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off Hannsen | post 25 Nov 2010, 00:15 | Themenlink
Moin,

folgender Sachverhalt:

ich bin regelmäßig bei einer Firma arbeiten und bestreite damit auch weitestgehend meinen Lebensunterhalt, bleibe aber jeden Monat unter 400 Euro.
Diesen Monat hat sich eine Gelegenheit ergeben, bei einem anderen Arbeitgeber tageweise auszuhelfen. Dieser Job ist allerdings nur von kurzer Dauer und wird spätestens zu Weihnachten abgeschlossen sein, parallel läuft auch der andere weiter.
In der Summe gesehen, werde ich mit beiden Jobs über 400 Euro kommen, jedoch unter 800 Euro bleiben.
Zudem legt beim zweiten Job der Arbeitgeber wert drauf, dass alles soweit offiziell ist, also mit Steuernummer und so.
Die zeitliche Überschneidung der beiden Jobs ist nur unwesentlich mehr als ein Monat.

Nun meine Frage, muss ich Abgaben leisten?

Wenn ja, wieviel und auf was?

Und was sagt die Krankenkasse dazu?

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Antworten(1 - 4)
loco off post 25 Nov 2010, 02:11 | Antwort#2
soweit ich weiß, 2 jobs = 2 lohnsteuerkarten = steuerklasse 6
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dieFranzi off post 25 Nov 2010, 07:47 | Antwort#3
Du darfst in Dtl. keine zwei Mminijobs haben, nur wenn du mit beiden zusammen unter 400 bleibst!
Problem hatte ich auch schon... keine Chance. Lass dich bei einem auf Honorarbasis oder über Gewerbeschein einstellen!
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Schnien off post 25 Nov 2010, 08:05 | Antwort#4
@ Franzi: Bist du dir da ganz sicher?

Ich denke eigentlich wie loco, dass man 2 Jobs haben darf. Dazu muss man lediglich aufs Ortsamt gehen und sich die zweite Lohnsteuerkarte holen. Die wird dann allerdings eben mit Klasse 6 besteuert. Damit muss man mit ziemlich hohen Abgaben auf der 6er rechnen, denn hier wird dann nämlich Lohnsteuer fällig. Die kann man sich allerdings nächstes Jahr mit einer Lohnsteuererklärung wieder holen.
Wichtig ist, dass du "hauptberuflich" weiterhin Student bist, d.h. du musst unter 20 Stunden/Woche bleiben.
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gfx-shaman off post 25 Nov 2010, 17:03 | Antwort#5
ob man zwei minijobs haben darf und so..keine ahnung, aber:

hol die einen gewerbeschein, auf nebengewerbe. du kannst somit deinen minijob ohne abgaben weiter betreiben und zu dem kannst du dann zusaetzlich geld verdienen, wirst allerdings steuererklaerungen schreiben muessen und musst aufpassen, das dein gesammteinkommen im jahr 7664,- eur nicht übersteigt (Grundfreibetrag).

ergo wenn du durch minijob im jahr 4800,- eur verdienst koenntest du noch rund 2860,- eur abgabenfrei dazuverdienen. solltest du drueber liegen wirst du einkommenssteuerpflichtig.

der krankenkasse sollte alles relativ egal sein, solange du im grundfreibetrag bleibst. zumindest hat mir noch niemand irgendwas gegenteiliges beweisen koennen.
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