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Vollständige Version anzeigen: Telefonieren vs. Rauchen am Steuer
mcnesium
letztens hat mich eine frage doch ein wenig gejuckt und so konnte ich nicht anders, als das kontaktformular des herrn tiefensee auf dem seiner website zu benutzen:

Zitat
Sehr geehrter Herr Tiefensee,

ich möchte von Ihnen als Verkehrsminister wissen, warum es in
Deutschland verboten ist, mit dem Handy am Steuer zu telefonieren, wenn
es im Gegensatz dazu erlaubt ist, beim fahren zu essen, zu trinken und
zu rauchen. Oder wenn das auch verboten sein sollte, was mir nicht
bekannt ist, warum es dann nicht mit so hohen Bußgeldern geahndet wird.

Meiner Meinung nach lenkt essen und trinken am Steuer wesentlich mehr
vom Verkehrsgeschehen ab als ein Telefonat. Man benötigt meistens mehr
als eine Hand zum auspacken und oft werden dabei auch die Hände
schmutzig, so dass man sich darum auch noch kümmern muss. Beim rauchen
kommt noch die mögliche Benebelung dazu, die im Volksmund oft als
"Nikotinflash" bezeichnet wird und in meinen Augen mit Strafen für
Alkohol oder Drogen am Steuer geahndet werden sollte. Wenn ich jedoch
beim fahren angerufen werde, brauche ich nur meine Hand in die
Hosentasche stecken, das Handy rausziehen und es an mein Ohr halten.
Dabei kann ich noch lenken, und falls nötig, das Gespräch kurz
unterbrechen und den Gang wechseln. Unterhalten darf ich mich mit
Mitfahrern im Auto ja auch, warum dann nicht durchs Telefon?

Mit freundlichen Grüßen


zurück kam heute folgende antwort

Zitat
Sehr geehrter Herr Löchner,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Tiefensee vom 29.
September 2007, das mir mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet wurde.

Seit Februar des Jahres 2001 gilt für die Verkehrsteilnehmer die neue
Verhaltensregel im Straßenverkehr das Thema *Telefonieren am Steuer*
betreffend. Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder
Autotelefons untersagt, wenn er dazu das Handy oder den Telefonhörer
aufnehmen oder halten muss. Dieses *hand-held*-Verbot gilt nicht, wenn
das Fahrzeug steht; bei Kraftfahrzeugen muss zudem der Motor
ausgeschaltet sein. Zur *Benutzung* gehören neben dem Gespräch selbst
auch das Anwählen, das Versenden von sog. SMS (Kurznachrichten) oder das
Abrufen von Daten im Internet etc. Auch diese Bedienfunktionen sind
seitdem nur noch mittels Freisprecheinrichtung erlaubt.

Nach einer wissenschaftlichen Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen
aus dem Jahr 1997 waren im Jahr 1996 nämlich 20 Tote, 100 Schwer- und
450 Leichtverletzte zumindest mitursächlich dem Telefonieren am Steuer
in Kraftfahrzeugen zuzurechnen. Hinzu kam eine nicht abschätzbare
Dunkelziffer. 1996 waren in Deutschland rund 5,5 Millionen Mobiltelefone
im Betrieb. Heute dürften es mehr als 45 Millionen sein. Zudem ist davon
auszugehen, dass die Zahl in den nächsten Jahren noch ansteigen wird.
Anders als im Jahr 1996 ist heute das *Mobiltelefonieren* zudem nicht
nur unter *Vielfahrern* mit großer Fahrerfahrung verbreitet, sondern
es gehört mittlerweile zum täglichen Verkehrsgeschehen.

