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08 Sep 2011, 04:17
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versucht
Punkte: 5424
seit: 21.10.2007
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Das musst du beim Studentenrat beantragen.
Dieser Antrag geht einher mit dem Vorlegen über die Bescheinungung, dass man ein Urlaubssemester absolviert.
Dabei Reihenfolge beachten: Urlaubssemster beantragen->auf Genehmigung warten-> Befreiung vom Semesterticket beantragen-> auf Genehmigung warten->Semesterbeitrag bezahlen.
edith: zum Thema so hohe verwaltungsgebüren bei Urlaubssemster:
die Kommen daher, weil allein der Verwaltungsaufwand, zusammen zu klamüsern, welcher student denn jetzt wirklich im Urlaubssemester ist, weil er Urlaub vom Studium macht, also sich im Ausland oder so aufhält, oder ob er das Semester zur Vorbereitung von Prüfungen nutzt so "immens hoch" wäre, dass der Kosten-Nutzen-Faktor hier einfach zu gering ist.
Dieser Beitrag wurde von aeon: 08 Sep 2011, 10:43 bearbeitet
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Weep not for roads untraveled Weep not for sights unseen May your love never end and if you need a friend, there's a seat here along side me.
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09 Sep 2011, 11:20
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1. Schein
Punkte: 20
seit: 12.11.2009
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Zu Urlaubssemester: kann man auch nachträglich beantragen. Man muss halt dann bei Nichtnutzung des Semestertickets nach der Beurlaubung noch einen Rückerstattungsantrag beim StuRa (Service-Büro, nicht das Plenum) stellen. Hab ich selbst bereits gemacht, Verwaltungsgebühren musste ich keine zahlen. Zitat(wombat1st @ 01 Aug 2011, 11:32) ...und nebensächlichkeiten wie verschiedene sorten semesterticket hast du auch gleich ignoriert. das diagramm dient einzig als anschauungsobjekt eines aussagelosen charts, der aber in bild-zeitungsmanier steigende preise suggeriert. Genau.
- Das Diagramm stellt (in jeder Version) lediglich die Entwicklung des Gesamtbetrages (Studentenschaft+Studentenwerk+Semesterticket) dar.
- Es fehlt die Information, dass am linken Ende des Diagrammes der Anteil des Semestertickets nur für Dresden galt und ganz rechts für gesamten VVO inkl. Fahrradmitnahme in Randzeiten und inkl. SPNV Sachsen gilt.
- Weiterhin fehlt die Aussage, dass der Beitrag für das Studentenwerk sich seit 1990 alle 10 Jahre verdoppelt hat.
- Es fehlt die Information, dass der Studentenschaftsbeitrag all die Jahre seit 1990 schweinezyklusmäßig zwischen 1 und 5 Euro pendelt (also langfristig trotz Inflation konstant blieb)
- Es werden nicht die wiederholten Kürzungen der Fördermittel (Link 45a-Mittel) für den ÖPNV berücksichtigt
- es werden nicht die Kürzungen der Fördermittel für die sächsischen studentenwerke berücksichtigt.
Eine Inflationsausgleich ist zwar ne nette Rechnung, jedoch unnötig, da sämtliche Geldflüsse des studentischen Portemonaies davon betroffen sind. Ob das Diagramm überhaupt noch eine vertretbare Aussage hat, kann nun jeder für sich selbst beurteilen Zitat(sn3ek @ 01 Aug 2011, 11:36) Wir haben doch aber in den ersten beiden Semestern des sachsenweiten Semestertickets auch 34,80€ bezahlt! Oder irre ich? Wenn man die Anti-Semesterticket-Kampagne des FSR Verkehr als Informationsquelle benutzt, könnte man dies tatsächlich fälschlicherweise annehmen. Real haben wir in den ersten beiden Semestern je 33,90 Euro für den SPNV-Anteil bezahlt und werden - da die studentenschat das Ticket bei der Umfrage mehrheitlich befürwortet hat - für die nächsten 4 Semester je 34,80 Euro zahlen. LG, TB Dieser Beitrag wurde von tiefenbass: 09 Sep 2011, 11:47 bearbeitet
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09 Sep 2011, 16:18
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1. Schein
Punkte: 20
seit: 12.11.2009
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Hab das Ticket behalten (wohne in Dresden)... ich hab mich hier im Speziellen auf die ominöse Verwaltungsgebühr bezogen. Wenn du Genehmigung des Urlaubssemester vor Beginn des Semester hast, ist es schaffbar. Beispiel: Anfang August zurückgemeldet (also 220 € bezahlt) -> Mitte September Antrag Urlaubssemester -> Ende September Genehmigung Urlaubssemester -> möglichst gleich sofort dann Antrag im Stura stellen (es zählt Eingang des Antrages im Stura, nicht Datum der Genehmigung) Wenn man es nicht verpennt, dann gibt es auch keine Probleme und wird nicht knifflig Wenn man es verschleppt und erst mitte Oktober im StuRa auftaucht, wird man das Geld für denOktober natürlich nicht mehr erstattet bekommen (man könnte ja bereits das Ticket einen halben Monat genutzt haben) LG, TB Dieser Beitrag wurde von tiefenbass: 09 Sep 2011, 16:21 bearbeitet
