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Vollständige Version anzeigen: Vaterschaftstest und wann man noch darf
Chris
Das BGH hat ja jetzt entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest gegen die informationelle Selbstbestimmung des Kindes verstossen. Schön und gut, ob das jetzt sinnvoll ist, heimliche Tests zuzulassen, und was für eine Auswirkung das auf die Ehen haben kann, will ich hier gar nicht wissen. Schockiert hat mich eher ein anderer Absatz in einem Artikel:
QUOTE
Für Verfahren „konkrete Umstände“ notwendig

Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater „konkrete Umstände“ nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als „nicht ganz fern liegend“ erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen „Anfangsverdacht“ nicht begründen.

Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein. Granold plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken. (dpa)

© SZ-Online vom 13.01.2005

Was um Himmelswillen ist ein begründeter Anfangsverdacht? Ein Gentest, der belegt, dass man nicht der Vater ist, ist es nicht. Auch keine äusserliche Ähnlichkeit, oder die verweigerte Zustimmung der Mutter.
Also ich weiss nicht, lediglich, wenn ich beweisen kann, dass meine Ex-Frau mit anderen Männern intim war. Soll man jetzt seine Frau die ganze Zeit überwachen lassen oder was? Nicht dass man seiner Frau nicht vertrauen würde, aber ist man da als Mann nicht etwas gearscht. Immerhin ist eine Scheidung irgendwie nicht mehr selten in Deutschland. Und auch nicht selten ist, dass Frauen ihren Ex-Männern verbieten, ihren Nachwuchs zu sehen (aber zahlen soll schon).
Wir wissen alle, wir lieben unsere Freundin, uns kann das nicht passieren, sie wird uns weder betrügen, noch verlassen. Das wissen wir solange, bis sie sich scheiden lässt. Und dann? Nichts für ungut, aber wenn ich dann den Kleinen nicht sehen darf, aber trotzdem zahlen, dann möchte ich gefälligst auch wissen, ob er von mir ist. Egal ob ich da einen Verdacht habe, oder nicht. Pro Forma eher, nach dem Motto: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht."

Was meint ihr zu diesem Thema?

Atanasoff
Naja also musst du heute erstmal ein Teilsorgerecht erhalten um dann diesen Test machen zu dürfen oder reicht das auch noch nicht?
Was ist eigentlich mit den Kindern die einem nach einer kurzen Beziehung untergeschoben werden sollen? Wie sieht es denn überhaupt mit dem Recht der "Väter" auf Sicherheit des eigenen Nachwuchses aus?Ich hab da so meine Probleme damit.

Klar ist, das diese Tests nicht vor Gericht angenommen werden. Ist ja unzulässig erlangtes Beweismaterial! Die Polizei muss ja auch erst nen Durchsuchungsbefehl haben bevor sie in deinem Garten die Leichen ausbuddeln darf.

Soweit ich das sehe versuchen sie mit dem anstehenden neuen Gesetz das richtige zu wollen. Sonst kann sich ja jeder ne eigene Gendatenbank aufbauen. Nur muss man im zuge dieser Rechtsänderung auch die Möglichkeiten zweifelnder Väter auf Aufklährung verbessern. Eigentlich muss man mir doch nachweisen das ich der Vater bin! Auch wenn ich es vorher akzeptiert hab. Es können neue Beweise/Aspekte aufgekommen sein, mangelde äußere Ähnlichkeit sollte schon als Argument genügen
Chris
Es geht mir wie gesagt nicht um das Gesetz.

Es sieht nur für mich so aus:
Der "leibliche" Vater, also der, der bei der Geburt als ebensolcher angegeben wird (und wer wird das nicht) muss Unterhalt zahlen.
Ein Nachweis, dass ich zahlen muss, wird nicht geführt. Allerdings muss halt der Nachweis geführt werden, wenn ich nicht zahlen will. Und wenn sich die Ex-Frau weigert, einen Gentest durchführen zu lassen, dann muss ich mir das gerichtlich einklagen.
Das kann ich aber nur, wenn ich einen begründeten Verdacht habe, der meiner Meinung aber schon so hoch angesetzt ist, dass ich eigentlich schon weiss, dass mich meine Frau betrogen hat (also der Verdacht entspricht schon fast dem Beweis). Und selbst der Gentest (wenn auch illegal durchgeführt), gilt nicht als Anfangsverdacht.
Zum Vergleich, wenn die MI sich ein paar Listen von IP Adressen ausdruckt, und dazu noch die heruntergeladenen Filme benennt, genügt das meistens, um eine Verfolgung der Personen auszulösen, bzw. soll nach entsprechenden Gesetzesvorschlägen dazu genügen.
Wenn jetzt aber selbst ein Gentest nicht anerkannt wird, als Anfangsverdacht, was dann? Vermutlich auch nicht, wenn mir die Ex-Frau ins Gesicht sagt, dass das Kind nicht von mir ist.