Der Verordnungsgeber hat bei der Neuregelung zur Benutzung eines Mobil-
oder Autotelefons während der Fahrt aber auch die Vorteile, die das
Telefon im Auto individuell und für die Verkehrssicherheit (z. B.
Stressabbau durch Ankündigung einer Verspätung oder die Möglichkeit,
schnell Hilfe bei einem Unfall zu rufen etc.) haben kann,
berücksichtigt. Ein generelles Telefonierverbot hätte nach seiner
Auffassung eine Übermaßregelung bedeutet und wurde deshalb abgelehnt.
Gangbar erschien der Weg, in die StVO eine Vorschrift aufzunehmen, die
wenigstens gewährleistet, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die
eigentlichen Fahraufgaben während des Telefongesprächs frei hat.

Wissenschaftliche Untersuchungen zum Telefonieren am Steuer in
Kraftfahrzeugen hatten nämlich auch ergeben, dass sich durch die
Benutzung einer Freisprecheinrichtung sowohl die Unsicherheitsfehler
(spätes Bremsen, Nichteinhalten der Fahrspur etc.) als auch die
Fahrfehler (Übersehen von Verkehrszeichen, Fahrten in die falsche
Richtung etc.) im Vergleich zu einem Gespräch ohne Freisprecheinrichtung
bereits um mehr als 50 % reduzieren lassen. Also bietet eine
Freisprecheinrichtung während des Gesprächs entscheidene
Sicherheitsvorteile.

In der Frage *Rauchen am Steuer* stimme ich mit Ihnen in der
Auffassung soweit überein, dass im Einzelfall beim Rauchen am Steuer
während der Fahrt * vor allem bei hohen Geschwindigkei ten oder
dichtem Verkehr * Gefahren erwachsen können. Das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht jedoch für die Einstellung eines
Rauchverbotes am Steuer in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgrund
folgender Erwägungen derzeit keine Notwendigkeit:

Der Fahrzeugführer hat sich nach * 1 Abs. 2 StVO so zu verhalten, dass
kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Damit hat er bereits nach
geltender Gesetzeslage stets zu prüfen, ob er ohne Beeinträchtigung der
Sicherheit für sich und andere während der Fahrt am Steuer rauchen kann.
Dabei ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass Rauchen
während der Fahrt bei einer Verkehrslage, die besondere
Aufmerksamkeit erfordert, fahrlässig sein kann . Bei einem
dementsprechenden fahrlässigen Verhalten handelt der Fahrer bereits
heute ordnungswidrig.
Unabhängig davon läuft er zivilrechtlich Gefahr, den Schutz seiner
Kaskoversicherung zu verlieren.

Da das *Rauchen* , wie auch von Ihnen angeführt, nur eine der
möglichen Nebentätigkeiten zum Lenken eines Kraftfahrzeuges
darstellt, die die Aufmerksamkeit des Fahrers ablenken können (z. B.
Essen, Trinken, Radiosender suchen oder die angeregte Unterhaltung mit
Beifahrern) und eine besondere Unfallursächlichkeit dieser
Nebentätigkeiten am Steuer nicht nachgewiesen ist, wird ein
entsprechendes Verbot zur Zeit nicht erwogen.

In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass der Fahrer durch
eingehende Anrufe oder Gesprächsinhalte in einem erheblichen Umfang vom
Verkehrsgeschehen abgelenkt wird. Daher hat der Verordnungsgeber die
Benutzung eines Mobilfunktelefons ohne Freisprecheinrichtung in der StVO
verboten. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Nutzung eines
Mobilfunktelefons komplexe Verhaltensabläufe (z.B. Wählvorgang)
erfordert und eine Konzentration auf die folgenden Gespräche bedingt,
liegt es nahe, hiervon eine wesentlich stärkere Ablenkung vom
Verkehrsgeschehen anzunehmen als durch das Rauchen einer Zigarette.
Gestatten Sie mir noch den Hinweis, das Nikotin keine Droge im Sinne
des Straßenverkehrs-Gesetzes (StVG) ist und somit das Führen eines
Kraftfahrzeugs verbietet.

Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist, wie bereits
ausgeführt, weiterhin erlaubt. Eine Gleichstellung des *Rauchens, Essen
und Trinken am Steuer* mit dem *(Handy) Telefonieren am Steuer*
erscheint auch deshalb nicht geboten, weil sich z. B. das Rauchen
hinsichtlich des Haltens der Zigarette in der Hand deutlich vom (Handy
)Telefonieren unterscheidet. Darüber hinaus ist eine besondere
Unfallursächlichkeit des Rauchens am Steuer * im Unterschied zum
Telefonieren am Steuer * bislang nicht nachgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen


irgendwie wurde meine frage nicht wirklich befriedigend beantwortet. also, sie wurde schon beantwortet, aber ich verstehe die antwort kurz gefasst so: nur weil noch keiner ne statistik ausgewertet hat, wieviele unfälle es durch rauchen/essen/trinken am steuer gibt, is das nicht verboten. da handys ende der 90er neu waren und das mediale interesse groß, fand man heraus, dass man damit kohle machen kann indem man aufgrund von irgendwelchen studien ein gesetz erlässt.

wie seht ihr das?
Chino
Interessante Frage, dass interessiert mich schon lange.
Ist aber schon erstaunlich, dass die dir so einen relativ langen Text schreiben, auch wenn deine Fragen nur ansatzweise beantwortet wurden.

Als ich noch geraucht habe ist mir öfter mal ungewollt die Kippe aus dem Mund in den Schoß oder sonst wohin gefallen, oder die Glut hat sich in Richtung Sitz verabschiedet usw. usw..
Die Situationen die sich daraus ergeben haben waren bestimmt für den Strassenverkehr ungeeigneter als zu telefonieren.
Ist schon komisch, dass die da so seltsam zwischen Ablenkung und Ablenkung unterscheiden.

Aber bei Herrn Tiefensee und Co. ticken die Uhren eh anders ...

Grüsse
C°°°
smile.gif
JoSchu
Ich seh die Frage eigentlich schon als beantwortet an. Kurz zusammengefasst: Beim Rauchen, Essen, Trinken kannst du die Tätigkeit je nach Verkehrslage beginnen und unterbrechen. Beim Telefonieren (gerade beim angerufen werden) ist dies nicht möglich bzw. wird von den Autofahrern nicht praktiziert, was sich in den unterschiedlichen statistischen Ergebnissen zeigt.
Chino
Na ja, aber wenn die Kippe an ist dann macht man die ja auch erst dann aus, wenn sie runter geraucht wurde und nicht wenn man abbiegen oder sonst was machen muss/will.

Das nimmt sich mit dem Telefonieren wohl nichts.
Telefonieren kann aber eine sehr emotionale Komponente beinhalten und das lenkt dann bestimmt mehr ab als essen, trinken oder rauchen ...

Grüsse
C°°°
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abadd0n
Zitat(Chino @ 02 Oct 2007, 21:48)
Na ja, aber wenn die Kippe an ist dann macht man die ja auch erst dann aus, wenn sie runter geraucht wurde und nicht wenn man abbiegen oder sonst was machen muss/will.*


[ X ] Nichtraucher.

#abd
hullbr3ach
Zitat(mcnesium @ 02 Oct 2007, 20:02)
wie seht ihr das?
*

Ich muss dir meinen Respekt zollen, dass du es geschafft hast von einem Ministerium eine echte Antwort auf deine Frage zu erhalten. Bisher kenne ich immer nur Antwortschreiben, die auf die eigentlich gestellte Frage ueberhaupt nicht eingehen, sondern nur einen Standardtext aus dem jeweiligen Parteibuero runterfaseln.
JoSchu
Zitat(Chino @ 02 Oct 2007, 21:48)
Na ja, aber wenn die Kippe an ist dann macht man die ja auch erst dann aus, wenn sie runter geraucht wurde und nicht wenn man abbiegen oder sonst was machen muss/will.

