichst viel zu verkaufen um möglichst viel Umsatz/Gewinn zu erzielen, aber wie gesagt, man kann ihn nicht dazu zwingen! Genausowenig hat ein potentieller Käufer, der sich in einem Geschäft aufhält einen Anspruch darauf etwas zu kaufen. Das Argument: "Die Hose liegt im Schaufenster. Der ausgeschriebene Preis lautet 50,00€. Hier hast Du 'nen Fuffi. Gib' mir das Ding." gibt es nicht. Es handelt sich bei der Hose im Schaufenster lediglich um eine "Invitatio ad offerendum", also um eine Einladung ein Angebot ab zu geben. Klartext: Hin zum Verkaufspersonal und dann sagen: "Ich will die Hose aber nur für 45,00€ kaufen." Und dann je nach Antwort in das Kaufgeschäft einwilligen, oder ein neues Angebot abgeben, oder gehen.



Das sogenannte "Antidiskriminierungsgesetz" heißt in Wirklichkeit "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Daraus entnehme ich:

Zitat
§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 Anwendungsbereich

(1)
Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses
Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für
den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von
Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und
Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen
Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines
Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung
einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der
Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder
Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten
Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher
Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
, einschließlich von Wohnraum.

(2)
Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches
Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche
Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.

(3)
Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung
wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche
Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.

(4)
Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und
besonderen Kündigungsschutz.


Der Wirt ist eine natürliche Person des Privatrechts. Er kann tun und lassen was er will, solange er dadurch niemadem Schaden zufügt (Privatautonomie, Vertragsfreiheit, usw.). Fraglich ist, ob einem unter Zwölfjährigen (und seinen Aufsichtsperson(en), vorausgesetzt er befindet sich in Begleitung solcher) ein Schaden entsteht, wenn er nicht in dieses eine Lokal rein darf. Wohl eher nicht - es sei denn er ist kurz davor zu verhungern.

Ich würde sogar soweit gehen und sagen, ein Wirt könnte sein Lokal beispielsweise nur für blonde Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren betreiben und allen anderen ein generelles Zutrittsverbot aussprechen.
Idea.gif
Chris
@32-maul:
Also für mich ist eine Gaststätte schon eine Dienstleistung, die dem öffentlichen Raum zur Verfügung steht.

@the ox:
Ich weiß, dass es passiert. Ich kann aber nicht einschätzen wie oft es passiert. Wie gesagt, ob diese Maßnahme des Wirtes gut ist, kann ich nicht einschätzen. Ich weiß aber, dass Kinder respektloser sind als früher. Ob das aber so bleibt, ist nicht abzuschätzen. Denn so wie es aussieht, legt unsere Generation wieder mehr Wert auf eine gute Kindererziehung. Also hoffen wir das beste smile.gif
asmo
Zitat(Chris @ 02 Nov 2007, 11:03)
Ich weiß aber, dass Kinder respektloser sind als früher. Ob das aber so bleibt, ist nicht abzuschätzen. Denn so wie es aussieht, legt unsere Generation wieder mehr Wert auf eine gute Kindererziehung. Also hoffen wir das beste smile.gif
*


Ist das so? Ich wäre mit derartigen Pauschalisierungen vorsichtig. Her mit den Fakten...und eigene Erfahrungen reichen da nicht. wink.gif
Chris
Sehen meine Eltern genauso, die müssen es wissen, schließlich haben sie als Lehrer jeden Tag mit Kindern zu tun (und das nicht erst seit gestern).

Ps: ist zwar auch nur eine Art eigener Erfahrung, aber mit einer sehr großen empirischen Stichprobe.
asmo
Mit deinem PS hast du aber gerade nochmal eine schnippige Antwort meinerseits vorgebeugt. tongue3.gif
the ox
Die Jugend war schon in der Antike schlecht.
"Ich habe überhaupt keine Hoffnung mehr in die Zukunft unseres Landes, wenn einmal unsere Jugend die Männer von morgen stellt. Unsere Jugend ist unerträglich, unverantwortlich und entsetzlich anzusehen." Aristoteles
"Unsere Jugend ist heruntergekommen und zuchtlos. Die jungen Leute hören nicht mehr auf ihre Eltern. Das Ende derWelt ist nahe." Keilschrifttext aus Ur, Chaldäa, um 2000 vor Christus
rakete
ja, gute gefälschte Statistiken darüber, daß die Erziehungsqualität im Schnitt sehr viel mieser geworden ist, gerade auch durch unkontrollierte Medienberieselung und Erziehungsmangel, hät ich auch mal gerne...

meine empirischen Erfahrungen haben mir gezeigt, daß Kinder sehr viel respektloser gegenüber allem sind, egal ob geistige oder materielle Werte, ein Handy für 500€ ist für die Kids von heute nur ein 2 Monats Ding und nächstenliebe äusser sich meist in "verpiss Dich Du Asi!"...
Diese Erfahrungen beruhen auf 2 Semester Bahnfahren jeden morgen und nachmittag quer durch Hannover...

