Kabinett reformiert Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft.
"Wir wollen dem wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland attraktive Arbeitsbedingungen bieten. Daher hat die Bundesregierung das Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft reformiert", erklärte Bundesforschungsministerin Annette Schavan nach der Kabinettsitzung am Mittwoch. Zur Karriere von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gehört heute, dass sie sich in zeitlich befristeten Projekten in unterschiedlichen Forschergruppen profilieren. Mit dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird dies vereinfacht. Es schafft die nötige Rechtsicherheit und gibt Hochschulen und Forschungsinstituten ein hohes Maß an Flexibilität. In dem Gesetz werden die Möglichkeiten für die Befristung eines Arbeitsvertrags erweitert. Dazu zählt die Beschäftigung in Drittmittelprojekten. Bisher gab es nur Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von Wissenschaftlern, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin. Nach dem neuen Gesetz ist auch nach dieser Zeit eine befristete Weiterbeschäftigung im Rahmen von Drittmittelprojekten einfach möglich.
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