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Podium zu § 86a

Di., 23.01.2007 - Hörsaalzentrum
off abadd0n | post 23 Jan 2007, 14:17 | Themenlink
Podium zu § 86a
Hörsaalzentrum
am Dienstag den 23.01.2007
angehängtes Bild
Der deutsche Staats-"Antifaschismus" in Form des Paragraphen 86a StGB nimmt zur Zeit mehr als groteske Züge an. So läuft momentan eine Welle von Verfahren gegen Linke aufgrund der Verwendung antifaschistischer Symboliken wie durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Tenor der Strafverfolgungsbehörden: auch wenn Nazisymbole in einem dezidiert antinazistischen und kritischen Kontext verwendet würden, erfülle dies nichtsdestotrotz den Straftatbestand des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen und müsse dementsprechend verfolgt werden.

Bundesweites Aufsehen erregte dabei das Vorgehen gegen den Punk-Mailorder "Nix-Gut", dessen Räumlichkeiten im Mai 2005 polizeilich durchsucht wurden. Bei ebendiesem Versand könne mensch sich laut richterlichem Durchsuchungsbefehl mit "Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen" - in Form von T-Shirts mit durchgestrichenen Hakenkreuzen und ähnlichem - ausstatten. Im Februar/März 2007 beginnt der Revisionsprozess vor dem Bundesgerichtshof.

Doch auch in Dresden wird linke Politik mittels §86a kriminalisiert - so befindet sich auch ein Dresdner Antimilitarist im Visier der staatlichen Repression. Ihm wird vorgeworfen, im Zuge der Mobilisierung gegen den "Großen Zapfenstreich" im Oktober für Aufkleber verantwortlich gewesen zu sein, auf denen - als Symbol für die NS-Kontinuitäten in der Bundeswehr - je ein Bundeswehr- und ein Waffen-SS-Soldat - mit der entsprechenden Rune am Helm - abgebildet waren. Wieder mit Rückgriff auf §86a wurde bereits wenige Tage nach Erscheinen der Aufkleber in der Wohnung des Antimilitaristen eine Razzia durchgeführt.

Steckt eine politische Motivation hinter dieser neuen Repressionswelle, wenn ja, welche? Ist die Argumentation der Strafverfolgungsbehörden überhaupt juristisch haltbar? Handelt es sich hierbei "nur" um Einzelaktionen übereifriger Rechtsausleger_innen oder zeichnen sich weitere Anwendungen des §86a gegen Antifaschist_innen ab? Und vor allem: Wie kann der staatlichen Repression gegenüber Antifaschist_innen politisch begegnet werden?

Auf diese und weitere Fragen sollen am 23. 01. 2007 um 19:00 Uhr bei einer von der Antifa-Hochschulgruppe veranstalteten Podiumsdiskussion im Hörsaalzentrum der TU, Raum 304, Antworten gefunden werden.

Sprechen werden auf dem Podium:
  • Thomas Fischer, der als Anwalt des "Nix-Gut"-Mailorders diesen im kommenden Prozess vor dem Bundesgerichtshof verteidigen wird
  • Johannes Lichdi, ebenfalls Rechtsanwalt und Grünen-MdL im sächsischen Landtag
  • Kerstin Köditz (MdL), Sprecherin für antifaschistische Politik in der Linksfraktion. PDS
  • sowie der von der §86a-Repression betroffene Dresdner Aktivist.
Veranstalter: Antifaschistische Hochschulgruppe Dresden
Eintritt: frei
Beginn: 19:00 Uhr
Location: Hörsaalzentrum
Adresse: Bergstraße 64, 01069 Dresden
ProfilPM
 
Antworten(1 - 3)
dbeutner off post 24 Jun 2009, 12:10 | Antwort#2
Das o.a. Dresdner Verfahren steht nunmehr zur Verhandlung an. Die Anklage wurde Ende Mai 2007 erhoben, zwei Jahre lang lag das Verfahren auf Eis, nun ist das Hauptverfahren vor wenigen Wochen eröffnet worden. Hauptverhandlungstermin ist am 06.07.09, 13:30, AG Dresden.

Details siehe http://den-zapfen-streichen.blogspot.com
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Stormi off post 24 Jun 2009, 14:46 | Antwort#3
Ahjo Antibundeswehrhetze. Kann zu.
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dbeutner off post 03 Dec 2009, 16:27 | Antwort#4
Nachdem die Sache im Juli von der zuständigen Richterin nach 20 Minuten abgebrochen wurde, steht nun ein erneuter Hauptverhandlungstermin fest: Am Montag, dem 14.12.09, 9:00 Uhr, AG Dresden.

Einzelheiten siehe http://den-zapfen-streichen.blogspot.com

Pressemitteilung gibt es im Anhang.

angehängte Datei  091201_PM4_Vor_Prozess_141209_AG_DD.pdf ( 26.82Kb ) Anzahl der Downloads: 131
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