Ich würd ja behaupten, es ist wesentlich einfacher, mit einer Zigarette in der Hand zu schalten, zu blinken und zu lenken als mit einem Telefon. (Wobei sich da auf der anderen Seite Telefon und Wasserflasche, Brötchen oder Eisbein wohl nicht viel nehmen.)
Chino
.. klar, solange die Glut da bleibt wo sie hin soll.

Aber es gibt ja auch immer die Situationen die nicht die Regel sind, wie z.B. Qualm in die Augen bekommen oder das angesprochene Verlieren von Glut oder der gesammten Kippe (und ich wurde wetten, dass jeder Raucher, der auch Autofahrer ist, sowas schon mal erlebt hat).

Grüsse
C°°°
smile.gif
JoSchu
Genauso gut kannst du durch ein Niesen zum falschen Zeitpunkt einen Unfall bauen. Sollen wir das deshalb jetzt beim Autofahren verbieten?
uniQue
haha
er geht drauf ein, dass man eotional abgelenkt wird"! und sich somit nicht konzntriert..aber wird man das beim telefonieren mit freisprechrichung nicht auch??? wacko.gif
Chino
.. stimmt, aber da hat man dann die Hände frei.

Zitat
Genauso gut kannst du durch ein Niesen zum falschen Zeitpunkt einen Unfall bauen. Sollen wir das deshalb jetzt beim Autofahren verbieten?

Ach komm, der Vergleich hinkt doch und das weißt du ...

Fang an zu rauchen, besorgt dir ein Auto und probier es aus, dann weißt du wovon ich spreche ... biggrin.gif

Ist doch aber auch eigentlich völlig egal. Das Verkehrsministerium unterscheidet zwischen der Art der Ablenkung und nicht zwischen dem Grad der Ablenkung und hat damit den Verkauf der Freisprechanlagen ordentlich angekurbelt ...

Grüsse
C°°°
smile.gif
uniQue
Zitat
.. stimmt, aber da hat man dann die Hände frei.


also isses nich so schlimm abgelenkt zu werden wenn eine hand mehr zur verfügung hat?
was machtn das fürn sinn?? yeahrite.gif
32er-maul
geldschneiderei!!!

man kann ohne probleme sms-schreibend + zigarettenrauchend + kaffeetrinkend + zeitunglesend und mit ner dämlichen talkshow im hintergrund auto fahren! die einzige ablenkung, die sich verboten gehört, sind überholende frauen in miniröcken!
Chino
Zitat
also isses nich so schlimm abgelenkt zu werden wenn eine hand mehr zur verfügung hat?
was machtn das fürn sinn??

.. wenn es um den Vergleich Handy am Ohr vs. Freisprechanlage geht mach das schon Sinn, wenn es um Ablenkung im Allgemeinen geht eben nicht und das ist doch der Punkt warum es keinen Sinn macht die Art der Ablenkung zu unterscheiden und dadurch das Telefonieren mit dem Handy zu verbieten wohingegen man das Rauchen, Essen, Trinken, Schminken usw. nicht ausdrücklich verbietet ... biggrin.gif
uniQue
Zitat
die einzige ablenkung, die sich verboten gehört, sind überholende frauen in miniröcken!


pffff...ds bedarf einer begründung shocking.gif biggrin.gif

Zitat
. wenn es um den Vergleich Handy am Ohr vs. Freisprechanlage geht mach das schon Sinn, wenn es um Ablenkung im Allgemeinen geht eben nicht und das ist doch der Punkt warum es keinen Sinn macht die Art der Ablenkung zu unterscheiden und dadurch das Telefonieren mit dem Handy zu verbieten wohingegen man das Rauchen, Essen, Trinken, Schminken usw. nicht ausdrücklich verbietet ...


