Ich bin im 8. Semester und mache nächstes Semester ein Urlaubssemester um bei einem stetig wachsenden Automobilhersteller ein Praktikum von 6 Monaten zu machen. Danach müsste ich meine Diplomarbeit innerhalb von 4 Wochen anmelden, da das Praktikum meine letzte Prüfungsleistung wäre.
Jetzt aufgepasst: da ich aber gerne noch ins ausland würde, und mich als student auch noch fördern lassen möchte, habe ich überlegt nach den 6 Monaten praktikum noch 3 Monate Praktikum in England zu machen(wäre dann ab april 2010). Jetzt die Frage: da könnte ich ja auch das 3 monate lange auslandspraktikum als prüfungsleistung anerkennen lassen und nach den 3 monaten erst diplomarbeit anmelden, denn denen kann ja egal sein, warum ich 6 monate zuvor schonma ein Praktikum gemacht habe, oder muss ich mir die 6 Monate Praktikum anrechnen lassen?
Ich hoffe ihr versteht mich.
Mein Prof. meinte zwar auch das man die Regelung mit den 4 Wochen recht flexibel händeln kann, aber sicher ist sicher.
Wäre euch für Anregungen und Erfahrungen sehr dankbar.
Das ist nämlich mein neues Auslandskonzept, nachdem ich erst work and travel in australien machen wollte.
