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Vollständige Version anzeigen: Videoüberwachung im Hausflur...
Fuchs
What's happening forum?

aaaalso, vor nunmehr geraumer zeit, wurde bei mir im haus mehrere video-cams eingebaut - natürlich, ohne die anwohner vorher darüber zu informieren. als die ganze geschichte vom tisch war, hing nur frech ein schreiben im schaukasten aus, dass da jetz cams hängen, die vom großteil der anwohner als sicherheitsfördernd empfunden werden. da war ich schonma satt, wa. jedenfalls nutzt der hausi die dinger für seine kleinkriege gegen das - zugegebenermaßen sozial benachteiligte - anwohnerpublikum. da hängen also ständig zettel aus, die besagen, dass da und dort ein rad auf dem gang steht, hier und da ein möbelstück unrechtmäßig gelagert wird etc. etc. alles mit dem schönen nachsatze "der verursacher/verschmutzer ist durch die videoaufzeichnungen bekannt und wird belangt, wenn das und das nicht beseitigt wird"... mal davon abgesehn, dass ich's nicht mal recht glaube, dass die die aufnahmen wegen sowas anschauen: dürfen die das? ich meine, die cams sind dafür da, straftaten aufzuklären, oder? (ja auch das ist fragwürdig. seit die cams hängen gibt's jedenfalls nicht weniger blut im hausflur oder so)

ich fühl mich jedenfalls big-brother-t. zurecht? kann man sich in einem solchen fall an den verbraucherschutz wenden? wie verhalte ich mich?

gruß,
fuchs
Mr_T
Zitat
Immer häufiger ist zu beobachten, dass sich Vermieter oder auch Mieter mit Hilfe einer Videoüberwachung im Hausflur oder im Bereich der Hauseingangs- oder Wohnungstür vor ungebetenen Gästen und Besuchern schützen wollen. Grundsätzlich sind derartige Überwachungssysteme nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich sind, der Bewohner oder Besucher deutlich auf sie hingewiesen wird, die Aufnahmen nicht gespeichert werden und unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) die Interessen des Betroffenen nicht überwiegen.

Unbedenklich ist die Videoüberwachung unter diesen Voraussetzungen regelmäßig dann, wenn sie dazu dient, die zeitgleiche Beobachtung an einem anderen Ort zu ermöglichen und damit die Funktion einer Wache an einem anderen Ort auszuüben
. Dafür gilt, dass nur derjenige Zugriff auf die Kamerabilder haben soll, der unmittelbar als berechtigter Nutzer betroffen ist. Der Monitor kann somit als elektronischer Türspion genutzt werden, damit sich die Bewohner ihren Besuch - nicht den des Nachbarn - vorher ansehen können.

Dieser Zweck ist nicht erfüllt, wenn vom Vermieter eine Videokamera so installiert wird, dass sie der Beobachtung der Wohnungseingangstür des Mieters dient. (Anm. vom Poster: k.a. ob das bei dir zutrifft, steht ja vlt. im Aushang)

[...]

Der Einbau solcher Video-Systeme ist aber regelmäßig als unzulässig anzusehen, die Aufnahmen speichern oder einen Bereich erfassen, der über den "Hoheitsbereich" des Vermieters oder Mieters hinausgeht. Es spielt dann auch keine Rolle, ob die Kamera dauernd eingeschaltet ist oder nicht. Eine verdeckte Videoüberwachung ist immer unzulässig.

[...]


Quelle: Berliner Zeitung


Auch Interessant aus dem Artikel (aber OT, Betrifft aber z.B. u.a. die Wohnheime und Wohheimverträge wenn ich mcih recht erinnere):

Zitat
Darüber hinaus ist auch ein Besuch auf längere Dauer gestattet. Der Mieter darf für mehrere Wochen - etwa sechs bis acht Wochen - auch ohne die Einwilligung des Vermieters Besucher in seiner Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufenthalte in seinem Haushalt zu sehen sind und auch keine Überbelegung der Wohnung verbunden ist. Eine kurzfristige Überbelegung schadet aber nicht. Einer teilweisen Untervermietung muss der Vermieter zustimmen. Jedoch hat der Mieter darauf einen Anspruch, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Dies kann sich bereits vorliegen, wenn die Kosten reduziert werden. Wichtig ist, dass der Mieter sich das vertragswidrige Verhalten seiner Besucher anrechnen lassen muss.


