Zitat(Stormi @ 28 Mar 2006, 18:28)
Um das mal festzuhalten: Abgemahnt wegen Songtexten werden nur Webseiten, die gleichzeitig Bannerwerbung betreiben oder sonstwie kommerziell sind, sonstige Seiten sind imho nicht im Visier.
Sorry aber das ist falsch. Gerade die Klagewelle mit den Songtexten richtete sich vor zwei Jahren auch gegen Fanpages. Erst als die Bands und ihre Manager gemerkt haben, das das vielleicht kontraprduktiv ist, hat das etwas nachgelassen.
Zitat(Stormi @ 28 Mar 2006, 18:28)
Das aktuelle Urheberechtskrebsgeschwür scheint wirklich ein Problem mit solcherlei "Verlinkung mit Bild" zu haben. Jedoch gilt der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ein Künstler ein Problem damit hat, dass sein Machwerk hier gezeigt wird (mit Quellenangabe und co.), dann kann er das ja sagen und man nimmt es sofort raus, damit er daran ersticken kann.
Wenn das so läuft, und ich finde das das die vernünftigste Art und Weise ist, gut. Wenn sich aber jemand auf den Schlips getreten fühlt und gleich seinen Anwalt eine Unterlassungserklärung schicken lässt, werden da in jedem Fall Gebühren fällig. Die c't hat über einen ähnlichen Fall letztes Jahr berichtet. Ein Schüler hat ein paar Bilder von Musikern auf seiner Seite gehabt. Die Anwälte haben ein paar böse Briefe geschrieben
und wegen des hohen Streitwerts am Ende eine vierstellige Summe an Gebühren durchsetzen können.
Zitat(Stormi @ 28 Mar 2006, 18:28)
Ich bin auch nicht wirklich sicher, dass es gänzlich verboten ist ein Bild (sofern es auf der Homepage des Urhebers frei verfügbar ist)
Frei verfügbar ist es nicht, wenn man es auf der Seite des Urhebers sehen kann. Man darf es für den rein privaten Gebrauch auf die eigene Festplatte laden oder als Hintergrundbild verwenden. Einer Veröffentlichung auf einer anderen Webseite muss der Urheber aber ausdrücklich zustimmen, etwa indem er es unter eine entsprechende Lizenz stellt. Bei der Wikipedia wird das genau aus dem Grund so gemacht.
Es ist natürlich richtig, so lange kein Kläger auftaucht gibt es auch keinen Richter. Das blöde ist nur das ein einziger Brief von einem unterbeschäftigten Anwalt die Betreiber hier viel Geld kosten kann.
So gesehen wäre ein wenig Selbstdisziplin wahrscheinlich der beste Weg. Gute Bilder die man diskutieren will kann man ja per Textlink hier bekannt machen. Und eigentlich soll es ja hier um die eigenen Bilder gehen, oder? :-D
Backbone.
EDIT: Ein kurzer Nachtrag weil danach gefragt wurde:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52.htmlInteressant dürfte der dritte Abschnitt sein. Demnach ist die "Zugänglichmachung und Funksendung eines Werkes [...] nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig."
Nur weil einer seine Fotos auf seiner Seite ausstellt heißt das noch lange nicht, dass er will das das andere mit seinen Fotos auch auf ihren Seiten machen.