Außerdem kann man keine Gendatenbank aufbauen. Der Gentest ermittelt zwar eine eindeutige Zuordnung der DNS, aber lässt keine weiteren Rückschlüsse zu. Der Vater bekommt nur übermittelt: Ja oder Nein. Die einzigen, die natürlich ihre Gendatenbank aufbauen können, sind dann die Labore, aber das ist ein anderes Thema.
AxVx
Mal eine echt naive Frage:

Was geht das den Staat überhaupt an? Gibt es nichts wichtigeres, als sich andauernd in das Leben von Leute einzumischen? Diese Überreglementierung des privaten Lebens ist doch total unnötig. Die immerwährende Rede von angeblich mündigen Bürgern und dann kommen solche Gestze und Regelungen auf den Tisch....
aMy
QUOTE (Chris @ 13 Jan 2005, 13:35)
Es sieht nur für mich so aus:<br />Der "leibliche" Vater, also der, der bei der Geburt als ebensolcher angegeben wird (und wer wird das nicht) muss Unterhalt zahlen.<br />Ein Nachweis, dass ich zahlen muss, wird nicht geführt. Allerdings muss halt der Nachweis geführt werden, wenn ich nicht zahlen will.

Naja, wäre es nicht so würdest du dich als Vater der sein Kind lieb und für dessen Wohl sorgen will aufregen, dass du erst "nachweisen musst" das es deins ist. Und vielleicht noch darüber, dass du dazu Zettel ausfüllen musst und was weiß ich für Test's machen sollst. confused1.gif

QUOTE
Schön und gut, ob das jetzt sinnvoll ist, heimliche Tests zuzulassen, und was für eine Auswirkung das auf die Ehen haben kann, will ich hier gar nicht wissen.


Ich glaube wen man heimlich einen Vaterschaftstest machen muss, sind die Auswirkungen dessen egal. Da kann doch schon gar kein Vertrauen zu der Frau mehr vorhanden sein, was intressieren da noch andere "Auswirkungen"?

QUOTE
aber wenn ich dann den Kleinen nicht sehen darf, aber trotzdem zahlen, dann möchte ich gefälligst auch wissen, ob er von mir ist.


1) Frauen die sowas machen sind absolut unreif und egoistisch (genauso wie Frauen die Männern fremde Kinder unterjubeln)
2) Männer die sich auf Frauen einlassen die sowas machen könnten, sind genauso dämlich


bop.gif
stth
QUOTE (aMy @ 13 Jan 2005, 16:45)
Männer die sich auf Frauen einlassen die sowas machen könnten, sind genauso dämlich

stimmt, denn wer nicht lesen kann, was auf die stirn der frau tätowiert ist, ist doof
klar.gif
Gizz
wenn ich mir die begründung für dieses urteil genauer anschau, geht es mehr um den "datenschutz" der gene des kindes, als um ein herausfinden, ob vater oder nicht. so weit so richtig aber das führt, wenn dazu nicht neue regelungen eingeführt werden (wenn man es schon regeln muss):

dass der mann theoretisch seine frau den ganzen tag überwachen muss um im zweifel eben einen grund vor gericht angeben kann (damit verstößt er aber gegen Gesetze)

dass die betroffenen männer zur selbstjustiz greifen. halt tests im ausland machen und dann bei festtellung des "nicht-vater-seins" einfach nicht zahlen oder sonstwas machen. weil ist ja auch eine zum himmel schreiende ungerechtigkeit. und der staat sollte eigentlich durch gerechte gesetze verhindern, dass bürger verstärkt zur selbstjustiz greifen.

dass das urteil mit einem anderen gesetz in konflikt gerät, nämlich dass frauen, die männern ein fremdes kind unterschieben, sich strafbar machen.

in diesen zeiten muss man(n) also nach der geburt sofort so einen test machen, bevor er die vaterschaft anerkennt, genauso wie den ehevertrag vorm heiraten.
wie romantisch..... wacko.gif
aMy
QUOTE (stth @ 13 Jan 2005, 17:02)
stimmt, denn wer nicht lesen kann, was auf die stirn der frau tätowiert ist, ist doof

Was hat grundlegende Menschenkenntnis mit "Wünschen von den Augen ablesen" zu tun?