Also nicht mehr auf die asiatischen Mitbewohner schimpfen wink.gif


€:
Hab noch ein urteil von 2005:
Zitat
 
In einem Mietshaus wurden mehrfach Waschmaschinen beschädigt, die sich in der Waschküche befanden. Diese wurde von den Mietern gemeinsam benutzt. Die Vermieterin installierte daraufhin in der Waschküche eine nicht sichtbare Videokamera, mit der er heimliche Videoaufzeichnungen machte. Die Überwachung diente vor allem dazu, eine bestimmte Mieterin zu überwachen. Als auf den Videoaufzeichnungen erkennbar war, dass diese Mieterin gegen zwei Waschmaschinen getreten hatte, steht die Vermieterin auf dem Standpunkt, dass diese Schadensersatz für die Beschädigungen der Waschmaschinen leisten müsse. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage der Vermieterin ab. Sie habe nicht nachgewiesen, dass die Mieterin eine Sachbeschädigung begangen habe und daher nach § 823 Abs. 1 und 2 BGB, § 303 StGB, § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sei. Bei der angefertigten heimlichen Videoaufzeichnung handele es sich vorliegend um kein verwertbares Beweismittel. Durch die Videoüberwachung werde insbesondere aufgrund der Tatsache, dass diese heimlich erfolgt sei, erheblich in die Persönlichkeitsrechte der Mieterin eingegriffen. Eine offene Videoüberwachung wäre mindestens so effektiv gewesen. Darüber hinaus gebe es bei der Durchführung einer Videoüberwachung statt einer Videoaufzeichnung weniger Missbrauchsmöglichkeiten. Eine verdeckte Videoüberwachung sei allenfalls bei einer erheblichen Straftat zulässig, die gegen Leib und Leben gerichtet sei. Darüber hinaus müssten durch die Videoüberwachung auch hinreichend sichere Schlüsse auf die Täterschaft geschlossen werden können. OLG Köln vom 05.07.2005, Az. 24 U 12/05


Quelle: http://www.brennecke-partner.de/13815/Heim...ehrfamilienhaus

Also scheint eine angekündigte, offene Überwachugn zulässig zu sein, aber die Aufnahmen dürfen nicht gespeichert werden (Entnehme ich mal aus der ersten Quelle und "Darüber hinaus gebe es bei der Durchführung einer Videoüberwachung statt einer Videoaufzeichnung weniger Missbrauchsmöglichkeiten.").
aeon
also, kurze Recherche ergab, dass Videoueberwachungsanlagen im privaten Breich, also an und in Wohnhaeusern nur dann installiert werden duerfen, wenn alle Mieter zustimmen.

Bei dir nebenan im Haus hing, als die die Kameras in den Fahrstuehlen eingebaut haben, ein Zettel im Schaukasten, mit dem Hinweis das Widerspruch geltend gemacht werden kann.

Ob opt-out bei sowas zulaessig ist, muesste man rausfinden.

Jedenfalls hast du entweder den Zettel uebersehen und opt-out is zulaessig oder die Kameras haengen generell nicht rechtmaessig rum
Fuchs
nee ich eine, ob der das nutzen darf für solche dinge wie unrechtmäßig abgestellte möbel etc....
Stormi
Wenn ich Mr_Ts Post richtig verstehe, dann ist die VÜ nur unbedenklich, wenn live überwacht wird und nicht gespeichert wird. Da der Hausi zum Nachweis dieser "Dinge" wohl eine Videoaufzeichnung bemühen muss, blufft er entweder oder das ganze ist rechtlich nicht ganz koscher. Oder sitzt hier irgendwo ein 24/7 Wachdienst und guckt auf die Monitore?
Fuchs
kann ich mir nicht vorstellen. also, wie verhalten? ein brief mit freundlicher nachfrage an die gagfa?
aeon
Zitat(Fuchs @ 09 Mar 2010, 16:24)
nee ich eine, ob der das nutzen darf für solche dinge wie unrechtmäßig abgestellte möbel etc....
*