/edit: zum Thema: wer keine Kinder in seinem Lokal haben will, soll sie auch aussperren können. Bei Hunden regt sich ja auch keiner auf, wenn die draussen bleiben müssen... da muß man so tolerant sein und Ihn lassen, auch wenn es einem nicht gefällt seine unerzogenen Bälger zu Hause zu lassen...
32er-maul
Zitat(Chris @ 02 Nov 2007, 11:03)
@32-maul:
Also für mich ist eine Gaststätte schon eine Dienstleistung, die dem öffentlichen Raum zur Verfügung steht.


Tatsächlich aber hält der Wirt nur seine eigenen Räumlichkeiten bereit um dort seine eigenen Geschäfte zu machen. Und diese kann er (im Rahmen der Gesetze, also z.B. kein Alkoholausschank an Minderjährige) anbahnen/durchführen mit wem er will. Und wenn er nicht will, muss er auch nicht.

Warst Du eigentlich schon einmal auf einer Ü30-Party?!?! smile.gif
asmo
Zitat(rakete @ 02 Nov 2007, 11:32)
Diese Erfahrungen beruhen auf 2 Semester Bahnfahren jeden morgen und nachmittag quer durch Hannover...
*


Deine Erfahrung kann dir aber nicht sagen, ob es vor 10 Jahren nicht genauso war. shifty.gif
rakete
vor 10 Jahren war ein Zeitpunkt zu dem ich gerade 10 Schuljahre lang jeden Tag Bus mit ganz vielen Kindern und so gefahren war...
Hmm... wenn ich das mal so vergleiche, dann denk ich nur, das die Qualität der Randalierer extrem zugenommen hat, die Quantität an kindlich bis jugendlichen Randalierern allerdings relativ gleich geblieben ist...
Chris
Zitat(32er-maul @ 02 Nov 2007, 11:32)
Tatsächlich aber hält der Wirt nur seine eigenen Räumlichkeiten bereit um dort seine eigenen Geschäfte zu machen. Und diese kann er (im Rahmen der Gesetze, also z.B. kein Alkoholausschank an Minderjährige) anbahnen/durchführen mit wem er will. Und wenn er nicht will, muss er auch nicht.

Warst Du eigentlich schon einmal auf einer Ü30-Party?!?!  smile.gif
*

Ich will auch mal zitieren
Zitat(AGG @ §19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot)
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die

1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.

Also so eine Bewirtung in der Gaststätte, sofern sie nicht zu einer öffentlichen Dienstleistung gehört, gehört dann auf jeden Fall zu den Massengeschäften. Das einzige was uns noch in die Quere kommen könnte wäre dann
Zitat(AGG @ §20 Zulässige unterschiedliche Behandlung)
(1) 1Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. 2Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung

1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,


Wobei eben die Frage ist, ob durch die Kinder wirklich ein Schaden entsteht. Aber Schaden entstehen ist sicher recht schwammig, da könnte man anführen, dass weniger Gäste kommen, weil Kinder anwesend sind ... *glaub*
tinatschi
Zitat(the ox @ 02 Nov 2007, 10:27)
Jetzt mal Hand aufs Herz, wie oft passiert Dir das denn? Ich behaupte mal von mir, dass ich wirklich einiges Geld im Monat in die Gastronomie trage, aber solche Szenarien gehören bestimmt nicht zum Alltag.
*



dann erinner ich nur mal an brunch in der scheune und die ganzen muttertiere mit plagen am nachbartisch...ich hab mich ernsthaft gestört gefühlt...
aktsizr
und? ist halt so. sind eben kinder. ihr habt probleme..
32er-maul
Ja, Chris.

Nichtsdestotrotz zählt die persönliche Freiheit des Einzelnen (Privatautonomie) prinzipiell mehr als irgendwelche Ansprüche/Rechte der Öffentlichkeit.