ahhhhh aber wenn ich EMOTIONAL abgelenkt bin isses doch schnuppe ob ich 1 hand frei hab oder 2. is ja auch eigentich total egal, weils - wie schon gesagt - sinnlos is teile zu verbieten und andre eben nich. aber so isse halt..die gute alte politik in deutschland yes.gif
ubi
Zitat(32er-maul @ 03 Oct 2007, 13:33)


die einzige ablenkung, die sich verboten gehört, sind überholende frauen in miniröcken!
*




da stellt sich mir die Frage, wie du siehst, dass die Miniröcke tragen......im übrigen seid doch froh, dass nicht alles verboten ist, ihr bettelt ja förmlich darum.
Und ausserdem kann man ja trotzdem am Steuer telefonieren, man sollte es vielleicht nicht grade dann machen, wenn die Polizei hinter einem steht, oder ?
uniQue
Zitat
....Und ausserdem kann man ja trotzdem am Steuer telefonieren, man sollte es vielleicht nicht grade dann machen, wenn die Polizei hinter einem steht, oder ?


wat für ne logik. weil man ja auch immer erkennen kann das die polizei hinter einem is, irgendwo steht oder es gar zivilstreifen sind.
Chris
Also für mich steht in der Antwort folgendes:

Telefonieren fällt, wie Essen, Rauchen, etc. unter die Dinge, die man nur machen darf, wenn es die Verkehrssituation erlaubt. Weil aber die Unfälle mit Handy am Steuer drastisch angestiegen sind, wurde dieser Fall speziell verboten.

Zitat
Der Fahrzeugführer hat sich nach * 1 Abs. 2 StVO so zu verhalten, dass
kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Damit hat er bereits nach
geltender Gesetzeslage stets zu prüfen, ob er ohne Beeinträchtigung der
Sicherheit für sich und andere während der Fahrt am Steuer rauchen kann.
Dabei ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass Rauchen
während der Fahrt bei einer Verkehrslage, die besondere
Aufmerksamkeit erfordert, fahrlässig sein kann . Bei einem
dementsprechenden fahrlässigen Verhalten handelt der Fahrer bereits
heute ordnungswidrig.


Der einzige Unterschied, der also zwischen Telefonieren und Essen, Rauchen, etc. beim Fahren besteht ist, der, dass dir beim Essen oder Rauchen nachgewiesen werden muss, dass du dadurch andere gefährdet hast, während es beim Telefonieren reicht, wenn du mit dem Handy in der Hand während du fährst erwischt wirst.
Keinstein
Dem würde ich zustimmen. Für mich ist es aber logisch, dass Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
schlimmer ist, als Essen oder Telefonieren mit Freisprecheinrichtung:

ersteres fordert den Faher zweifach: Aufmerksamkeit + eingeschränkte Handlungsfähigkeit. Beim
Telefonieren hat man meist das Handy am Ohr und nicht am Lenkrad.

Zweitere fordern nur eines von beiden: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung kann den Fahrer sogar
munter halten. Die Hände sind aber frei, um schnell reagieren zu können. Sogar wenn man zu spät
reagiert.

Beim Essen mach ich das meistens anders: Ich hab die Hand normalerweise am Lenkrad, nur zum
Abbeißen nehme ich sie weg. Rein subjektiv: Beim Bremsen brauche ich das Lenkrad fest in der Hand.
Und in der Kurve beiße ich auch nicht ab.
Chris
Die Hemmschwelle ein Brötchen fallen zu lassen dürfte auch eine andere sein, als beim teuren Handy. Allerdings sieht das bei einer Zigarette schon wieder anders aus.
JoSchu
Mir fehlt da jetzt als Nichtraucher ein bisschen der Einblick, aber ist es wirklich so dramatisch, wenn die Kippe mal eine Minute im Fußraum rumkullert? Klar, wird vielleicht ein paar Brandflecken geben, aber das wäre mir immer noch lieber als jemanden zu überfahren.
Ansonsten sollte man vielleicht selbstklebende Zigaretten erfinden, die einem nicht so einfach aus der Hand rutschen können. Scheint ja ne echte Marktlücke zu sein.
Chino
.. im Fußraum ist es nicht ganz so wild, aber auch ziemlich blöd. Schlimmer ist es wenn sie einem in den Schoß fällt und dann bei dem Versuch sie schnellst möglich aufzuheben unter den Hintern rollt ..