Das kommt ganz drauf an, zu welchem Zweck sie aufgehaengt wurden. Selbiger muss der betroffenen Gruppe mitgeteilt worden sein. Alles darueber hinaus ist unzulaessig.
(hahahaha..ha... angry.gif )

Auf dem Zettel im Haus nebenan war das "Straftaten aufklaeren und Vandalismus bekaempfen" sowie "Verstoesse gegen die Hausordnung" aufdecken.
Sigurd
Ich denke, er wirds mit der Begründung "Fluchtweg" versuchen zu begründen, was ich durchaus für unterstützenswert halte. Allerdings bin ich gegen den Gebrauch der Videoüberwachung dazu... wenn, dann soll er doch bitte seinen Job anständig machen und jede Etage von Hand kontrollieren, wie in Häusern ohne eingebauten Schäuble.

Was die Möbel angeht... frag mal die lieben Feuerwehrmänner, wenn sie da in ein verqualmtes Haus gehen um vielleicht dich zu retten und denen dann noch Möbel im Flur oder so im Weg stehen. Damit is nix zu spaßen no.gif
Fuchs
nein, um gottes willen, ich heiße das ja nicht gut!das mit dem fluchtweg und den rädern is eh sone sache. die stehn m.e. nicht im fluchtweg das sie meist _hinter_ der fluchttür stehen und diese nicht beeinträchtigen, aber das is egal...
Mr_T
hmm, gerade hab ich nochmal beim "Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" nachgelesen. Komplett kopier ich das mal nicht, weil es zu lang wäre wink.gif

http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_531474/....html__nnn=true
<<< und dann der Punkt "Videoüberwachung"


Kurzes Zitat:

Zitat
Ganz wichtig ist in solchen Fällen die Transparenz. Verdeckte Videoüberwachung ist in jedem Fall ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Auch die Zwecke einer eventuellen Videobeobachtung müssen klar definiert sein, genauso wie die Personen, die gegebenenfalls Zugang zu Bildschirmen oder Aufzeichnungen haben. [...]
Auf jeden Fall sollte der Konsens aller Hausbewohner, nicht nur der Eigentümer, gesucht werden, und es bedarf eindeutiger schriftlicher Regelungen, die Zwecke, Nutzungen und Löschung der Aufzeichnungen festlegen.


Demnach wäre eine Aufzeichnung möglich, allerding snur unter gemeinsamer Absprache mit dem Vermieter und den anderen Mietern. Wenn ich es richtig verstanden habe.
Und wenn dann der Zweck "Einhaltung der Hausordnung" formuliert würde, könnten die das mit den Fahrrädern wohl anwenden.
Fazit: sehr schwer udn ne grauzone
Stormi
Zumal in der Zeit der VÜ in meinem Block mehrfach Scheiben kaputt gingen und die Spiegel in den Fahrstühlen gescratched wurden. Von Edding Tags mal ganz abgesehen.
abadd0n
Zuvor möchte ich offenlegen, dass der angesprochene Vermieter die ehemalige WOBA a.k.a. GAGFAH ist. Diese Praxis der Videoüberwachung ist in Gorbitz und Prohlis schon länger Gang und Gebe, mit dem Unterschied, dass dort auch Pförtner zum Einsatz kommen und es sich tatsächlich um eine Live-Überwachung handelt.

Mittlerweile wurde die Überwachung aber auch in anderen Stadtteilen eingeführt, v.a. in kritischen Wohnkomplexen - zugegeben. Es befinden sich auch Überwachungskameras in den Fahrstühlen. Begründet wurde die Einführung der Überwachung mit einer Prävention gegen Vandalismus. Dies ist nicht der Fall, die Überwachung ist wirkungslos, was dies anbelangt. Quelldaten der Umfrage zum erhöhten Sicherheitsbedürfnis wurden nie offengelegt.

