Zitat(abadd0n @ 11 Nov 2008, 11:35)
....Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung und Erwerb von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf strafbar....
sehr allgemein und teilweise falsch formuliert, besser so:
Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) ist verboten, ausgenommen
1. deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist,
2. wenn deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 vom Hundert nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,
3. wenn sie als Schutzstreifen bei der Rübenzüchtung gepflanzt und vor der Blüte vernichtet werden
ein blick ins
Betäubungsmittelgesetz hätte geholfen...