Siehe dazu Artikel II Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

Zitat
(1)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Du kannst einen Autohändler nicht darauf verklagen, Dir ein bestimmtes Auto zu verkaufen, nur weil Du es Dir leisten kannst und Du es willst. (Das "ZU VERKAUFEN - 10.000,-" Schild ist genauso "wirkungslos" wie sagen wir eine Speisekarte wink.gif ) Und wenn Dich der Autohändler auffordert sein Gelände zu verlassen, musst Du dem Folge leisten. Und wenn er ein Schild aufstellt mit der Aufschrift "Kein Zutritt für Chrisse!" (Was nicht passieren wird, weil er seine Karren - egal an wen - verkaufen will.), dann kannst Du auch nichts dagegen tun. Er könnte auf dem Parkplatz auf seinem Gelände auch "Porsche ONLY!" Schilder aufstellen und dann alle wiederrechtlich abgestellten Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen lassen. Den Fahrern/Haltern der abgeschleppten Fahrzeuge entstünde dadurch sicherlich ein finanzieller Aufwand/Schaden, aber das Recht des Händlers geht vor. Genauso kann unser Wirt ein "Kein Zutritt unter zwölf Jahren" Schild oder ein "Nur Bartträger" Schild an seine Türe hängen und hinter diesselbige einen Rausschmeißer stellen. Es gibt einfach kein Gesetz, dass es Betreibern von Gaststätten vorschreibt jeden, der zahlen kann, auch zu bewirten. Dann müsste es ja auch eine Regelung (wie beispielsweise bei Apotheken) geben, die einen "Notdienst" vorschreibt, damit immer irgendwo eine Kneipe offen hat und damit die Not-/Mindestversorgung der Bevölkerung gewährleistet.

Und: In einem Restaurant/Speiselokal werden keine Massengeschäfte abgewickelt. Nach dem Gesetz sind Massengeschäfte solche Geschäfte, bei denen das Ansehen der Person keine oder nur eine nachrangige Rolle spielt und die deshalb auch "zu vergleichbaren Bedingungen" begründet und durchgeführt werden. Grundlegendes Merkmal bei der Einordnung eines Geschäftes als Massengeschäft ist darüber hinaus, dass es sich dabei nicht um einen einmaligen Sachverhalt handelt, sondern um ein Geschäft, das eine Vielzahl von Fällen betrifft, beispielsweise der Betrieb von Zigarettenautomaten.
Chris
Zitat(32er-maul @ 02 Nov 2007, 14:06)
Nichtsdestotrotz zählt die persönliche Freiheit des Einzelnen (Privatautonomie) prinzipiell mehr als irgendwelche Ansprüche/Rechte der Öffentlichkeit.

Bitte, jeder darf seine Privatautonomie in seinem Privatraum so fortführen, wie er will. Dann hängt der Wirt aber bitte auch seine Werbung außen ab und lässt fortan seine Gaststätte von außen aussehen, wie ein ganz normales Haus. In dem Moment, wo er nämlich Werbung treibt, tritt er nämlich in das öffentliche Leben, und dann hat es sich was mit seiner Privatautonomie.

Zitat
Siehe dazu Artikel II Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

Ja, die Rechte der anderen. Mein Recht ist es, nicht durch Werbung belästigt zu werden, die ich nicht wünsche (siehe UWG, §7,1). In diesem Sinne kann Werbung, sofern sie in der Öffentlichkeit angebraucht wird, nur für alle Personen bestimmt sein, die an dieser Öffentlichkeit teilnehmen. Denn es steht wohl außer Frage, dass ich keine Werbung sehen möchte, die mich von vorneherein von der Teilnahme ausschließt. Eine Ausnahme bilden gesetzliche Einschränkungen. Dort darf dann aber auch nur an Orten geworben werden, an denen lediglich die Zielgruppe erreicht wird (z.B. Sexwerbung im Fernsehen nur nach 22 Uhr).
Zitat
Du kannst einen Autohändler nicht darauf verklagen, Dir ein bestimmtes Auto zu verkaufen, nur weil Du es Dir leisten kannst und Du es willst. (Das "ZU VERKAUFEN - 10.000,-" Schild ist genauso "wirkungslos" wie sagen wir eine Speisekarte  wink.gif ) Und wenn Dich der Autohändler auffordert sein Gelände zu verlassen, musst Du dem Folge leisten. Und wenn er ein Schild aufstellt mit der Aufschrift "Kein Zutritt für Chrisse!" (Was nicht passieren wird, weil er seine Karren - egal an wen - verkaufen will.), dann kannst Du auch nichts dagegen tun.