Interessanterweise wurde diese Maßnahme (neben einigen anderen, dazu später) zeitgleich mit dem Verkauf* der WOBA an den amerikanischen Immobilieninvestor "Fortress" (**) durchgeführt.

Rechtlich stellt sich nun freilich die Frage, wo der "Wohnbereich" beginnt. Abgesehen davon, dass die Information der Mieter mehr als nachlässig war, wie Fuchs schon andeutete, gilt hier zu klären, inwieweit die Sache überhaupt rechtmäßig ist. Dazu würde mich die Meinung eines Juristen interessieren.

#Abd.

* durch den Verkauf hat sich die Stadt Dresden schuldenfrei gemacht, die politische Tragweite dieser Aktion ist Sache der Soziologen.
aeon
Zitat(Mr_T @ 09 Mar 2010, 16:37)
Demnach wäre eine Aufzeichnung möglich, allerding snur unter gemeinsamer Absprache mit dem Vermieter und den anderen Mietern. Wenn ich es richtig verstanden habe.
Und wenn dann der Zweck "Einhaltung der Hausordnung" formuliert würde, könnten die das mit den Fahrrädern wohl anwenden.

wie ich bereits sagte...
ist die Frage ob opt-out hier reicht, also das "kein Widerspruch" gleichbedeutend mit "alle sind einverstanden" ist.

Zitat(Stormi @ 09 Mar 2010, 16:38)
Zumal in der Zeit der VÜ in meinem Block mehrfach Scheiben kaputt gingen und die Spiegel in den Fahrstühlen gescratched wurden. Von Edding Tags mal ganz abgesehen.
*
und es wurde nicht aufgeklaert, wer die Taeter waren?
Fuchs
also hier gibt es keine verbesserung der umstände. soviel dazu. also steht mir als mieter zu, genaue infos über die VÜ einzuholen. also doch brief an die gagfah?
Mr_T
Also die Infos über Zweck der Aktion, Speicherung ob und wenn ja wie lang sowie wer Zugriff auf die Bilder und Speicherdaten hat stehen dir mit Sicherheit zu. Und ich würde sie auch mal in einem Brief erfragen.
aeon
Zitat(Fuchs @ 09 Mar 2010, 16:59)
also hier gibt es keine verbesserung der umstände. soviel dazu. also steht mir als mieter zu, genaue infos über die VÜ einzuholen. also doch brief an die gagfah?
*

jap, sie muessen dir umfaenglich auskunft ueber due VUe geben. Punkte die du erfragen kannst:

*Zweck
*Art (ob nur ganz normale Kameras oder auch mit Nacht-Sicht bzw Infrarot - was ziemlich krass waer)
*Wo sich ueberall Kameras befinden
*Aufzeichnungszeit (24/7 oder nur ein Bestimmter Zeitraum am Tag)
--
wie das mit Infos zur Erfuellung des Zweckes (also Statistiken ob der Hausmeister, die Polizei whoever weniger zu tun hat) aussieht weiss ich nicht genau

@abadd0n der "Wohnbereich" beginnt mit den Grundstuecksgrenzen auf dem das Wohngebaeude steht - jede Kamera in diesem Bereich faellt unter die Zustimmungsauflage.
legu
Zitat(Pressemitteilung des AG München Nr. 16 v. 12. 4. 2010)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Mieters durch Videoüberwachung des Hauseingangs

Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Dieser wäre nur gerechtfertigt, wenn die Überwachung zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen erforderlich wäre. Ist dies nicht der Fall, kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden.

Zum Sachverhalt

Der Vermieter einer Wohnung installierte im Oktober 2008 im Treppenhaus seines Mietshauses im Erdgeschoss eine Videokamera. Die Kamera war von innen auf die Eingangstüre gerichtet und erfasste jede Person, die das Haus betrat und sich im Eingangsbereich aufhielt. Eine Mieterin des Anwesens sah dies und forderte den Vermieter auf, die Kamera zu entfernen. Als er dies verweigerte, erhob sie Klage vor dem AG München. Schließlich sei ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies sah der Vermieter anders: Vor dem Anwesen seien Fahrräder gestohlen, die Hauseingangstür sowie der Hauseingangsbereich mit Farbe besprüht worden. Deshalb sei er berechtigt, die Kamera anzubringen.

