bin auch kein jurist
aber glaube es ist so, nach 6 monaten geht die garantie in die gewährleistung über (insgesamt 2 jahre)
trotzdem kann man den artikel,bei berechtigten mängeln während der gewährleistung immer zum händler zurückbringen.
und dieser muss es dann halt zum hersteller zurückschicken. (produkthaftungsgesetz)
dazu mal
hier was
oder noch ausführlicher
hierinteressantes dazu zum umtausch:
Zitat
Hat es sich der Kunde aus irgendeinem Grunde anders überlegt, gefällt ihm...die Farbe des gekauften Mantels nicht mehr oder sieht er den gleichen Artikel bei einem Konkurrenzunternehmen billiger, so sind dies keine Umtauschgründe. Nimmt der Verkäufer den Mantel trotzdem zurück, so tut er dies freiwillig aus Kulanz.
das wissen aber zum glück nicht alle verkäufer

Zitat
Nur ausnahmsweise räumt das Gesetz dem Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Dies ist bei Haustür-, Fernabsatz- und Verbraucherkreditgeschäften der Fall, da hier der Kunde vor Überrumpelung und vor übereilten Schuldverpflichtungen geschützt werden soll.
aber auch:
Zitat
Anders ist die Rechtslage bei berechtigten Reklamationen aufgrund eines Mangels/ Fehlers der Ware. Ein Umtauschausschluss wäre hier unwirksam, auch bei Ausverkaufs- oder Sonderverkaufsware.
und das fettgedruckte wissen die die meisten verbraucher nicht...