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Studiendauer ET
Trojus
22 Feb 2008, 21:17
Hallo.
Ich studiere Elektrotechnik an der TU-Dresden im 7. Semester. Leider habe ich noch kein Vordiplom und ich rechne nicht damit, es nach dem nächsten Semester zu erhalten, was theoretisch ja zu einer Zwangsexmatrikulation führen würde.
Ich würde nun gerne in Erfahrung bringen, was ich für Möglichkeiten habe, um dies zu umgehen.
Mein Ziel wäre es zum Wintersemester 08 an der FH in Dresden oder (wenn nicht anders möglich) auch in einem anderen Bundesland den gleichen Studiengang oder einen ähnlichen wiederaufzunehmen, ohne jedoch in der Zwischenzeit den Studentenstatus zu verlieren (z.B. aus Versicherungstechnischen Gründen).
Auf welchem Weg wäre dies am besten zu erreichen, ohne dass ich mir etwas verbaue. Für einige Tipps wäre ich sehr dankbar.
PS: Habe mir die option der Rückmeldung bisher noch offen gehalten.
Schönen Abend noch
mcnesium
22 Feb 2008, 21:29
du könntest ein urlaubssemester beantragen.
wechselstrom
22 Feb 2008, 22:32
wieso wechselst du dann nicht jetzt gleich an die HTW ?
wieviele und welche Prüfungen fehlen Dir noch? das einfachste wäre ja, die alle im Sommer zu bestehen!
warst Du schon beim Herrn Leuterer ?
die Frau im Prüfungsamt sprach mir gegenüber mal von "eigentlich" wird man nach dem 8.ten Semester ohne Vordiplom geext... (ich vermute mal, dass man erst geext wird, wenn das P-Amt das ans Imma-Amt weiterleitet)
man könnte auch fragen was Du die letzten 7 Semester gemacht hast, wenn Du nach dem 8ten noch nichtmal die Prüfungen von 4 Semestern geschafft hast...
(ich lehne mich hier gerade voll weit aus dem Fenster, hab mein Vordiplom doch auch erst nach dem 8. Sem. bekommen)
ich möchte sagen:
denk nicht darüber nachzudenken wie man die Exmatrikulation umgehen kann, sondern mach Dir lieber einen Plan wie Du das Vordiplom schaffen kannst!
ellipirelli1980
23 Feb 2008, 08:23
Hi,
diese sogenannte "Zwangsexmatrikulation" kann theoretisch zustande kommen, wenn folgende 2 Paragraphen des SächsHG miteineinander verknüpft werden:
" § 15
Versagung der Immatrikulation:
(1) Die Immatrikulation muss versagt werden, wenn der Studienbewerber in einem oder mehreren Studiengängen acht Semester studiert hat, ohne eine Zwischenprüfung zu bestehen."
Dieser Paragraph verknüpft mit:
" § 17
Exmatrikulation:
Ein Student kann exmatrikuliert werden, wenn Tatsachen vorliegen, die zur Versagung der Immatrikulation geführt hätten."
Wie ich hier schon öfters zu ähnlichen Themen geschrieben habe, halte ich diese Regelung für Quatsch. Ich habe noch nie gehört, dass diese Regelung zum Tragen kam und wirklich angewendet wurde. Theoretisch ist es natürlich möglich! Ich kenne hingegen mehrere Leute, die ganz problemlos auch nach dem 8. Semester noch Vordiplomsprüfungen abgelegt haben und ihr Studium ganz normal beendet haben. Um ganz sicher zu gehen ruf doch einmal bei deinem zuständigen Prüfungsamt an. Die werden dir dann sagen, wie "eng" die das sehen. Aber wie gesagt in der Regel interessiert das keine Sau. Wechselstrom hat vollkommen Recht, dass das Imma-Amt das nie von allein veranlassen würde sondern nur auf ausdrückliche Anweisung des Prüfungsamtes.