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09 Sep 2011, 16:53
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blauäugig
Punkte: 663
seit: 23.10.2005
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Zitat(tiefenbass @ 09 Sep 2011, 16:18) Hab das Ticket behalten (wohne in Dresden)... ich hab mich hier im Speziellen auf die ominöse Verwaltungsgebühr bezogen. Wenn du Genehmigung des Urlaubssemester vor Beginn des Semester hast, ist es schaffbar. Beispiel: Anfang August zurückgemeldet (also 220 € bezahlt) -> Mitte September Antrag Urlaubssemester -> Ende September Genehmigung Urlaubssemester -> möglichst gleich sofort dann Antrag im Stura stellen (es zählt Eingang des Antrages im Stura, nicht Datum der Genehmigung) Wenn man es nicht verpennt, dann gibt es auch keine Probleme und wird nicht knifflig Wenn man es verschleppt und erst mitte Oktober im StuRa auftaucht, wird man das Geld für denOktober natürlich nicht mehr erstattet bekommen (man könnte ja bereits das Ticket einen halben Monat genutzt haben) LG, TB jetz bin ich noch verwirrter. ich geb am 18.10 meine masterarbeit ab und bin dann auch aus dresden/sachsen weg, brauche das semsterticket also wirklich nicht. Wie bekomm ich denn dann mein geld wieder? ich muss mich aufgrund des bafögs zurückmelden, obwohl ich nur für einen monat dann wieder student bin
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09 Sep 2011, 21:31
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1. Schein
Punkte: 20
seit: 12.11.2009
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Wenn du dein deine Verteidigung erfolgreich hinter dir hast (also fertig bist) kannst du dich aufgrund Studienabschluss exmatrikulieren (andernfalls bleibst du formal auf Grundlage SächsHSG bis Ende des Semesters immatrikuliert). Du nimmst dann eine Kopie deiner ExMa-Bescheinigung und stellst einen Rückerstattungsantrag beim StuRa für die restlichen Monate... steht alles hier: Link-> letzter Punkt bei Rückerstattung Auch interessant der Leitfaden -> LinkLG, TB edith: Steht auch hier nochmal zum Nachlesen Dieser Beitrag wurde von tiefenbass: 09 Sep 2011, 21:36 bearbeitet
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09 Jul 2015, 18:54
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schräger Vogel
Punkte: 8186
seit: 09.12.2003
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Damit nicht wieder wie im letzten Semester panische Nachfragen im eXma-Channel auftauchen, hier zur Erinnerung: Rückmeldung HTW DresdenDer Rückmeldezeitraum beginnt am Montag, dem 22.06.2015 und endet am Freitag, dem 17.07.2015. Die Rückmeldung zum Weiterstudium erfolgt durch Bezahlung des Semesterbeitrages. Informieren Sie sich vor jeder Rückmeldung über den aktuellen Semesterbeitrag. Die Rückmeldung sollte am Selbstbedienungsterminal mit Bezahlung per EC-Karte oder im Ausnahmefall per Überweisung auf folgendes Konto vorgenommen werden: Empfänger: Hauptkasse Sachsen IBAN: DE09850503003155825005 BIC: OSDDDE81 XXX Kreditinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden (OSD) 1. Zeile Verwendungszweck: persönliches Sonderbuchungskennzeichen für das Wintersemester 2. Zeile Verwendungszweck: Matrikelnummer und Name Bitte beachten Sie, dass bei Überweisung der Geldeingang an der HTWD erst nach ca. sechs Arbeitstagen registriert ist! Vergessen Sie auch nicht den Aufdruck auf dem Studentenausweis am Kartendrucker zu aktualisieren! Rückmeldung TU Dresden1. Juli bis 5. Septemberhttps://tu-dresden.de/studium/organisation/rueckmeldung
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01 Jul 2020, 10:14
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parse error
Punkte: 13752
seit: 27.05.2003
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Günstiger & einfacher mit SchwerbehindertenausweisDas Plenum des StuRa hat in seiner Sitzung vom 14. April eine Änderung der Beitragsordnung in dritter Lesung beschlossen. Damit treten zum Wintersemester zwei Änderungen in Kraft, die das Semesterticket betreffen. Kurzübersicht: 1. Die Mehrwertsteuersenkung, die seit Anfang des Jahres auf Bahnfahrten mit einer Länge von mindestens 50 Kilometern Länge gilt, wird umgesetzt. Dadurch vergünstigt sich das Semesterticket um 3€.
2. Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis, die sich laut Beitragsordnung das Semesterticket erstatten lassen konnten, können diesen Antrag ab sofort auch vor Überweisung des Semesterbeitrages beim Immatrikulationsamt stellen und bezahlen dann nur noch den Semesterbeitrag ohne Semesterticket.Auch: Rückmeldung zum WS20/21 ab heute Zitat 281,10 EUR Aufschlüsselung: * 87,50 EUR Studentenwerksbeitrag * 193,60 EUR Studentenschaftsbeitrag mit 7,60 EUR für StuRa/Fachschaft * 186,00 EUR für Semesterticket+Nextbike) Q
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