Du merkst doch ob ne Frau nur deine Kohle will, ob sie egoistisch, verantwortungslos oder sonstwie unreif ist, oder etwa nicht?

Mal davon abgesehen geh ich davon aus, dass du
1) dich für die Frau intressierst die du schwängerst (bzw bei der du nicht verhütest)
2) nen bissel mit der Alten zusammen bist => da weißte doch wie der andere im Groben tickt, oder?

klar.gif
Gizz
@ amy
jetzt unabhängig vom geschlecht, man kann immer menschen verarschen und sich verstellen. und manche können das halt recht gut und wenn der andere dann noch verliebt ist und mit der rosaroten brille rumrennt, klappt das schon. Sodaß ein mensch in wirklichkeit doch völlig anders ist, als man eigentlich dachte.
AxVx
Das funktioniert sogar bei Freundschaften oder in Familien. Dafür braucht es oft gar keine "rosarote" Brille. Wenn man es darauf anlegt, jemanden zu verarschen, dann geht das auch. Meist sogar unabhängig von der Intelligenz seines Gegenübers, was hauptsächlich damit zu tun hat, daß jeder Mensch erstens seine Schwachstellen hat und zweitens Menschen mit zunehmender Intelligenz dazu neigen, sich weniger angreifbar zu fühlen. Naja, zumindest meine Meinung dazu.
aMy
Klar kann man jemanden verarschen.

Ich kann eh nur für mich sprechen... und ich hab nicht vor mir gleich nach nem Jahr nen Kind machen zu lassen... wink1.gif und ob man jemanden über Jahre hinweg verarschen kann? Kann ich mir nicht vorstellen... confused1.gif

[Und mal davon abgesehen, dass es nicht vorkommen wird: wenn ich fremdgehen würde, nen Kind bei rauskommt (da müsste es dann aber nen TroGu werden blink.gif) würde ich das meinem Mann auch sagen. Allein mal deswegen weil das Kind irgendwann nen Recht dazu hat zu wissen von wem es abstammt. Äh... aber wird mir garantiert nicht passieren... biggrin.gif ]
chillrocker
QUOTE (Chris @ 13 Jan 2005, 08:41)
<br />Was um Himmelswillen ist ein begründeter Anfangsverdacht?

Mach es Dir doch nicht so schwer...

Nehmen wir einmal an, wir stecken in so einer Situation ...

(nebenbei: wenn ein Kind ein Recht darauf hat, zu erfahren, wer sein Vater ist, hat doch auch der Vater das Recht zu wissen, ob es sein Kind ist, was nicht immer gleich mit dem Motiv verknüpft werden muss, dass er sich vor den Zahlungen drücken möchte-!-)

Anfangsverdacht... - einen solchen Verdacht darzulegen, muss doch mit Sicherheit für den Vater zumutbar sein.... Ein Nachspionieren, Sammeln von Beweisen und Aufdecken von Affären kann es mit Sicherheit nicht sein.

Aber jeder Mann, der mit seiner Frau zusammenlebt, weiss doch, was vor sich geht... und eine Reihe solcher Anhaltspunkte kann man der Umgebung entnehmen, ich denke da konkret an Aussagen von Bekannten, Freunden, Angehörigen und Behauptungen in dieser Richtung (unbewiesene), die man aufnimmt.... solche Zweifel von Personen aus dem engeren Kreis, die Einblick in das Zusammenleben haben können.
Weiterhin an Möglichkeiten für ein Fremdgehen, d.h. wenn die Frau an mehreren Abenden und Nächten vielleicht mit anderen Männern -wie Arbeitskollegen- zusammen war.
Dann ....wie war der Kontakt? Hat man sich mal gestritten, kurzzeitig getrennt, entfernt voneinander gewohnt. Solche Krisen, die zeitlich mit der Kindserzeugung konform wären... ;-)

Das alles sind Anhaltspunkte für einen Verdacht, also kein Nachweis - eher Indiz/ Hinweis....

Dann noch allgemein die Einstellung der Partnerin:
Eine Bekannte von mir sagt von sich, dass sie nicht treu sein kann. Derjenige wäre doch vollkommen naiv, der meint, dass sie bei ihm gleich anders denken würde...
Auch das ein Verdachtsgrund.

allgemein:
solange alles paletti ist, wird eine Frau nicht fremdgehen (außer vielleicht die aus Überzeugung Untreuen, siehe oben)... Macht sie es, dann stimmt etwas gewaltig nicht, dann ist der Zug eigentlich fast schon abgefahren.... darum in der Umgebung immer auf kleinste Schwingungen achten ;-) --> das Feingefühl sollte man schon haben, will man ( unnötigen ) Stress in der Beziehung vermeiden...
sowie über´s Ohr gehauen zu werden....



