Zitat(tuesday @ 14 Jan 2009, 21:32)
Ich hab momentan ein Problem mit einem Verkäufer von Ebay.
Ich habe mir vor Weihnachten ein tolles Snowboard von Privat bei Ebay ersteigert für 24,99€. Die Versandtkosten liegen bei 12,90€. Bei einer Länge des Bordes von 1,65m teilte mir der Verkäufer nach 3 Wochen nach Zahlungseingangs mit, dass die Tatsächlichen Versandtkosten bei 30€ liegen würden. In betracht dessen will nun der Verkäufer den ganzen Kaufvertrag, der ja abgeschlossen wurde, rückgängig machen.
Nun meine Frage:
Ist das ganze rechtens, oder muss der Verkäufer für die Mehrkosten des Versandts aufkommen, weil er dieses ja falsch in der Artikelbeschreibung angegeben hat?

Achtung: Alles imho, persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
Mit der Versteigerung ist ein Vertrag zustande gekommen und den hat der Verkäufer einzuhalten. Dabei ist es ansich unerheblich ob er sich geirrt hat oder ihm jemand nen falschen Versandpreis genannt hat, Vertrag ist Vertrag. Im letzten Fall kann er sich an demjenigen schadlos halten, der ihm den falschen Preis nannte, mit dir hat das aber nix zu tun.
Soweit zur Theorie, Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei paar Schuhe. Die zentrale Frage die sich stellt ist doch: Willst du wirklich den Rechtsweg beschreiten um dein Recht zu erstreiten? In diesem Fall wirst du das ganze sowieso nochmal mit deinem Anwalt durchgehen.
Falls du das nicht willst bringt es herzlich wenig auf dein Recht zu pochen, wenn der andere sagt "mir doch wurscht". Du kannst ihn nat. bei EBay anschwärzen, aber ob das soviel bringt sei dahin gestellt. Du kannst ihm auch mit Klage drohen, aber er wird wissen, dass kaum einer wegen so einem Betrag wirklich klagt.
Am besten wird's wohl sein mal mit dem Typ vernünftig zu reden (vllt. hat er sich ja wirklich geirrt) und zu schauen ob man sich in der Mitte treffen kann, oder halt auf das Board zu verzichten und die Sache unter "Erfahrung" zu verbuchen.