Grüsse
C°°°
smile.gif
uniQue
oder zwischen rücken und rückenlehne beim versuch die zigarette aus dem fenster zu werfen..sehr unangenehm! yes.gif
NEO.POP
deswegen schmeißt man die am hinteren ende vom fenster raus un nich vorn lol.gif
uniQue
klugscheißer :P
mir isses einmal passiert..na gut vielleicht auch zweimal und jetzt hab ich gelernt sie hinten rauszulassen biggrin.gif:D
Chris
Es wär ja auch gerade ungeschickt im Zuge des anfangenden öffentlichen Nichtrauchertums auch noch das Rauchen im höchsten Privatgut des Deutschen zu verbieten.

Obwohl ... wäre sehr spannend, ob das ausreicht, um die Revolution loszutreten. Wenn ich mir das so anhöre, ist wohl das Gefährdungspotential des Glimmstengels am Steuer doch größer als ich dachte smile.gif
derFotograf
da hinkt aber noch mehr.... selbst wer nicht isst trinkt oder raucht oder mit handy telefoniert hat nicht unbedingt beide hände am steuer. das ist also kein garant.
wenn ich mich also mit jemanden unterhalte der neben mir sitzt und ich nur eine hand am steuer hab, warum auch immer, vielleicht ist sie auf dem schoß der beifahrerin oder ich hab doch was zu trinken in der hand bin ich genauso abgelenkt und handlungsunfähig eingeschränkt wie mit handy am ohr..... das müsste also auch verboten werden, ist aber nur eine ordnungswidrigkeit. mit dem handy telefonieren auch.

mir stellt sich also die frage warum es dazu ein EXTRA verbot gibt...

man hat natürlich nie einen anstieg an unfällen beobachten können durch das rauchen weil die menschen schon geraucht haben BEVOR es autos gab. handys gab es aber erst als es autos schon gab, somit war die funktion erst möglich als es handys gab.
definitiv fehlt eine statistik die auch soetwas belegt.

ich finde es deshalb nur falsch von der regierung da unterschiede zu machen wo keine sind...entweder ich verbiete das andere auch separat oder ich lass es ganz... und sicher hat die freisprecheinrichtungslobby nicht so großen einfluss auf politiker gleich ein gesetz zu verabschieden^^
Chris
Ich persönlich sehe da schon einen Unterschied, ob du mit einem Knopfdruck auf die Freisprecheinrichtung diese aktiveren kannst, oder ob du erst in deiner Handtasche/Hosentasche nach dem Handy suchen musst.

Und ich denke nicht, dass man einen Anstieg der Unfälle durch Rauchen belegen müsste, sondern höchstens, dass es eine genügend hohe Anzahl von Unfällen gibt. Das dürfte auch recht einfach sein, man muss nur beweisen, dass mir rund 3% aller tödlichen Unfälle auf's Konto von Rauchen beim Fahren geht. Die meisten aber werden sowieso durch Missachtung der Verkehrsregeln verursacht werden (abgesehen des Verbotes von unangemessener Beschäftigung in gefährlichen Situationen).
loco
Zitat(derFotograf @ 04 Oct 2007, 02:56)
und sicher hat die freisprecheinrichtungslobby nicht so großen einfluss auf politiker gleich ein gesetz zu verabschieden^^

jo is ein übelster freisprecheinrichtungsdealerring
Chino
.. bei der Politik dreht sich alles um das Geld und bei 46,1 Mio zugelassenen Autos (im Jahre 2005) hat man auch einen potenten Markt.
Allerdings war die Aussage eher ironisch (wenn auch denkbar) gemeint ... smile.gif

Grüsse
C°°°
smile.gif