Entscheidung des AG München

Der zuständige Richter gab der Mieterin Recht:

Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera – und zwar unabhängig davon, ob eine Speicherung der Bilder erfolge – stelle einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch die Freiheit von unerwünschter Kontrolle und Überwachung durch Dritte. Dies beinhalte für den Mieter einer Wohnung nicht nur die Freiheit, die eigene Wohnung zu verlassen und zu betreten, ohne dass dies überwacht werde. Es beinhalte auch das Recht, ungestört und unüberwacht Besuch zu empfangen.

Der Eingriff wäre allenfalls gerechtfertigt gewesen, wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Beklagten erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern gewesen wäre. Entgegen der Ansicht des Vermieters komme es hierbei nicht darauf an, ob eine offene oder verdeckte Überwachung vorliege. Bei einer offenen Überwachung könne der Mieter zwar sein Verhalten darauf einstellen, dass er überwacht werde, die Überwachungsfunktion und Unfreiheit bleibe aber bestehen.

Für eine derartige Rechtfertigung lägen keine Gründe vor. Konkret habe nur ein Vorfall berichtet werden können, bei dem eine Besprühung der Hauseingangstür, der Klingel, des Lichtschalters und des Gehweges erfolgt sei. Es sei schon fraglich, ob ein einmaliger Vorfall überhaupt ausreichen würde. Eine Überwachung wäre jedenfalls nur gerechtfertigt, wenn diese derartige Vorfälle auch verhindern könnte. Dies sei jedoch nicht der Fall. Der im Außenbereich besprühte Bereich könne allenfalls bei geöffneter Hauseinganstür von der Kamera erfasst werden. Bei geschlossener Tür nütze die Kamera nichts. Diese sei daher zur Verhinderung von Straftaten nicht geeignet. Das gelte auch für gestohlene Fahrräder, da die Kamera die Abstellplätze nicht erfasse.

Das Urteil ist rechtskräftig. (AG München, Urt. v. 16. 10. 2009 – AZ 423 C 34037/08)
Fuchs
sooo hab jetzt mal ne mail mit der bitte um information und auch mit hinweisen auf die gegebenheiten und das urteil vom ag münchen geschrieben. hab auch auf die mmn zweckentfremdung der vü hingewiesen... mal sehen, was da kommt
Socres
was mich jetzt noch interessieren würde, was macht ihr in eurem hausflur nackiges, daß ihr euch so sehr vor den kameras fürchtet?
abadd0n
Egal was man Dir jetzt antwortet, Du wirst es nicht verstehen. Sieh einfach ein, dass manche Menschen ihre Freiheit genießen, andere nicht.

Abd.
Polygon
Zitat(abadd0n @ 15 Apr 2010, 22:56)
Egal was man Dir jetzt antwortet, Du wirst es nicht verstehen. Sieh einfach ein, dass manche Menschen ihre Freiheit genießen, andere nicht.

Abd.
*


ach komm, überwachungsdiskussionen ohne "wer nichts zu verbergen hat"-troll sind doch nur halb so schön smile.gif
Fuchs
wenn socres gelesen hätte, dass die meiner meinung nach zweckeentfremdet wird und nur im entferntesten fähig zur abstraktion wär, dann bestünde hoffnung, dass er es in irgendeinem späteren weiseren leben eventuell verstünde smile.gif

(hab 2 unterscheidlich große brüste zu verbergen)
Fuchs
also gestern hat mich meine sachbearbeiterin angerufen um mir die angeforderten informationen zu geben!

die videoaufnahmen werden 7 tage gespeichert und dann automtisch gelöscht. sie werden nur bei vorfällen oder auf anfragen der staatsanwaltschaft angeschaut. man muss dazu mindestens zu zweit sein und es gibt einen sicherheitscode um das video zu sehen (*schulterzuck*). grund der anbringung war das häufige abladen von sperrmüll, dessen beseitigung hohe kosten nach sich gezogen hat. sie befinden sich "nur" im eingangsbereich und in den fahrstühlen. die vü hat wohl schon mehrfach zur aufklärung von straf-/gewalttaten geführt (dafür sind se eh falsch angebracht - die bierflaschen zerhauen se sich draußen am rondel und nicht im eingangsbereich -.- sinnlos)

so long, soweit ich das verstanden hab, ist die aufzeichnung nicht rechtens. wie soll ich mich nun verhalten?
Socres
im idealfall schmeisst du einfach keinen sperrmüll auf die straße, dann passiert dir mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nix.

