Zitat(Padex @ 20 Mar 2014, 14:17)
schön zu hören, dass "die Verwaltung" mal auf die kleinen Leute eingehen...

Ich habe das heute im StuRa angesprochen - auch wie zu verfahren ist, bei etwaigier Exmatrikulation
Wiederspruch per Mail an seine Sachbearbeiterin einreichen, dabei auch netterweise eine Entschuldigung für das zu späte zahlen und den Aufwand, der dadurch verursacht wurde, anfügen, Geld+15 Euro Strafe..äh..Überzugsgebühr bezahlen und warten.
Zum grundsätzlichen: Ich wurde heute gebeten, das im StuRa - und da mit etwaiger Option, an die Öffentlichkeit zu gehen - anzusprechen. Das habe ich getan.
Der StuRa sieht sich nicht in der Position, diesbezüglich aktiv zu werden, da der Rückmeldezeitraum über einen Monat beträgt, und seit Jahren jene angedrohte Exmatrikulation nur in den seltensten Fällen vollzogen wurde (nämlich wenn nach Vorlesungsbeginn und erfolgter Exmatrikulation dann wirklich kein Widerspruch und das Bezahlen des Beitrages folgten). Die Entscheidung über die Verfahrensweise wurde von den Frauen im Immatrikulationsamt gefällt - die den Abgleich bezüglich Austritt aus der Studentenschaft und damit nichterhalt des Semestertickets mit Versendung selbigen abgleichen mussten.
Der StuRa weiß, dass da irgendwas gewaltig schief läuft. Das ist aber weder die Handhabe bezüglich der Rückmeldung - das Wegfallen dieser ca 2.5 Monate nach Ende der Frist, bis man dann wirklich aller höchste Eisenbahn überweisen sollte noch die Untätigkeit des StuRas diesbezüglich.
Was hier das Problem ist, ist der Grund, weswegen es zu dieser verschärften Regelung kommt, und das ist die Änderung des SächsHSFG und die damit entstandene Möglichkeit zum Austritt aus der verfassten Studentenschaft.
und jetzt für dich Iggi: oben liest du meine Meinung als Plenumsmitglied, jetzt kommt meine eigene Meinung.
Ich sehe das Problem ehrlich auch nicht - der Zeitraum kommt alle halbe Jahr wieder, er ist über 1.5 Monate lang, es kamen im Abstand von einen Monat einmal während des Zeitraums einmal kurz vor Ende Erinnerungsmails dazu.
Ich hab selbst Probleme, den Beitrag zu bezahlen, und es nur grad so 5 Tage vor Fristende einrichten können. Allerdings gibt es Härtefallregelungen, wenn man den Beitrag nicht fristgerecht zahlen kann. Dafür muss man aber den Antrag eben auch rechtzeitig stellen.
Ich würde es durchaus bedauern, wenn jemand exmatrikuliert wird, weil er das Geld nicht hat - und das ist bei vielen über die Hälfte des monatlichen Budgets. Aber jetzt irgendwem zu unterstellen (das lese ich aus deinem Post raus), dass "die Verwaltung, hier "mal" auf die Studenten einginge - bezugnehmend auf die Handhabe von früher -möchte ich den Damen aus dem Immaamt nicht unterstellen.
Vielmehr würde ich es begrüßen, wenn sich mal jemand beschweren würde, wenn es schon bei in Kraft treten des neuen SächsHSFG nicht passierte