Gruß Elli
ich dachte du studierst was anderes???
ich kenne Fälle die zwangsexmatrikuliert wurden. sowas kann sehr wohl vorkommen...
soweit ich weiß ist das gar ni so unnormal!
Es kommt bestimmt auf den jeweiligen Einzelfall an wenn du es vielleicht ordentlich bergründen kannst lassen sie dich bestimmt weiter studieren!
Wenn ich dich richtig verstanden habe willst du im Oktober diesen Jahres an die HTW oder?
Bis dahin dürftest du unbehelligt weiter "studieren" dürfen, weil du das Vordiplom ja erst nach dem 8.Semester(SS08) brauchst! Das bedeutet mit allem drum und dran im 9.Semester( WS 08/09).
Also brauchst du eigentlich keine Sorgen machen, an der HTW kommt es dann drauf an wie du es machen willst, willst du wieder neu anfangen, dann ist es eh wurcht und wenn du ins 3 Semster einsteigen willst hast du genau dieses Zeit dein Vordiplom zu machen!
Soweit mein Kenntnissstand!
cleanerjp
23 Feb 2008, 10:54
naja, dann musst du aber im SS08 ein urlaubssemester einlegen, denn nach 8 Hochschulsemestern (die du ja dann bis zum WS08/09 hättest) kannst du dich nicht mehr in Sachsen immatrikulieren.
Trojus
23 Feb 2008, 14:27
Danke schonmal für die vielen Antworten.
Ein Urlaubssemester hört sich eigentlich ganz gut an. Ich möchte definitiv an die HTW wechseln. Es wären 7 Prüfungen im SS, die ich nun ja quasi auf jeden Fall bestehen müsste. Zu der Frage was ich 8 Semester lang gemacht habe, muss ich sagen dass ich von denen nur 6 "wirklich" studiert habe. Das erste Jahr hab ich Mechatronik studiert und das lief vollkommen neben der Spur. Da das aber auch die Fakultät E-Technik ist, werden mir diese beiden Semester natürlich angerechnet.
Habe Dienstag einen Termin zur Studienberatung.
Nur wie kriegt man ein Urlaubssemester begründet, ist das eher kein Problem oder muss man da schon gute Gründe haben?
cleanerjp
23 Feb 2008, 14:50
das erste is problemlos, beim zweiten gehts glaub ich auch noch ohne grosse ausschweifungen.
beim dritten brauchst dann glaub ich schon irgendwelche nachweise oder ateste (härtefall usw.) aber das kann dir sicher besser wer sagen, der das schon mal gemacht/beantragt hat.
Quickley
23 Feb 2008, 14:55
Zitat
Es wären 7 Prüfungen im SS, die ich nun ja quasi auf jeden Fall bestehen müsste.
Wenn du nicht sämtliche Vorlesungen und Übungen ausfallen lassen hast, dann sind 7 Püfungen in einem Semester machbar. Es gibt Studiengänge, wo man in jedem Semester "fast" so viele Prüfungen schreibt. Ich würde auf jedenfall versuchen, die Sachen zu bestehen, weil du sie dir dann auch eventuell an der HTW anrechnen lassen kannst. Der Wechsel an die HTW macht den Studiengang sicherlich auch nicht leichter. Schreiben musst du die Sachen so oder so
als hinweis für das Urlaubssemester,
du kannst im Urlaubssemester Prüfungen schreiben die du schon mal geschrieben hast!
das mit dem Mechatronik würde ich an deiner Stelle auf alles fälle bei der Studienberatung ansprechen vielleicht bekommst du da einen Aufschub..
