
also folgendes problem:
unser kühlachrank war kaputt (thermostat) und am freitag war der monteur da
laut mietvertrag sind wir verpflichtet, kosten für reparaturen bis 150,- DM (76,69 €) zu tragen.
die kühlschrank-reparatur hat nun 175,74 € gekostet
müssen wir einen anteil von 76,69 € tragen oder muss der vermieter die komplette summe bezahlen, da sie o.g. betrag übersteigt?
QUOTE |
§9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume 1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlußvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- nicht übersteigen. |
kennt sich jem. mit mietrecht aus?