Nein, ich kann einen Händler nicht darauf verklagen, dass er MIR persönlich ein Auto verkauft. Wenn er aber sich weigert an alle mit meinem Nachnamen Autos zu verkaufen, muss er sehr genau begründen können, warum er das tut. Ansonsten diskriminiert er nämlich meine Familie. Oder um es plakativ zu machen: er kann ein Schild hinstellen auf dem steht: "Keine Autos für Juden".
Zitat
Er könnte auf dem Parkplatz auf seinem Gelände auch "Porsche ONLY!" Schilder aufstellen und dann alle wiederrechtlich abgestellten Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen lassen.

Auch hier müsste man wieder genau rechtfertigen, warum keine anderen Autos abgestellt werden dürften.

Zitat
Und: In einem Restaurant/Speiselokal werden keine Massengeschäfte abgewickelt. Nach dem Gesetz sind Massengeschäfte solche Geschäfte, bei denen das Ansehen der Person keine oder nur eine nachrangige Rolle spielt und die deshalb auch "zu vergleichbaren Bedingungen" begründet und durchgeführt werden. Grundlegendes Merkmal bei der Einordnung eines Geschäftes als Massengeschäft ist darüber hinaus, dass es sich dabei nicht um einen einmaligen Sachverhalt handelt, sondern um ein Geschäft, das eine Vielzahl von Fällen betrifft, beispielsweise der Betrieb von Zigarettenautomaten.
*

Lies es dir bitte noch einmal durch und sag mir, ob der Verkauf von 200 Essen pro Tag eine Vielzahl von Geschäften darstellt oder eher einen Einzelfall, der mit einer bestimmten Person durchgeführt wird. Und sag mir bitte, ob Familie Huber das Essen zu vergleichbaren Bedingungen bekommt wie Familie Schmidt, oder ob der Wirt sich hinstellt und für jeden Gast neue Vertragsbedingungen berechnet.
32er-maul
@ Chris

Ich beeil mich ...
1) Privatautonomie beinhaltet auch werben dürfen. (Private Hompage usw. - "muss" sich ja nicht jeder ansehen)
2)
a) Ein Schriftzug "Zum Goldenen Ochsen" über der Tür einer Gaststätte geht glaube ich nicht als "Unzumutbare Belästigungen" durch.
b) Werbung zielt immer auf eine bestimmte Gruppe. Was sollen denn Leute ohne Führerschein zu Werbung für Autos sagen? Was ist mit Werbung für Kontaktlinsen, für Tampons? Werbetafeln von Bauunternehmen?
3) Stimmt! Da bin ich über's Ziel hinausgeschossen.
4) Stimmt nicht. Auf privatem Grund kann man das wirklich machen. Auch wenn man das Grundstück geschäftlich/gewerblich (für seine GmbH - hat auch eine Privatautonomie) nutzt. Kenne da einen Standort eines Automobilherstellers, bei dem Du nur mit Marken "aus eigenem Hause" auf den Firmenparkplatz darfst.
5) Bei Massengeschäften (soweit ich das bisher verstanden habe - die Fachleute streiten noch) geht es weniger um die Anzahl der Einzelgeschäfte, sondern eher um die "anonyme Masse" mit der diese Geschäfte geschlossen werden.

Angenehmen Feierabend und ein schönes Wochenende!
Aerin
Zitat(rakete @ 02 Nov 2007, 11:32)
/edit: zum Thema: wer keine Kinder in seinem Lokal haben will, soll sie auch aussperren können. Bei Hunden regt sich ja auch keiner auf, wenn die draussen bleiben müssen...
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sag mal hakts es geht hier um menschen und net um viehzeug no.gif

