Zitat(drölf @ 28 Nov 2007, 23:45)
ich wüsst ja gern mal, wie das mit der wahlbeteiligung überhaupt berechnet wird...
wo werden denn die interdisziplinären dazugezählt? dürfen die mehrfach wählen?
darf ich als mechatroniker mit schwerpunkt FZT jetz bei ET, MB und den verkehrsleuten wählen oder muss ich mich für einen entscheiden und wo werde ich mit zur gesamtheit der wählerschaft gezählt?
wie stehts um lehramtler, leute mit 2 studiengängen, diese ganzen verrückten bachelorsachen, die durch dutzende fakultäten abgedeckt werden (oder auch nicht)??
die verkehrsleute haben aber den vorteil, dass man denen beinahe nicht entgehen kann... die haben sich so hingestellt, dass man dutzende leute umrennen müsste, um nicht zu wählen
glühwein gibts bei den maschbauern übrigens auch... allerdings da nur billig und nicht umsonst, wenn ich mich recht entsinne

also das is alles gut geregelt
ich bin auch lehramt, und darf nur im erstfach wählen...da bei mir kunst als erstes steht, darf ich also nur in der philofak wählen...und die wiederum ham ne liste, wo mein name drin steht, wenn ich gewählt hab streichen die mich raus und fertsch
als ich dann auch bei geo wählen wollte (2. fach) sind die die liste durchgegangen, aber ich stand nich drin...also durfte ich da nich wählen
allles klar