Der Gentleman antwortet aber:
Keine Rolle, ob das Kind von mir ist oder nicht.... Ist meine Ex finanziell darauf angewiesen und das Kind, dann sorge ich natürlich dafür, ohne Vaterschaftstest....
Geld hab ich sowieso zuviel (...)
Atanasoff
@amy wenn eine Beziehung zerbrochen ist können sich die Partner ganz neue Seiten zeigen und richtig fies werden. Schon mal nen Rosenkrieg gesehen/erlebt? Das glaubt man nicht wie die miteinander umspringen können wenn es nur um irgendwelche Wertgegenstände geht. Ist ein Kind noch dabei wird es richtig bösartig.

btw. es gibt auch die Möglichkeit das ne Verhütung mal schief geht oder die Frau einfach mal die Pille vergisst oder oder oder... (dabei will ich nicht sagen das Verhütung nur Frauensache wär, aber wenn man sich nach ner Zeit entschieden hat das der Gummi nicht mehr sein muss, wegen Gefühl usw.)

QUOTE
Der Gentleman antwortet aber: (...)
Ist meine Ex finanziell darauf angewiesen und das Kind, dann sorge ich natürlich dafür, ohne Vaterschaftstest....
Geld hab ich sowieso zuviel (...)

Wenn ich ich aber nicht zuviel habe??
Ausserdem ist man nicht selten dann nicht einfach mehr Gentleman, da spielen zu viel Gefühle mit!
Chris
Warum Gentleman sein, wenn sich das Gegenüber auch nicht gerade wie eine Lady benimmt? Bedeutet etwa Gentleman sein, dass man sich ausnutzen lässt?

Und was ist wenn die Verdachtsmomente nicht ausreichen, um das vor Gericht durchzuklagen? Ich könnte auch sagen, dass allein die Weigerung, der Frau, den Vaterschaftstest durchführen zu lassen, schon ein Verdachtsmoment ist.

Wird hier der Mann benachteiligt, weil er nicht wissen darf, wer der Vater ist?
cello
Also irgendwie komisch. Sonst schreien alle, sobald es um Überwachung, Missbrauch persönlicher Daten usw. geht, laut auf und wenn ein Gesetz verabschiedet wird, dass mich davor schützt, dass mir ungefragt Proben entnommen werden können, um meine Gene zu entschlüsseln, beschweren sich die Leute wacko.gif
Man sollte einfach mal abwarten, wie sich das entwickelt. Verbände und Politiker haben schon gefordert, einen Ausgleich derart zu schaffen, dass die "Grenze" für die legale Durchführung entsprechend angepasst werden soll. Sprich die Hürden nicht so hoch sein sollen, wie sie momentan sind (also derart, wenn die Frau überzeugt ist, dass X der Vater ist und zahlen soll, dann sollte sie auch kein Problem mit der Durchführung eines solchen Tests haben).

QUOTE
Ich könnte auch sagen, dass allein die Weigerung, der Frau, den Vaterschaftstest durchführen zu lassen, schon ein Verdachtsmoment ist.


Wahrscheinlich wird es auch darauf hinauslaufen.
aMy
QUOTE (dor_andre @ 14 Jan 2005, 11:25)
@amy wenn eine Beziehung zerbrochen ist können sich die Partner ganz neue Seiten zeigen und richtig fies werden. Schon mal nen Rosenkrieg gesehen/erlebt? Das glaubt man nicht wie die miteinander umspringen können wenn es nur um irgendwelche Wertgegenstände geht. Ist ein Kind noch dabei wird es richtig bösartig.

btw. es gibt auch die Möglichkeit das ne Verhütung mal schief geht oder die Frau einfach mal die Pille vergisst oder oder oder... (dabei will ich nicht sagen das Verhütung nur Frauensache wär, aber wenn man sich nach ner Zeit entschieden hat das der Gummi nicht mehr sein muss, wegen Gefühl usw.)

Die Pille VERGISST man nicht! Und wenn doch, nimmt man entweder nen Gummi, hat gar keinen Sex oder ist ziemlich dämlich und machts ohne Verhütung.

Jo, Gummi kann kaputt gehen. Merkt man doch aber und kann danach zum Arzt gehen und sich zB die "Pille danach" geben lassen.

Es ist doch ganz einfach: in der heutigen Zeit kann jedes Paar selbst entscheiden ob es Kinder will oder nicht. "Unfälle" muss es nicht mehr geben!!!

