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Sinn dieses Forums
Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten.
Achtet auch hier bitte darauf, dass die Themen einen Sinn ergeben.
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09 Apr 2008, 17:28
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[heating da road]
Punkte: 1684
seit: 27.10.2005
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Dann les' mal das hier http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23728Achja, das hat dann endlich den letzten Lachkrampf hervorgeholt "Wenn der Fahrtzweck im Sinne des Fahrzeughalters erfolgt, kannst Du den ausländischen Wagen fahren. Borgst Du Dir sein Auto für Deine eigenen Belange, liegt ein Verstoß gegen das Kraftfahrtzeugsteuergesetz vor. Gruß Uwe " Muss ich etwa sagen, das Bier dass ich an der Tankstelle kaufe, ist nur für meinen Freund der ein franz. Fahrzeug besitzt, bestimmt? Mein eigenes hole ich dann später per Fahrrad? Verrückte Welt, echt jetzt... Dieser Beitrag wurde von valex22000: 09 Apr 2008, 17:34 bearbeitet
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09 Apr 2008, 18:16
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Froschologe
Punkte: 5016
seit: 01.10.2003
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im KraftStG §3 steht: Zitat ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. 2Die Steuerbefreiung entfällt, [...] von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben; das ist doch recht eindeutig. Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 09 Apr 2008, 18:16 bearbeitet
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09 Apr 2008, 18:18
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32. Schein
Punkte: 1131
seit: 26.06.2005
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Zitat(willy @ 09 Apr 2008, 17:14) edit: Dein Leihwagenfall ist leider nicht so einfach, wie ich grade dachte. Streng nach dem Gesetz, müsstest du Steuern für den Leihwagen zahlen. Aber wie gesagt, die Finanzrechtsprechung ändert sich gerade. Insofern kann man auf die Einstellung des Verfahrens hoffen. M.E. zu Recht.
Also, ich habe versucht mich in der Sache ein bisschen schlauer zu machen, aber ich höre lieber auf. Scheint tatsächlich sein zu können, dass ich [fiktives Beispiel]wenn ich als tschechisches Transportunternehmen Linienverkehr in Deutschland betreibe,[/fiktives Beispiel] u. U. zweimal Kfz-Steuer bezahlen muss und auf den Fahrzeugen auch nicht Fahrpersonal x-beliebiger Nationalität einsetzen darf. ... Aber so richtig glauben tu' ich's trotzdem nicht. Kann auch sein, dass ich jetzt langsam alles durcheinander bringe.
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09 Apr 2008, 18:27
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(i)
Punkte: 3098
seit: 17.12.2005
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Zitat(Chris @ 09 Apr 2008, 11:44) Ich halte das für eine urbane Legende, dass es Fangquoten bei Bußgeldern gibt. Ich weiss aus erster Hand das es so ähnlich leider ist. Es gibt keine direkte "Fangqoute", aber wenn der Cop ne gewisse Menge Zettelchen verteilt hat kann er befördert werden.
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Du sagst alle wolln in den Himmel. Alle wolln wie Könige agiern. Doch niemand will am Ende sterben und keiner will regiern. Puste was here
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09 Apr 2008, 18:43
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Straight Esh
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(willy @ 09 Apr 2008, 17:14) Ich finde jedenfalls auch, dass derartige Regelungen den Sinn und Zweck der EU konterkarieren. Dashalb gibt es derzeit offensichtlich Tendenzen von sich ändernder Rechtsprechung. Es gibt noch mehr Regeln die die EU konterkarieren. Z.B. dass man mit jedem beliebigen EU Ausweis in der EU fahren darf, aber es EU weit keine einheitlichen Regelungen für den Erwerb von Führerscheinen gibt. Also gilt: in Deutschland verlieren und im Osten der EU schnell wieder neu kaufen.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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09 Apr 2008, 18:55
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28:06:42:12
Punkte: 1097
seit: 05.02.2006
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Zitat(Chris @ 09 Apr 2008, 18:43) Es gibt noch mehr Regeln die die EU konterkarieren. Z.B. dass man mit jedem beliebigen EU Ausweis in der EU fahren darf, aber es EU weit keine einheitlichen Regelungen für den Erwerb von Führerscheinen gibt. Also gilt: in Deutschland verlieren und im Osten der EU schnell wieder neu kaufen. so einfach funktioniert das nicht. meines wissen muss du damit der in deutschland anerkannt wird deinen hauptwohnsitz mind. 6 monate im jeweiligen ausstellungsland haben/gehabt haben.
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09 Apr 2008, 19:23
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Straight Esh
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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wenn man nach "eu führerschein polen" sucht kommt man zu einer ganzen Menge Links, z.B. den hier: http://www.eu-fahrschulcenter.de/Sieht irgendwie nicht so aus, als ob man irgendwo für eine längere Zeit gemeldet sein müsste ... hier steht, dass es diesen Zeitraum tatsächlich gibt, aber das ausstellende Land hat das zu überprüfen und nicht Deutschland. Wird scheinbar noch nicht so häufig gemacht.
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