Zitat(schildkroet @ 13 Aug 2007, 12:25)
Verboten ist sowas nur, wenn man es auf Männer beschränkt, dann ist es ein Verbrechen an den Menschenrechten... umgedreht ists kein Problem

laut der oben genannten Quelle ist es nicht auf ein bestimmtes Geschlecht beschränkt
"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen."
[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz]
da steht dann weiter unten auch noch, dass wenn du wegen soetwas verklagt wirst, beweisen muss, dass die geschlechtseinschränkung zwingend notwendig ist