ich schreibe grad meinen antrag auf verlängerung des bafög....
Zitat(§15)
(3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie
1. aus schwerwiegenden Gründen,
....
1. aus schwerwiegenden Gründen,
....
Zitat(Zu Nummer 1)
15.3.3 Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen können, sind insbesondere
- eine Krankheit,
....
- das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist; Entsprechendes gilt für die erstmalige Wiederholung eines Studienhalbjahres wegen des Misslingens von Leistungsnachweisen, wenn anstelle einer Zwischenprüfung laufend Leistungsnachweise zu erbringen sind.
Diese schwerwiegenden Gründe müssen ursächlich für die Verzögerung der Ausbildung sein. Die Verzögerung darf für den Auszubildenden nicht auf zumutbare Weise abzuwenden sein.
In Zweifelsfällen ist über die Erkrankung das zuständige Gesundheitsamt im Wege der Amtshilfe gutachtlich zu hören.
quelle
ich möchte mich auf "krankheit" beziehen und überlege grad wegen formulierungen die "nicht auf zumutbare Weise abzuwenden" rechtfertigen....
also im wesentl isses klar was ich schreibe nur will ich keine lücken zum ablehnen offen lassen
btw: der 2. anstrich vom 2.zitat... wie is der bei medinf zu verstehen?....