Wenn du wechselst musst du auch die Prüfungen an der HTW machen hast du dich dort schon mal mit dem Studienberater auseinander gestetzt, nicht das es dann dort unerwartet Probleme gibt!
nachm achten is ende gelände...
bin in ner ... hm... anderen situation mit dem gleichen problem.... war auch schon deswegen im ET-p-amt und frau töpfer war ziemlich unmissverständlich, dass es ende des 8. sem nen bösen brief gibt...
urlaubssemester kannst du übrigens nur noch heute beantragen, da am 24., also morgen die rückmeldefrist endet, in der man auch urlaubsanträge einreichen muss...
die ersten 2 urlaubssemester werden ohne wirkliche begründung gewährt. beim 3. nur noch in sonderfällen... kreuz einfach irgendwas an... bei den ersten 2 muss man keinen nachweis erbringen. (laut ET-abteilung des imma-amts)
kann dir also generell egal sein
Trojus
23 Feb 2008, 15:25
Ja, die Frist drückt grade ungemein. Wie verhält sich das mit verspäteten Anträgen? Ich würd jetzt ungern eine Entscheidung "übers Knie brechen".
Zu klärende Fragen wären: Behält man im Urlaubssemester den Status des "Direktstudenten" bei. Wird das Kindergeld problemlos weitergezahlt? Gibt es weitere Nachteile, auf die man achten muss.
Dass ich Prüfungen Wiederholen kann, würde mir entgegenkommen, um die Zeit effektiv zu nutzen.
Trojus
23 Feb 2008, 15:36
Danke, hatte ich soeben auch gefunden. :-)
Ich denke dass ich es dann so machen werde, vielen Dank an alle für die schnelle Hilfe. Ich werde mir das alles bei der Studienberatung nächste Woche nochmal bestätigen lassen und dann nochmal eine Nacht drüber schlafen, bevor ich dann den Antrag einreche.
Schönes Wochenende dann noch allen
ellipirelli1980
23 Feb 2008, 17:52
@ drölf:
absoluter blödsinn was du da erzählst. hab erst diese woche im imma amt angerufen wegen beantragung urlaubssemester. die frist endet zwar am 24. offiziell, aber eine beurlaubung ist auch nochj in den ersten beiden semesterwochen möglich. hab ich selber schon so gemacht!! deinen erhaltenen immabogen tauscht du dann einfach im imma amt gegen den "beurlaubungsbogen um".
gruß elli
schlechten tag gehabt?
ich orientiere mich persönlich lieber an dem, was auf den blauen zettelchen steht
zum thema blödsinn verweise ich mal auf deinen beitrag weiter oben...
ellipirelli1980
23 Feb 2008, 21:55
ok drölf dann schauen wir doch mal auf den blauen zettel bzw. auf den blauen link von seite 1 und lesen da:
"Wie und wann kann eine Beurlaubung beantragt werden?
Wie hoch ist der fällige Semesterbeitrag?
Beurlaubungen sind möglichst im Rückmeldezeitraum, spätestens bis zum Semesterbeginn im Imma-Amt bzw. im Auslandsamt für das jeweils kommende Semester zu beantragen."
noch fragen? bis semesterbeginn ist das schon mal gar kein problem das zu beantragen! damit hat er noch gut 5 wochen zeit.
gruß elli
auf meinem blauen zettelchen hier steht
Zitat
i.d.R. innerhalb der Rückmeldefrist
noch fragen?
habs vor 1,5 jahren auch nicht innerhalb dieser meldefrist gemacht.
das heisst, nach den prüfungen wollte ich ein urlaubssemester nehmen, weil ich dachte die geschriebenen prüfungen darf ich fast alle wiederholen.
also hin, den zettel für die urlaubssemester ausgefüllt und gut wars.
das war nach dem offiziellen termin, da ich das nach den prüfungen gemacht hatte.
dann wurde ich kurz vor semesteranfang von den langsam eintrudelnden ergebnissen positiv überrascht und habe das ganze ohne probleme wieder rückgängig gemacht...
Man ist das wieder ein Kindergarten hier: Du hast mist erzählt! Nein Du!
So um da jetzt mal ordung rein zu bringen. Ihr habt alle recht mit eurem Urlaubsemester und drölf hat ja wohl ganz klar auf die imma seite verwiesen und wie das jeder handhabt was dort steht ist ja seine sache und keinen grund hier irgendjemand dumm an zu machen. falls es mal hart auf hart kommt ist das bindend was dort steht und nicht was bei elli oder sonst jemanden war.