anzuraten ist noch vor einbruch der dunkelheit heimzukommen, sonst macht der vermieter sich sorgen was du so spät noch draußen treibst und schickt den bnd...

und abd: welche freiheit fürchtest du einzubüßen? die freiheit in hausflur zu pissen oder sowas?

das ist alles nörgeln für "gebildete". und warum? weil einfache otto-normal-verbraucher-nörgelei über die wurstpreise nicht euerm niveau entsprechen?

ihr müsst echt nen haufen freizeit haben... no.gif
Fuchs
genug freizeit, in der ich eigentlich mal alle deine liebes-e-mails hier ins forum posten könnte. zu verbergen gibt's ja da eigentlich nix...

(wieso soll ich mich an die hausordnung halten, wenn die dich nicht ma ans gesetz halten? biggrin.gif)
Polygon
Zitat(Socres @ 20 Apr 2010, 16:17)
und abd: welche freiheit fürchtest du einzubüßen? die freiheit in hausflur zu pissen oder sowas?
*


Die Freiheit über Mülltonnen und Räuberleiter inns Gebäude zu klettern und sich dabei mitm Gesicht aufn Abfluss zu packen. Wenn da ne Kamera hängen tät würde man das sicher nicht versuchen...
lovehina
Du kannst ja auch echt mal aus deinem Asighetto ausziehen
und dir was Nettes in der Neustadt oder im Hecht suchen. cool.gif
Bist eigentlich schon so ein bisschen selber an deinem Elend schuld,
aber merkste oder?
Fuchs
ja weil sich das jeder leisten kann (ich hab keine eltern!) und ich finde es hier auch überhaupt nicht schlimm, ich wohne gern hier. und seit wann ist die neustadt kamerafrei und überhaupt geht es ums prinzip. das is doch vollkommen offtopic, dass ich in nem "assighetto" wohne (reflektier dich und deine vorurteile mal).

wenn mein vermieter wirklich gegen geltendes recht verstößt, dann kann man doch auch mal bissl intensiver nachfragen...
lovehina
Zitat(Fuchs @ 20 Apr 2010, 16:42)
ja weil sich das jeder leisten kann (ich hab keine eltern!) und ich finde es hier auch überhaupt nicht schlimm, ich wohne gern hier. und seit wann ist die neustadt kamerafrei und überhaupt geht es ums prinzip. das is doch vollkommen offtopic, dass ich in nem "assighetto" wohne (reflektier dich und deine vorurteile mal).

wenn mein vermieter wirklich gegen geltendes recht verstößt, dann kann man doch auch mal bissl intensiver nachfragen...
*


bild kann nicht angezeigt werden biggrin.gif
iggi
Pusti hat wieder zugeschlagen!
Stormi
Es sind übrigens nur 1/3 der dortigen Bewohner Assis. Der Rest ist entweder Rentner oder Student.
Gertrud
Zitat(Stormi @ 21 Apr 2010, 12:47)
Es sind übrigens nur 1/3 der dortigen Bewohner Assis. Der Rest ist entweder Rentner oder Student.
*


Da ich ja auch dort wohne und im Moment weder Renter noch Student bin werde ich somit zum Assi? sad.gif
Stormi
Zitat(Gertrud @ 21 Apr 2010, 12:56)
Da ich ja auch dort wohne und im Moment weder Renter noch Student bin werde ich somit zum Assi?  sad.gif
*