Das mit dem Rosenkrieg ist so ne Sache... ich finde wenn man Kinder hat und so ne Show veranstaltet ist man ziemlich verantwortungslos. Mal davon abgesehen, dass es keine feine Art ist, schadet man dem Kind damit auch. Und für das sollte man auch das beste wollen.

Hm... irgendwie alles eine verzwickte Sache. Einerseits sollte man sicherlich den "Vätern" mehr Rechte geben. Aber dabei sollte man auch nicht die Rechte der Kinder und Mütter außer Acht lassen.
Aber da sieht man mal wieder was der Egoismus alles anrichten kann sad.gif

Wie schaut es eigentlich bei dem gemeinsamen Sorgerecht aus? (also nicht nur Umgangsrecht!)
Da müsste es doch für den Vater möglich sein einen Test machen zu lassen? confused1.gif
mr.orange
Tja ein Thema, bei dem mir das Kotzen kommt und wie schon an anderer Stelle angemerkt: Zypries, Schmidt und Künast gehören ans Kreuz. Denn jede dieser Tussen missachtet die Erkenntnisse einer weltweit durchgeführten UNICEF- Studie, wonach 10-15% aller Kinder in Beziehungen Kuckuckseier sind und 80% aller Männer in Beziehungen im Laufe ihres Leben partiell Fürsorge für ein Kind übernommen haben, obwohl es nicht Ihr eigenes ist.

Zum Sorgerecht: auch hier sind wir Männer gearscht, denn wenn die Dame nicht will, ist essig. Und da wird mit allen Waffen gekämpft. Abgesehen davon muss ich als Mann vor Gericht nachweisen, dass ich der absolute Supervater bin, während bei jeder Frau und sei sie noch so asozial erstmal kein Schwein danach fragt, ob sie ihr Kind richtig erziehen und großziehen kann. Frauen sind per se vor Gericht, die besseren Erziehungsberechtigten.

Zum Verarschen: jederzeit möglich, selbst unter Menschen, die sich lieben.

Zum Fortpflanzungsverhalten der Frau: erwiesen ist, dass Frauen zwischen biologisch gutem Erbmaterial, quasi der gut brüllende Löwe, und dem fürsorglichen, lieben und netten Vater unterscheiden. Tolle Wurst.

Zum Verhüten: kann trotz aller guten Vorsätze auchmal schiefgehen. Frau kann auch vergessen, dass sie vergessen hat, die Pille zu nehmen.

Zur Vaterschaftsfeststellung: tatsächlich sind die gerichtlichen Hürden sehr hoch, hier sollte ein im Vorfeld durchgeführter Vaterschaftstest zwar nicht als Beweismittel zugelassen sein, aber zumindest ausreichend sein für eine anschließende gerichtliche Feststellung. Anonyme Vaterschaftstests sind, wie ich finde, auch einer Beziehung nicht abträglich, denn in jeder Beziehung gibt es mal Hoch- und Tiefphasen des gegenseitigen Vertrauens. Der nur gerichtliche Weg ist quasi schon der Anfang vom Ende einer Beziehung und wieder ist der Weg geöffnet für ein Kind, dass ohne gemeinsame Eltern aufwächst. Und nur die Frau weiß, ob es ihr Kind ist oder nicht. Derzeit ist ja ein Fall vorm Bundesverfassungsgericht anhängig, wo ein Mann zahlen muss, obwohl der anonyme Test beweist, dass er nicht der Vater ist. Das kann nicht sein.

Zum informellen Selbstbestimmungsrecht des Kindes: nur eine Ausrede, denn nicht das Kind kann die Zustimmung erteilen, sondern stellvertretend nur die Mutter, und deren Interessen sind im Konfliktfall klar. Abgesehen davon sind unter der derzeitigen Bundesregierung die Rechte des Bürgers auf Datenschutz in einer nie dagewesenen Art und Weise ausgehöhlt wurden, dass dieses Argument schlicht nicht mehr zählt. Den gläserenen Bürger gibt es längst. Darüber hinaus können die ausführenden Labors verpflichtet werden, das Genmaterial im Anschluss des Tests zu vernichten.

Zur Vaterschaft: als Mann wil ich wissen, ob es mein Kind ist oder nicht. Und wenn ich den kleinen Hosenscheißer bereits 10 Jahre erzogen habe, obwohl er/ sie/ es nicht mein biologisches Kind ist, dann will ich das verdammt nochmal auch die nächsten 10 Jahre tun, denn dann ist es mein bzw. unser Kind.