zum thema
von mir aus kann der kinder aussperren aber so wie ich das neulich in quer gesehn hab (da kam ne reportage drüber) is das eh ein restaurant in das ich persönlich net mit kindern gehn würde viel zu fein etc
Chris
Zitat(Aerin @ 02 Nov 2007, 16:49)
sag mal hakts es geht hier um menschen und net um viehzeug  no.gif
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Echt mal alter. Hakt's oder was?
Ich sag meinem Hund auch immer "Sollst nicht leben wie ein Kind" und kauf ihm das gute Chappi. Für die Drecksplagen von Kindern ist das das pestizidverseuchte Gemüse aus Spanien und die Gammelwurst vom BilligBilligDiscounter gut genug. Und mein Hund, ja, der tut keinem was. Deswegen darf der auch überall spielen. Und in den Park kacken. Und ich geh mit ihm mindesten 2 mal täglich raus, wegen Auslauf und so. Braucht er ja, damit er gesund bleibt. Kinder kommen derweil vorn Fernseher. Und müssen das Haus putzen, was der Hund dreckig gemacht hat. Zur Belohnung setzt auch mal keine Prügel. Übrigens ist Greenpeace mein Freund, weil ich mich so stark für eine hundefreundliche Innenstadt einsetze. Weiß man ja, immer dieser Maulkorbzwang überall und dann der ganze harte Beton. Tut ja den armen kleinen Pfoten so weh.
Socres
Zitat(Aerin @ 02 Nov 2007, 16:49)
sag mal hakts es geht hier um menschen und net um viehzeug  no.gif
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der vergleich liegt nahe... naja egal...

kinder werden nicht mehr hart genug erzogen und benehmen sich leider auch so... da wird in der bahn rumgepläkt oder müll rumgeschmissen oder im supermarkt gejammert... seit tausenden von jahren gabs für sowas eine gescheuert, aber seit 50 jahren ist das plötzlich falsch und kinder werden verweichlicht behandelt, kann etwas was sich jahrtausende bewährt hat komplett falsch sein? ich würde keine wänster in meine bude lassen weil ich mich durch sie gestört fühle und meinen gästen das auch ersparen will.
asmo
Zitat(Socres @ 02 Nov 2007, 17:33)
der vergleich liegt nahe... naja egal...

kinder werden nicht mehr hart genug erzogen und benehmen sich leider auch so... da wird in der bahn rumgepläkt oder müll rumgeschmissen oder im supermarkt gejammert... seit tausenden von jahren gabs für sowas  eine gescheuert, aber seit 50 jahren ist das plötzlich falsch und kinder werden verweichlicht behandelt, kann etwas was sich jahrtausende bewährt hat komplett falsch sein? ich würde keine wänster in meine bude lassen weil ich mich durch sie gestört fühle und meinen gästen das auch ersparen will.
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Da wären wir doch beim Kern der Sache...Erziehende, denen die Berechtigung entzogen werden sollte. yeahrite.gif
Chris
Tataaaaa
warum nicht gleich jedem genetisch die richtigen Verhaltensmuster andichten?

Ich finde das greift ganz schön in die Privatautonomie ein. Jeder sollte das Recht haben, sein Kind scheiße zu erziehen.
asmo
Zitat(Chris @ 02 Nov 2007, 17:43)
Tataaaaa
warum nicht gleich jedem genetisch die richtigen Verhaltensmuster andichten?

Ich finde das greift ganz schön in die Privatautonomie ein. Jeder sollte das Recht haben, sein Kind scheiße zu erziehen.
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Wie du siehst, HAT anscheinend jeder das Recht dazu. Die Manifestation der geistigen Armut! Sowas! shocking.gif
Mimi
personengruppen das recht auf einen besuch in einer gaststätte zu verwehren? ich "glaube" das hatten wir schon mal... und ich denke auch, dass hier jeder froh über die veränderung ist....
ja, leider sind viele kinder (meine meinung) schlecht erzogen. aber ich kann mich auch nicht erinnern, dass sich das häufig beim essen in kneipen zeigt. wenn man sie dort ausschließt, sollte man ihnen auch gleich das mitfahren in öffentlichen verkehrsmitteln (da finde ich die kinder meist echt nervig), supermärkten und parks (warum machen die immer so einen lärm? wink.gif) verbieten...
asmo
Zitat(Mimi @ 03 Nov 2007, 10:25)
personengruppen das recht auf einen besuch in einer gaststätte zu verwehren? ich "glaube" das hatten wir schon mal... und ich denke auch, dass hier jeder froh über die veränderung ist....


Der Vergleich ist jetzt aber nicht dein Ernst... no.gif
tom0815
man sollte kinder grundsaetzlich verbieten...loest in absehbarer zeit saemtliche probleme der menschheit blink.gif