Ein Personenbeförderungsschein hat was mit gewerblicher Beförderung zu tun. Ist also für dich irrelevant.
In deinem Führerschein müsste eine Beschränkung für privaten Transport stehen, wenn es eine gäbe. Ergo: Es gibt keine. (Meine Meinung) Ich schlag nochma in der StVo nach...
Die Größe deines Fahrzeugs ist beschränkt durch die Führerscheinklasse (Ich nehme mal an es ist Klasse B):
Zitat
Führerschein/Fahrerlaubnis Klasse B: Personenkraftwagen
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
ansonsten:
Zitat
§ 21 Personenbeförderung
(1) 1In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. 2Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.