Es gibt wohl einen kleinen Anteil Arbeiter. Die sehen aber aus wie Assis cool.gif
Padex
redet ihr über "mein" Friedrichstadt? smile.gif
Es gibt doch so viele Viertel, die man (nur) in einigen Ecken betrachtet, als Assi bezeichnen könnte.
Stormi
Ich bitte dich, wir leben in einer ordentlichen Hood und nicht in so einem Rattenloch. Z-Town4life und so.
Chris
Das Thema ist immer noch: was kann man gegen unerlaubte Videoüberwachung tun?
Padex
Zitat(Chris @ 21 Apr 2010, 15:10)
Das Thema ist immer noch: was kann man gegen unerlaubte Videoüberwachung tun?
*


Schwarze Farbe auf die Linse aufbringen!
Sigurd
Fettspray ist auch sehr beliebt und schwierig zu entfernen smile.gif
abadd0n
Zitat(Chris @ 21 Apr 2010, 15:10)
Das Thema ist immer noch: was kann man gegen unerlaubte Videoüberwachung tun?*

Ich beziehe mich mal hier auf den konkreten Fall von Fuchs:

Als erstes einen kleinen Handzettel (A6, anonym) machen, auf dem man auf den Missstand hinweist. Darauf eine Mail-Adresse vermerken zur Kontaktaufnahme. Wenn man irgendwo eine Gelegenheit findet, kostenfrei zu kopieren dann 150 Kopien A4 anfertigen und vierteln. Somit haste 600 Handzettel und die würde ich in die Briefkästen der betreffenden Hochhäuser verteilen.

Dann mal schauen, was an Reaktionen kommt. Was hältst Du davon?

#a
Fuchs
keine so schlechte idee. legu sagt:

Zitat
wenn du was machst, musst du schriftlich darlegen, dass du damit nicht einverstanden bist und mit fristsetzung die entfernung der cam verlangen...ggf. mit erläuterung der rechtslage
danach evtl. die miete kürzen (aber moderat: max. 10%)


was denken denn die anderen hier ansässigen?
legu
Zitat(Fuchs @ 21 Apr 2010, 19:05)
legu sagt:
*

wer sagt denn, dass du mich öffentlich zitieren darfst? tongue3.gif

aber mal im ernst: du darfst natürlich, solange du nicht die datei, die ich dir geschickt habe, veröffentlichst. das würde unter umständen uns beiden probleme bereiten wink.gif
Fuchs
mach ich nicht! und ääääääh sorry...
Hydr_Sc_Master
Wenn die Rechtslage eindeutig ist und hinreichend für ne Mietminderung, dann würde ich das machen. So hast du wenigsten ein paar Knöpfe von dem ganzen 'Ärger'.

Und die Kohle ist noch am ehesten ein Hebel, der heuzutage was bewegt. Irgendein Schreiben hingegen wird von der Sekretöse auch nur gelocht und abgeheftet - und interessiert niemanden yeahrite.gif
René
Auch wenn das Thema nun schon etwas älter ist:

Du hast sicher noch irgendwo ein paar alte Aufkleber, für die du absolut keinen Platz in deiner Wohnung hast, oder?
Oder - je nach Montageart - du trägst mal eine Leiter in den Keller und wieder nach oben - und bist halt etwas ungeschickt.
hilde
ist die ramona harte?
[attachmentid=52970]
aeon
Wieso? Sie fragt wenigstens vorher, im Gegensatz zur Gagfah....

Wenn de ne sagst, dann kA was dann passiert. Wenn du ja sagst, dann muss die Ramona immer noch jemanden bezahlen der 24/7 guckt, weil aufzeichnen darf sie nicht.

Mich würde mal interessieren, was bei Fuchens Schreiben rauskam, das wurde hier nie aufgelöst.
hilde
Zitat(RG Immobilien)
Zitat(hilde)
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte schicken Sie uns die vollständigen Unterlagen zu den Videoüberwachungsplänen an der Hildebrandstraße 7, gerne auch per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Hilde Brand
Sehr geehrte Frau Brand,

wozu benötigen Sie die Unterlagen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Es werden immer wieder neue Fragen hinzukommen - und ich habe keinen Bock, dann jedes Mal auf eine Antwort zu warten. Deshalb: Darf RG dem Mieter das Übermitteln der Kopien der Unterlagen verweigern?